Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0446Ausgegeben am 19.01.2023

Eing. Dat. 19.01.2023

 

 

 

Umwandlung des bestehenden Großspielfelds (Tennenplatz) in ein Kunstrasenspielfeld
Sportanlage Bierbrauerweg, Bierbrauerweg 37, 63071 Offenbach am Main

hier: Grundsatz-, Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-008 (Dez. I, Amt 52) vom 18.01.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Umwandlung des bestehenden Großspielfelds (Tennenplatz) in ein Kunstrasenspielfeld auf der Sportanlage Bierbrauerweg, Bierbrauerweg 37, 63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Sportamt (Amt 52), in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Die Landschaftsarchitekten, Bittkau – Bartfelder +Ingenieure GbR, 65183 Wiesbaden, sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 1.800.000 €, wird zugestimmt.

2.    Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.800.000 Euro stehen vorbehaltlich der Resteübertragung auf dem Produktkonto 08020100.0533000052 (Maßnahme-Nr. 0802010500521901 „Erneuerungen Sportanlagen“) in Form von Restmitteln aus dem Jahr 2022 zur Verfügung.

3.    Die jährlich anfallenden Folgekosten für das Großspielfeld betragen 10.150 € p.a. und stehen, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, ab Inbetriebnahme auf dem Produktkonto 08020100.6165000191 „Pflege der Sportanlagen“ zur Verfügung.

 

4.    Der Höhe der Honorare der beauftragten Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an dem festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Dienstleistungen der Stufen I, II und III wird zugestimmt. Die Vergaben sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung des Invenstitionsbedarfs mit zu beschließen.

5.    Die Umsetzung der Maßnahmen wird der OPG treuhänderisch übertragen.

 

 

Begründung:

 

1.         Projekthistorie

 

1.1      Ausgangslage

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main, vertreten durch das Sportamt, beabsichtigt das bestehende Großspielfeld mit Tennenbelag an der Sportanlage Bierbrauerweg, Bierbrauerweg 37, zu einem Kunstrasenplatz zu ertüchtigen.

Die Sportanlage besteht zurzeit aus zwei Großspielfeldern mit Naturrasen sowie dem Hartplatz, welcher als Kunstrasenspielfeld ertüchtigt werden soll.

Die Position des Spielfeldes bleibt dabei unverändert. Der 7.000 m² große Platz mit Tennenbelag wird derzeit für Fußball genutzt und ca. 1.200 h / Jahr bespielt.

 

Eine Besonderheit auf der Sportanlage Bierbrauerweg liegt im Untergrund des Geländes.

Hier befindet sich ein Stollensystem aus sechs zum Teil miteinander verbundenen Gängen mit Längen bis zu 100 m. Im Bereich des Bieberer Bergs sind verschiedene Anlagen dieser Art bekannt.

Aufgrund dieser, durch geologische Gegebenheiten vorhandenen, natürlichen Höhlensysteme, kam es in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Bodenabsenkungen im Bereich des Tennenplatzes.

 

1.2 Anlass und Historie

Der Sportstättenentwicklungsplan hat die Sicherung und Optimierung der vorhandenen Sportplätze in der Stadt Offenbach zum Ziel.

Durch die Schaffung von Kunstrasenplätzen kann die Nutzungsdauer der einzelnen Sportanlagen deutlich erhöht werden, da die Kunstrasenplätze auch im Winter und bei Schlechtwetter bespielt werden können. Die Naturrasenplätze werden bei diesen Bedingungen gesperrt und stehen den Vereinen nicht zur Verfügung. Umgekehrt sind die Hartplätze im Sommer unzumutbar.

 

2.         Notwendigkeit & Zusammenfassung der Maßnahmen

 

2.1 Begründung des Bedarfs

Die Notwendigkeit für ein Kunstrasenspielfeld ist seit langem gegeben.

