Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0272Ausgegeben am 05.05.2022

Eing. Dat. 05.05.2022

 

 

 

 

 

Bewilligung einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
bei den Produktkonten

 

05030100.7252011350 Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) /Geld f. pers. Bedürfnisse

05030100.7252011450 Grundleistungen (§ 3 AslybLG) / Lebensunterhalt

05030100.7252012050 Grundleistungen §3 AsylbLG Leistungen bei Krankheit

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-160 (Dez. III, Amt 50) vom 04.05.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Beim Produktkonto 05030100.7252011350 - Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) /Geld f. pers. Bedürfnisse wird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 200.000 € gem. § 100 HGO für 2022 bewilligt.

 

2.    Beim Produktkonto 05030100.7252011450 - Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) / Leistungen zum Lebensunterhalt wird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 250.000 € gem. § 100 HGO für 2022 bewilligt.

 

3.    Beim Produktkonto 05030100.7252012050 - Grundleistungen § 3 AsylbLG Leistungen bei Krankheit wird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 € gem. § 100 HGO für 2022 bewilligt.

 

4.    Die Deckung erfolgt in 2022 über Mehreinnahmen bei dem Produktkonto 05030100.5478100050. – Erstattung vom Land

 

5.    Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2022.

 

 

Begründung:

 

Durch die Ukrainekrise sind der Stadt Offenbach bereits im ersten Quartal 2022 572 Kriegsflüchtlinge zur Unterbringung und Versorgung nach dem Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen zugewiesen worden. Diese Personen haben aktuell noch einen Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da in den vergangenen Jahren die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durchschnittlich bei 100 Personen lag, wurden die Haushaltsansätze auch nur für diese 100 Leistungsberechtigten kalkuliert. Die bestehenden Haushaltsansätze sind auf den o.g. Produktkonten schon weit überschritten bzw. die Überschreitung steht unmittelbar bevor. Da es sich um gesetzliche Leistungsansprüche handelt, kann eine Auszahlung auch nicht abgelehnt oder verzögert werden.

 

Zur Überschreitung der Haushaltsansätze wurde bereits der Deckungskreis in Anspruch genommen. Dieser ist aber auch spätesten nächsten Monat auch ausgeschöpft, so dass eine Dringlichkeitsvorlage notwendig ist.

 

Das Land erstattet für Personen, die nach dem Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen zugewiesen wurden, in den ersten 3 Jahren nach Zuweisung pro Quartal 3.198 €, wenn die entsprechenden Personen zur Quartalsmitte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben. Für den Monat Mai haben bereits 344 Bürgerkriegsflüchtlinge die Auszahlung des Betrags für die persönlichen Bedürfnisse erhalten, so dass mit einer Erstattung durch das Land im 2. Quartal von mindestens 1,1 Mio. € zu rechnen ist. Auf dem Produktkonto 050301005478100050. – Erstattung vom Land, wurde bisher mit Einnahmen von 700.000 € geplant, wovon 121.000 € schon vereinnahmt wurden. Die Mehreinnahmen werden somit mit der Quartalsabrechnung für das 2. Quartal im August 2022 erwartet.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.