Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0155Ausgegeben am 28.10.2021

Eing. Dat. 28.10.2021

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Senefelderstraße 97

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-343 (Dez. I, Amt 80) vom 27.10.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 31.03.2027 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Senefelderstraße 97= 341 m² wird um 50 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 4.364,80 EUR/Jahr (12,80 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Senefelderstraße 97 läuft am 31.03.2027 ab. Die bisherigen Erbbauberechtigten sind verstorben. Die Tochter möchte das Erbbaurecht veräußern. Für Kaufinteressenten ist eine Finanzierung des Kaufpreises für das Haus aber nur möglich, wenn die Laufzeit des Erbbaurechts verlängert wird. Auf Grund dessen wurde die Verlängerung des Erbbaurechts um 50 Jahre beantragt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Bei dem Erbbaurecht gibt es keine vertraglich vereinbarte Kaufklausel bzgl. des Grundstücks.

 

Der bisherige Erbbauzins von 3.471,38 EUR/Jahr wird neu festgesetzt auf 4.364,80 EUR/Jahr (12,80 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 640,00 EUR/m²).

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 31.03.2027 ablaufenden Erbbaurechts um 50 Jahre keine Bedenken.

Anlagen:

Plan*

Nichtöffentliche Anlage

 

* Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.