Tennenbeläge sind nicht mehr zeitgemäß und sollen zur Verbesserung der Qualität und Ausdehnung der Nutzungszeiten in Kunstrasenplätze umgewandelt werden. Dies ist eine Maßnahme, die im Sportstättenentwicklungsplan empfohlen wird. Insbesondere bei Stark- oder Dauerregen im Winter ist sogar das Tennenspielfeld zeitweise nicht bespielbar.

Die Sportanlage Bierbrauerweg besitzt die Besonderheit, dass drei Sportvereine diese Anlage nutzen und sich sowohl die Trainingszeiten als auch die Wettkampfzeiten am Wochenende aufteilen müssen. Daher kommt es in der Praxis zu Engpässen bzw. Überschneidungen, u.a. da kein zeitgleicher Spielbetrieb auf den beiden vorhandenen, unmittelbar aneinandergrenzenden Rasenplätzen stattfinden darf.

Aus diesem Grund sind die Teams des VfB Offenbach (einschließlich seiner Inklusionsmannschaft) und des FC Maroc sowie die Mädchenmannschaften des OFC und die Betriebssportgruppe EVO insbesondere im Winter stark eingeschränkt.

 

2.2 Ziel der Maßnahme

Mit dem geplanten neuen Kunstrasenspielfeld wird sich die Belegung deutlich entspannen und dadurch die Möglichkeit geschaffen, dass die Teams zukünftig innerhalb der Vereinsstrukturen weiter wachsen können. Darüber hinaus erlaubt das neue Kunstrasenspielfeld einen regelmäßigen Spiel- und Trainingsbetrieb über das ganze Jahr hinweg.

Der Platz soll zukünftig als Kunstrasenplatz mit 2.000 Nutzungsstunden pro Jahr eine 1,7-fach bessere Nutzbarkeit erreichen.

Als weiterer positiver Effekt ergibt sich, dass durch die Umwandlung des bestehenden Tennenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld das Verletzungsrisiko der Spieler deutlich reduziert wird.

 

2.3 Zusammenfassung der geplanten baulichen Maßnahmen

Umbau des bestehenden Großspielfelds mit Tennenbelag in ein Kunstrasenspielfeld inkl. Erneuerung der Peripherie inkl. Ausstattung und Einbau einer Zisterne zur Bewässerung des Platzes mit aufgefangenem Niederschlagswasser.

 

2.4 Variantenvergleich und Beurteilung

Zunächst war geplant, durch eine Drehung des Großspielfeldes um 90° noch ein zusätzliches Kleinspielfeld mit Naturrasenbelag südlich angrenzend an das Großspielfeld zu schaffen.

Diese Planung wurde, aufgrund der dafür erforderlichen Eingriffe in den Gehölzbestand im Westen der Sportanlage und die damit verbundenen, erheblichen Bedenken aus umweltrechtlicher Sicht, verworfen.

Die Variantenbetrachtung fand im Rahmen der Planung des Großspielfeldes keine weiteren baulichen Alternativen.

Das Planungsgebiet lässt, ohne in die geschützten Gehölzbestände einzugreifen, keine weiteren Varianten zu. Das Großspielfeld muss exakt so platziert werden, wie es jetzt schon der Fall ist.

 

3.         Beschreibung der Maßnahme

 

3.1 Bauliche Maßnahmen: Belag und Ausstattung des Kunstrasenspielfeldes

 

Die notwendigen Maßnahmen bestehen aus folgenden zu betrachtenden Themenblöcken:

•          Stabilisierung der unter dem Platz befindlichen Lüftungsschächte des       Stollensystems (erfolgt über das Liegenschaftsamt)

•          Durchreißen der bestehenden Platzoberfläche und Herstellen eines Planums

•          Einbau von 3 Zisternen zur Platzbewässerung und Herstellen einer           Überlaufleitung in eine bestehende Geländemulde

•          Einbau des Drainagesystems und Anschluss der Drainage an die Zisternen

•          Einbau der ungebundenen Tragschicht für die Sportflächen und die befestigten Flächen

•          Herstellen der umlaufenden Pflasterbeläge in wasserdurchlässiger Bauweise

•          Einbau des Kunstrasensystems

•          Einbau der Ballfangzäune

•          Einbau der Ausstattung, Eckfahnen / Tore

•          Bauzeit: ca. 5 Monate

 

Barrierefreiheit

Das neue Großspielfeld wird die Grundsätze der Barrierefreiheit einhalten.

