Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0346Ausgegeben am 01.09.2022

Eing. Dat. 01.09.2022

 

 

 

 

 

Schlosspark Rumpenheim - Bewässerung

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-297 (Dez. IV, Amt 60) vom 31.08.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der baulichen Maßnahme zur Gewährleistung einer nachhaltigen Gießwasserversorgung im Schlosspark Rumpenheim auf der Grundlage der vom Amt für Planen und Bauen in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Björnsen aus Darmstadt erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von insgesamt 350.440,00 € wird zugestimmt.

2.    Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 350.440,00 € werden auf dem Produktkonto 13010100.0952000460 „Gärtnerische Gestaltung Schlosspark Rumpenheim“, Investitionsnummer 1301010900601203 bereitgestellt.

 

3.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Voraussichtliche Zuwendung

Fördermittel aus Bundesprogramm

„Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“       266.722,78 €

Kreditmarktmittel:                                                                    83.717,22 €

Gesamt:                                                                                  350.440,00 €

 

4.    Im Rahmen der vertiefenden Planung zum Projektbeschluss werden die anzuschließende Dachfläche und die Größe der Zisterne überprüft.

 

 

Begründung:

 

In der denkmalgeschützten, im Landschaftsschutzgebiet Hessische Mainauen gelegenen Parkanlage „Schlosspark Rumpenheim“ in Offenbach am Main sind nach mehreren heißen und trockenen Sommern viele Bäume im Park geschwächt und auf Grund von Folgekrankheiten (wie Rußrindenkrankheit) teilweise so stark geschädigt, dass sie gefällt werden mussten. Innerhalb der letzten drei Jahre musste ein Viertel des Baumbestands gerodet werden. Diese Abgänge sollen sowohl kurz- aber auch langfristig durch gezielte Nachpflanzungen wiederhergestellt werden.

 

Grundlage für die Arten- und Standortauswahl der Nachpflanzungen ist das im Jahr 2021 entwickelte Gehölzentwicklungskonzept. Dieses wurde erstellt, um einerseits der momentan geringen Artenvielfalt mit einem Anteil an Ahornbäumen von fast 60 Prozent entgegenzuwirken und andererseits eine langfristig klimagerechte Entwicklung im Vegetationsbestand sicherzustellen. Die letzten Jahre haben verdeutlicht, wie wichtig die Biodiversität ist und dass mit konkreten Maßnahmen auf die klimatischen Veränderungen in den kommenden Jahren reagiert werden und der Baumbestand entsprechend angepasst werden muss.

 

Um den Erfolg der Neupflanzungen im Schlosspark garantieren zu können, ist es entscheidend, dass die Jungbäume durch eine ausreichende Bewässerung während der sogenannten Fertigstellungs- und Entwicklungspflege optimal anwachsen können. Der voraussichtliche Bewässerungsbedarf für die kalkulierten 100 Baumneupflanzungen beträgt 10 m³ pro Bewässerungsgang und somit ca. 150 m³ pro Jahr, bei angenommenen fünfzehn Bewässerungsgängen pro Jahr. Neben der Versorgung der Neupflanzungen kann durch das geplante Wasserbewirtschaftungskonzept auch der Bestand bewässert werden. So können zukünftig insbesondere die im Gehölzentwicklungskonzept definierten Leit- und Zukunftsgehölze vorrangig geschützt werden.

 

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden im Vorfeld, durch das beauftragte Ingenieurbüro Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, insgesamt fünf mögliche Varianten zur Gießwassergewinnung - unter Berücksichtigung der Mindestgröße der Zisterne - untersucht, mit dem Ziel, eine dauerhafte Wasserversorgung im Schlosspark zu gewährleisten. Zusätzlich wurden in Abstimmung mit dem Büro zwei weitere Varianten evaluiert.

