Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0343Ausgegeben am 01.09.2022

Eing. Dat. 01.09.2022

 

 

 

 

 

Konstituierung einer Lokalen Partnerschaft und eines Verfügungsfonds für die Ortskerne Bieber und Bürgel

hier: Beschluss der Geschäftsordnung der Lokalen Partnerschaft und der Förderrichtlinie des Verfügungsfonds

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-293 (Dez. IV, Amt 60) vom 31.08.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Geschäftsordnung der Lokalen Partnerschaft für Bieber und Bürgel wird zugestimmt.

 

2.     Der Förderrichtlinie des Verfügungsfonds für die Ortskerne Bieber und Bürgel wird zugestimmt.

 

3.     Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über die in einem gemeinsamen Deckungskreis befindlichen Produktkonten 09010600.6779000160 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel bis 2019“ und 09010600.6779000360 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel ab 2020“.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Die Lokale Partnerschaft ist nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Städtebauförderung (RiLiSE) ein wichtiger Bestandteil, um bei der Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) eine breite Beteiligung zu ermöglichen. Die Aufgabe der Lokalen Partnerschaft ist die lenkende Begleitung und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung der beiden Ortskerne gemäß dem ISEK. Wichtige Funktionen der Lokalen Partnerschaft sind demnach:

-       Mitwirkung an der Umsetzung des ISEK, durch Beratung und Information von Planern, Verwaltung und Entscheidungsträgern (Expertenfunktion),

-       Funktion als Informationsträger im eigenen Wirkungskreis (Multiplikatorenfunktion),

-       Träger eigener Projekte zur Unterstützung (Trägerfunktion) und

-       Maßnahmen und Ideen anstoßen und voranbringen (Impulsgeberfunktion).

 

Gemäß Beschluss vom 25.08.2021 (2021-26/DS-I(A)0096) über das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept „Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel“ wurde auf Basis der RiLiSE und der im ISEK vorgeschlagenen Zusammensetzung und Aufgabenstruktur am 6. Juli 2022 eine Lokale Partnerschaft konstituiert und eine Geschäftsordnung erarbeitet. Alle Bieberer und Bürgeler waren aufgerufen, sich zu beteiligen und die Geschäftsordnung mitzugestalten.

 

Die Geschäftsordnung sieht eine Anzahl zwischen acht und dreißig ständigen, stimmberechtigten Mitgliedern vor. Diese sind zu gleichen Teilen aus Bieber und Bürgel zu besetzen. Das Gremium setzt sich zudem aus Vertreterinnen und Vertretern der Projektleitung, der Vereine, des Gewerbes, der Gastronomie sowie der Bürgerschaft im Fördergebiet zusammen. Neben den ständigen Mitgliedern können interessierte, aber nicht stimmberechtigte Teilnehmende an der Lokalen Partnerschaft teilnehmen und sich informieren.

 

Die Lokale Partnerschaft berät und beschließt in der Regel in öffentlichen Sitzungen, welche einmal im Quartal stattfinden. Dabei entscheidet sie auch als „Vergabegremium“ über kleine, private Projekte und deren Förderung im Rahmen der Betreuung des Verfügungsfonds. Die Lokale Partnerschaft kann zur Erarbeitung einzelner Aufgaben oder Begleitung einzelner das Fördergebiet betreffender Projekte oder Maßnahmen Arbeitsgruppen einrichten. Dieses ist in der konstituierenden Sitzung bereits geschehen.

 

Zu 2:

Der Verfügungsfonds ist als eine Maßnahme des ISEK am 25.08.2021 (2021-26/DS-I(A)0096) im Grundsatz beschlossen worden. Er bietet die Möglichkeit, kleinere Projekte und Maßnahmen, welche von der Bürgerschaft entwickelt wurden, finanziell zu einem Teil mit Städtebaufördermitteln zu unterstützen. Dies befördert die Beteiligung und das Engagement in den Ortskernen. Zudem kann die Maßnahmenumsetzung zeitnah und unbürokratisch als schnell sichtbare Veränderung erfolgen und so die Motivation stärken. Dies haben die Verfügungsfonds im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ in der südlichen Innenstadt/ Senefelderquartier und im Nordend gezeigt. Darüber hinaus erhält die Lokale Partnerschaft als Entscheidungsgremium über die Mittelverteilung des Verfügungsfonds eine ihrer wesentlichen Aufgaben.

 

Grundgedanke des Verfügungsfonds ist, dass die zivilgesellschaftlichen Projektideen zu 50 % durch die privaten Initiatoren finanziert und zu 50 % aus öffentlichen Städtebaufördermitteln gefördert werden. Anders als im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ können im Programm „Lebendige Zentren“ nur investive Projekte (z. B. Platzumgestaltung) aus Städtebauförderungsmitteln refinanziert werden. Somit können vielfach die bürgerschaftlichen Projekte aus dem Beteiligungsprozess nicht mit Städtebaufördermitteln kofinanziert werden. Diese sind z. B.: Fahrradständer, Lastenräder für Auslieferdienste des lokalen Handels, Feste, Arbeitsgeräte für nachbarschaftliche Aktionen oder ein Leitsystem zu (touristisch und historisch) interessanten Orten sowie zu Einzelhändlern. Die Betreuung des Verfügungsfonds erfolgt durch das Kernbereichsmanagement.

 

Um die Lücke in der Städtebauförderung zugunsten bürgerschaftlicher Ansätze zu schließen, wurde auf Empfehlung des Kernbereichsmanagements (Anlage 2) und in Anlehnung an die Frankfurter Förderpraxis ein kommunaler Refinanzierungsansatz entwickelt. Die Stadt Offenbach finanziert somit zu 50 % nicht-investive, bürgerschaftliche Projekte aus einem jährlichen Budget in Höhe von 20.000,00 €. Investive Projekte des Verfügungsfonds werden entsprechend der üblichen Praxis zu 50 % durch die Städtebauförderung und die Stadt Offenbach refinanziert. Die Städtebauförderung umfasst dabei zwei Drittel der 50 %.

 

Als Grundlage für die Vergabe der Fördermittel wurde ein Entwurf für eine Richtlinie erarbeitet (Anlage 3). Dieser gilt für beide Ortskerne und erläutert die Inhalte und Ziele, das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie weitere Rahmenbedingungen. Der Beschluss zum Entwurf dient der Freigabe zur Abstimmung mit dem Fördermittelgeber.

Anlagen:

Anlage 1: Geschäftsordnung der Lokalen Partnerschaft

Anlage 2: Entscheidungshilfe Verfügungsfonds der DSK

Anlage 2: Förderrichtlinie des Verfügungsfonds für die Ortskerne Bieber und Bürgel

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.