Der vorhandene Zuweg vom Vereinsheim aus ist aktuell nicht barrierefrei. Dieser Zugang wird so umgebaut, dass die Grundsätze der Barrierefreiheit erfüllt werden.

 

Baugrundverhältnisse

Zur Erkundung der anstehenden Bodenarten des Baugrundes, des technischen Aufbaus der Sportflächen sowie zur Entnahme des erforderlichen Probenmaterials für die labortechnischen Untersuchungen wurde während des Ortstermins vom 01.02.2022 die Sportanlage im Bereich des geplanten Neubaus an sieben Stellen bis zu einer maximalen Erkundungstiefe von ca. 4,0 m unter Oberkante Gelände beprobt.

Aufgrund der Grundlage der Untersuchungsergebnisse sowie der Feststellungen vor Ort des Bodengutachters kann folgender Baugrundaufbau dargestellt werden:

 

-           Tennendeckschicht            LAGA Z2

-           Dynamische Schicht, Lava, vermischt mit Tennendeckschicht

-           Tragschicht Lava 0/32mm

-           Tragschicht Schlacke

-           Tragschicht Lava 0/32mm

-           Füllboden, teils mit Fremdstoffen

-           Auffüllung Füllboden bindig mit Fremdstoffen (Asche, Glas, Müll, etc.)

-           Auffüllung Schlacke, Asche, Organik

-           Verwitterungslehm

 

Grund- bzw. Schichtenwasser wurde zum Zeitpunkt der Untersuchungen bis in einer Tiefe von ca. 4 m unter OK nicht vorgefunden.

Beim Ortstermin fiel eine großflächige Absackung in der Spielfeldmitte auf. Hier wurden mehrere Lagen Tragschicht vorgefunden, was auf mehrmalige Ausbesserungen der Spielfeldoberfläche zum Ausgleich der wiederkehrenden Absenkungen hindeutet.

Im Bodengutachten heißt es hierzu:

‚Ein Setzungsrisiko ist nur durch den Austausch der nicht ausreichend tragfähigen Auffüllungen auszuschließen.‘

Die kompletten Auffüllungen der ehemaligen Deponie auszutauschen stellt nach Kosten-Nutzen-Analyse keine wirtschaftliche Option dar und ist im Projektrahmen nicht realisierbar.

 

Belag

Mit der Technik von Kunstrasenplätzen sollen die Eigenschaften von Naturrasen-plätzen möglichst perfekt nachgeahmt werden, bei einer deutlichen Erhöhung der Nutzungsstunden pro Jahr. Nach den ‚DFB-Empfehlungen für Kunstrasenplätze‘ beträgt die jährliche Nutzungsdauer auf einem Tennenplatz ca. 1.000 – 1.500 Stunden und auf einem Kunstrasenplatz ca. 2.000 – 2.500 Stunden.

Seit Ende der 1990er Jahre werden Kunstrasenplätze der 3. Generation gebaut, die mit Sand und Gummigranulat verfüllt werden. Mit dieser Technik werden die Eigenschaften eines guten Naturrasenplatzes nahezu erreicht. So hat die FIFA seit dem 1. Juli 2004 offiziell ‚Spiele im Einklang mit dem jeweiligen Wettbewerbsreglement auf natürlichem oder künstlichem Untergrund‘ zugelassen, seit der Saison 2005/2006 ist dies in Wettbewerben des Europäischen Fußballverbandes UEFA möglich.