 

Sämtliche Varianten bestanden im Wesentlichen aus bis zu drei Komponenten zur Einspeisung und Speicherung von Wasser:

1.         Wassergewinnung (Grundwasserbrunnen, Niederschlagswasser, Trinkwasser)

2.         Wasserzwischenspeicherung (Zisterne)

3.         Wasserverteilung (Ringleitung)

 

Die in der Studie (vollständige Ergebnisse siehe Auslage) wirtschaftlichste und nachhaltigste Variante, die zur Ausführung kommen soll, nutzt Niederschlagswasser und zusätzlich Grundwasser eines bereits bestehenden Schachtbrunnens. So ist geplant, einen Teil der Dachflächen des Rumpenheimer Schlosses von der Kanalisation zu entkoppeln und das dort anfallende Niederschlagswasser einer Zisterne zuzuführen. Um in Zeiten geringen Niederschlags die Wasserversorgung der Anpflanzungen weiterhin gewährleisten zu können, kann zusätzlich Grundwasser über einen bestehenden, bislang nicht mehr genutzten Brunnen gefördert werden. Zur Notversorgung, als letzte Rückfallebene (sofern zu diesem Zeitpunkt rechtlich zulässig), ist weiterhin ein Anschluss der Zisterne an die vorhandene Trinkwasserleitung vorgesehen. Mittels der Steuerung der Förderpumpe des Brunnens, die an eine Wasserstandmessung in der Zisterne gekoppelt ist, wird dafür gesorgt, dass nur dann Grundwasser gefördert wird, wenn dies für eine Bewässerung benötigt wird. Sollte die Zisterne bereits mit Niederschlagswasser gefüllt sein, erfolgt keine Einspeisung von Grundwasser. In Zeiten hohen Niederschlags wird der Überlauf der Zisterne über eine Rigole im Schlosspark versickert, was sich wiederum günstig auf die Grundwasserverhältnisse auswirkt.

 

Der in der aktuellen Berechnung zugrunde gelegte Ansatz geht im Sinne einer wirtschaftlichen Herangehensweise davon aus, dass jeweils mindestens das Wasser für einen Bewässerungsgang – entweder über Regenwasser oder über Grundwasser – zur Verfügung steht.
Die Zisterne hat in der derzeitigen Berechnung ein Volumen von 20 m3. Von dort aus soll das Wasser über Pumpen in die etwa 1.000 m lange Bewässerungsleitung gefördert werden, die als Ringleitung ausgebildet wird und deren Verlauf sich an dem Wegeverlauf im Park orientiert, um die Eingriffe in den Wurzelraum der Bäume zu minimieren. Über zwölf im Park verteilte Unterflurhydranten kann das Wasser zur Bewässerung entnommen werden und so die Bewässerung der Baumstandorte für die Neupflanzungen in der insgesamt etwa 7,5 ha großen Parkanlage erfolgen.

 

Die Maximierung der anzuschließenden Dachfläche wird im Zuge der vertiefenden Planung technisch geprüft, mit dem Ziel, bei Regenereignissen möglichst viel Regenwasser zu speichern. Dies ist nur unter der Voraussetzung der Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer des Gebäudes möglich und davon abhängig.Das Volumen der Zisterne wird in Abhängigkeit der anzuschließenden Dachfläche und Rückhaltung des Regenwassers bemessen. Ziel ist, die Größe der Zisterne so zu dimensionieren, dass ein möglichst großer Anteil des Gesamtwasserbedarfs in einer längeren Trockenperiode über Regenwasser bereitgestellt werden kann.

 

Mit den insgesamt drei potentiellen Quellen der Wassergewinnung besteht im Vergleich zu den anderen untersuchten Varianten höchste Betriebssicherheit. Das konzipierte System bietet über eine Erhöhung der Förderraten Reserven für eine Intensivierung der Bewässerung. Zudem bestehen keine Konflikte mit den geplanten baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen am Maindeich. Aufgrund des ökologisch nachhaltigen Ansatzes der Nutzung des Niederschlagswassers ist lediglich diese Variante förderfähig im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“.