Die Verfüllung von Kunststoffrasenplätzen mit Gummigranulat wird definitiv in Zukunft nicht mehr möglich sein. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat einen Antrag gestellt, der das Inverkehrbringen von bewusst zugesetztem Mikroplastik verbieten will. Das Gummigranulat für die Verfüllung von Kunststoffrasenplätzen gehört per Definition in die Kategorie Mikroplastik. Seit dem 1. September 2022 steht nun fest, dass es eine Übergangsfrist von 6 Jahren geben wird. Innerhalb dieser Frist darf Gummigranulat noch verwendet werden, anschließend ist es verboten!

Für das Großspielfeld am Bierbrauerweg soll deshalb ein unverfülltes Kunststoffrasensystem zur Ausführung kommen, weil spätestens nach 6 Jahren nicht mehr nachgranuliert werden darf. Darüber hinaus ist auch aus Gründen des Umweltschutzes kein Gummigranulat mehr einzubauen. Hinsichtlich der Spieleigenschaften ist dieses neue System gleichwertig zu Plätzen, die mit Quarzsand und Gummigranulat verfüllt sind.

Erreicht werden die Eigenschaften, indem die Halme enger getuftet sind. Der Flor wird unten mit etwa 10 kg/m² Quarzsand als Auflast verfüllt gegenüber ca. 18 kg/m² bei einem System mit Quarzsand und Gummigranulat. Bei einem unverfüllten System kommt der Spieler mit dem Sand nicht in Berührung.

Aus den genannten Gründen ist für die Sportanlage Bierbrauerweg ein unverfülltes Kunststoffrasensystem geplant und kalkuliert.

 

Tore

Für die geplanten und zu linierenden Kleinspielfelder auf dem Großspielfeld sind nur zwei zugelassene Jugendtore vorhanden. Aus diesem Grund müssen zwei weitere Jugendtore beschafft werden, damit auf beiden Kleinspielfeldern parallel gespielt werden kann.

Für das Großspielfeld sind nur 2 mobile Fußballtore vorhanden, die gegen fest verankerte Großfeldtore ersetzt werden müssen.

 

Flutlichtanlage

Das vorhandene Großspielfeld mit einem Tennenbelag, welches in ein Kunstrasenspielfeld umgewandelt werden soll, ist bereits mit einer 6-Mast-Flutlichtanlage ausgestattet. Bei dieser Anlage wurden die Fluter bereits gegen energiesparenden LED-Fluter ausgetauscht, so dass die bestehende und lichttechnisch ertüchtigte Flutlichtanlage so erhalten bleibt.

 

Bewässerungsvorrichtung mit Unterflurhydranten

Das Bespielen eines Kunstrasenplatzes ist technisch grundsätzlich ohne Bewässerungsanlage möglich. Aus zwei Gründen ist eine Möglichkeit zur Bewässerung jedoch empfehlenswert und wird daher für diese Sportanlage vorgesehen:

1.            Ein Kunstrasenspielfeld kann sich bei einer Lufttemperatur von ca. 36°C im Sommer bis auf 50°C aufheizen. Durch Bewässerung kann der Belag deutlich herunter gekühlt werden. Insbesondere in den Spielklassen für Kinder und Jugendliche ist das ein großer Vorteil.

Der Einbau von Unterflurhydranten ist der minimale und wirtschaftlichste             technische Aufwand, um eine Bewässerungsvorrichtung für den Platz zu          schaffen.

2.            Der zweite, nachgeordnete Grund ist das Ballsprungverhalten. Ein trockener, heißer Platz ist sehr stumpf, d.h. die Bälle stoppen unnatürlich ab. Mit einer Bewässerung wird diesem Platzverhalten entgegengewirkt.