 

In der nächsten Planungsphase, zum Projektbeschluss, soll, angestoßen durch die aktuellen Erfahrungen dieses extrem niederschlagsarmen Sommers, eine Optimierung des Systems erfolgen. Die Maximierung der anzuschließenden Dachfläche wird im Zuge der vertiefenden Planung technisch geprüft, mit dem Ziel, bei Regenereignissen möglichst viel Regenwasser zu speichern. Dies ist nur unter der Voraussetzung der Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer des Gebäudes möglich und davon abhängig. Das Volumen der Zisterne wird in Abhängigkeit der anzuschließenden Dachfläche und Rückhaltung des Regenwassers bemessen. Ziel ist, die Größe der Zisterne so zu dimensionieren, dass ein möglichst großer Anteil des Gesamtwasserbedarfs in einer längeren Trockenperiode über Regenwasser bereitgestellt werden kann.

 

Förderung

Nach erfolgreicher Bewerbung zum Projektaufruf im Frühjahr 2021 wurde das Projekt im Sommer 2021 in das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ aufgenommen. In der zweiten Stufe des Förderverfahrens kann nun der offizielle Zuwendungsantrag gestellt werden. Die Höhe der in Aussicht gestellten Bundesmittel beträgt maximal 266.722,78 € bei einer Förderquote von derzeit 76 %.

 

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt entsprechend Tenor.

 

Denkmalschutz

Der Park steht unter Denkmalschutz. Die erste Kontaktaufnahme mit dem Denkmalschutz ist erfolgt und die Umsetzung dieses Projekts wird grundsätzlich befürwortet. Die Denkmalschutzbelange werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Eine denkmalrechtliche Genehmigung ist erforderlich.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

Maßnahmen zum Erhalt und der Förderung der Baumbestände im Schlosspark Rumpenheim sind aus unserer Sicht notwendig und begrüßenswert. Das vorgestellte Bewässerungskonzept stellt dabei auch aus baumpflegerischer und naturschutzfachlicher Sicht ein geeignetes Mittel dar, um besonders die empfindlichen neuen Pflanzungen zu erhalten. Wir begrüßen ebenfalls die Verwendung von Niederschlagswasser als bevorzugtes Bewässerungsmittel. Die Möglichkeit, zwei alternative Bewässerungsmethoden zu verwenden, sichert die Funktionalität des Konzepts. Auch die Versickerung überschüssigen Regenwassers über Rigolen direkt auf dem Gelände des Schlossparks ist sinnvoll und unterstützt die Grünbestände in der Anlage.

Da der Schlosspark Teil des Landschaftsschutzgebietes „Hessische Mainauen“ ist, muss eine Ausnahmegenehmigung für den Eingriff in das Gelände durch Grabe- und Bauarbeiten beantragt werden. Zudem muss geklärt werden, ob durch die Regenwasserableitung vom Schloss in die Zisterne bauliche Veränderungen am Schloss vorgenommen werden müssen. Wenn dies der Fall ist, müssten diese separat mit der Bauaufsicht und ggf. dem Denkmalschutz abgestimmt werden.

 

Untere Wasserbehörde

Die in der Machbarkeitsstudie wirtschaftlichste und nachhaltigste Vorzugsvariante, die zur Ausführung kommen soll, nutzt Niederschlagswasser und zusätzlich Grundwasser eines bereits bestehenden Schachtbrunnens. Die Größe der Zisterne ist aus Sicht der Unteren Wasserbehörde, für den Zweck den sie erfüllen soll, zu klein berechnet. Wir regen an die Zisterne mit mindestens 40 m3 (oder mehr) auszuführen. In dem Lageplan zur Bewässerung ist angegeben, dass nur eine Teildachfläche des seitlichen Flügels des Rumpenheimer Schlosses an die Zisterne angeschlossen werden soll (ca. 350 m2). Wenn man davon ausgehen kann, dass Jungbäume 100 Liter pro Woche / Bewässerungsgang am Anfang benötigen ist das vorgehaltene Niederschlagswasser in einer Zisterne mit 20 m3 bei 100 Bäumen bereits nach zwei Bewässerungsgängen erschöpft.

Es wird empfohlen, mindestens die gesamte Dachfläche des seitlichen Flügels anzuschließen, gegebenenfalls noch weitere Dachflächen!

 

Der bereits vorhandene Schachtbrunnen, soll die Zisterne auffüllen falls der Wasserstand unter eine bestimmte Marke fällt. Dabei sehen wir es als kritisch an, dass die benötigen 150 m3 nur aus Zisterne und Brunnen gedeckt werden können. In der Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Darmstadt (16.12.1986) wurde festgestellt, dass die Zuflussmenge in dem Brunnen sehr gering ist und die mögliche Entnahmemenge unter 20 m3 /d liegt. Ein damaliger Pumpversuch der Freiwilligen Feuerwehr musste abgebrochen werden, da nach bereits zwei Minuten Laufzeit der Pumpe der Brunnen leer war. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass bei einer stetigen Entnahme, sofern das aus dem Brunnen möglich ist, ausgeschlossen werden können muss, dass Setzungsschäden an den benachbarten Gebäuden entstehen!

 

Hinweisen wollen wir auch darauf, dass Überlegungen seitens der Unteren Wasserbehörden (z.B. UWB des MKK) anstehen, aufgrund des stetigen Rückgangs der Grundwasserstände und zum Schutz des Grundwassers, die Nutzung zur Bewässerung in den Sommermonaten einzuschränken.

 

Die nachgeschaltete Versickerungsanlage der Zisterne ist gemäß § 8 und § 9 des Wasserhaushaltsgesetzes genehmigungspflichtig, zuständige Behörde ist die Oberen Wasserbehörde.

 

Eine Altakte zu dem Brunnen liegt uns vor! Eine Erlaubnis ist dann grundsätzlich nicht erforderlich, soweit eine Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung oder Ableitung von Grundwasser für gewerbliche Betriebe, für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau jeweils in einer Menge von bis zu 3.600 m³ pro Jahr erfolgt.

Für andere Zwecke oder für größere Entnahmemengen ist eine Erlaubnis bzw. Bewilligung erforderlich. Die Erlaubnis ist bei der Oberen Wasserbehörde einzuholen.

 

Altlasten / Bodenschutz

Bei Beachtung der nachfolgenden Hinweise und plankonformer Umsetzung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken:

In der kommunalen Altflächendatei ist das Grundstück nicht registriert. Sollten jedoch bei Erdarbeiten sensorische Auffälligkeiten beobachtet werden, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, Tel. 069/2714-2920 zu verständigen und die weitere Vorgehensweise zu klären. Alle Tätigkeiten, die die Aufklärung des Sachverhalts behindern, sind bis zur Freigabe der Baugrube durch die zuständige Bodenschutzbehörde zu unterlassen.

Um Bodenverdichtungen auf Grünflächen zu vermeiden, ist die Befahrung durch Bau-und Lieferfahrzeuge sowie das Lagern von Baumaterialien und Abbruchmassen auf die versiegelten Flächen zu beschränken. Sofern eine Befahrung weiterer Flächen unvermeidlich sein sollte, sind geeignete Maßnahmen zur Schonung des Bodengefüges vor schädlichen Verdichtungen zu treffen wie z.B. die Verwendung von Fahrzeugen mit großflächiger Lastverteilung oder das Anlegen einer bodenschonenden Baustraße. 

Insbesondere Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Eine Vermischung mit Fremdmaterialien ist zu vermeiden.

 

Immissionsschutz

Belange des Immissionsschutzes sind nicht berührt. Bei plankonformer Umsetzung bestehen keine Bedenken.

 

Klimaschutz / Energie

Aus unserer Sicht bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

Mit der Vertiefung der Planung soll sofort nach der Beschlussfassung begonnen werden. Die bauliche Umsetzung ist für Frühjahr 2023 geplant.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die geprüfte Kostenschätzung sowie die Planungsunterlagen zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.