Die Unterflurhydranten sollen aus 3 einzubauenden Zisternen mit einem Gesamtvorlumen von 36 m³ gespeist werden, die mit Drainagewasser gefüllt werden. Für längere Trockenzeiten ist eine Trinkwassernachspeisung vorgesehen.

 

3.2 Außenanlagen

 

Stellplätze (PKW/Fahrräder)

Es werden keine Veränderungen an der Bestandssituation vorgenommen.

Das vorhandene Großspielfeld erhält lediglich einen anderen Belag. Die eigentliche Spielfläche bleibt nahezu unverändert.

 

4.        Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Klima

 

Das Vorhaben wurde vor Ort mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

4.1 Baumfällungen und Eingriff in Gehölzbestände

Der hier vorhandene Platz wird aktuell für Fußball genutzt und lediglich mit einem anderen Belag ausgestattet. In diesem Bereich gibt es keine Gehölzbestände.

Um den vorhandenen Zuweg vom Vereinsheim zum Platz barrierefrei umzubauen, müssen jedoch 3 Bäume gefällt werden. Die aktuelle Rampe hat ein Gefälle von 9 %. Für die Reduzierung des Gefälles auf 6 % mit entsprechenden Zwischenpodesten, muss der vorhandene Rampenbelag abgesenkt werden.

Da hier im Abstand von ca. 20-30 cm Bäume stehen, sind diese leider nicht zu halten. Für die betroffenen Bäume werden Baumfällanträge gestellt.

 

4.2 Eingriff/Ausgleich

Aufgrund der geplanten, umlaufenden Pflasterflächen und der daraus resultierenden zusätzlichen Versiegelung wird eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erstellt. Dies als Basis für die naturschutzrechtliche Genehmigung, welche im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erlangt werden soll.

 

4.3 Energieeffizienzbetrachtung

Hinsichtlich des Klimaschutzes ist die Umwandlung eines Tennen- in einen Kunstrasenbelag neutral. Beide Beläge sind wasserdurchlässig.

Die Sportanlage Bierbrauerweg befindet sich direkt angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet "Stadt Offenbach am Main".

Um einer möglichen Überhitzung des Kunstrasenplatzes vorzubeugen, wird der neue Platz daher mit einer Bewässerungsanlage ausgestattet, welche an unterirdische Zisternen, in denen anfallendes Niederschlagswasser gesammelt wird, angeschlossen wird.

 

4.4 Altlasten und Bodenschutz

In der Altflächendatei des Landes Hessen ist eine Altablagerung für das Grundstück des künftigen Großspiel-Kunstrasenfelds eingetragen. Außerdem befindet sich auf den benachbarten Flurstücken ebenfalls eine Altablagerung (→1952-59 Deponie für Bauschutt und Erdaushub, Bau- und Trümmerschutt).

Bereits im Jahre 2005 wurden in diesem Bereich, im Auftrag des Umweltamtes, schon Bodenuntersuchungen durch das Büro CDM Smith durchgeführt und bis zu 11 m tiefe Auffüllungen angetroffen. Die angetroffenen Auffüllungen bestanden aus dem Sandmaterial des örtlichen Hartplatzes sowie aus Kalkmergeln mit schluffigen, steinigen und kiesigen Sanden. Auffüllungsspezifisch wurden Ziegelsteinreste, Schlacke, Kohle, Glas sowie Leder- und Farbreste als Fremdbestandteile angetroffen.

Die Untersuchung der Lederfunde auf Milzbranderreger erbrachte im Rahmen der Untersuchung von 2005 keinen Nachweis.

Bei der Bodenuntersuchung durch das Büro Labor Lehmacher | Schneider GmbH & Co. KG vom 31.01.2022 wurden keine erhöhten Kupfergehalte in den Proben festgestellt. Erhöhte Kupferwerte sind ein Anzeichen für eine Dioxinbelastung, welche damit ausgeschlossen werden kann.

 

4.5 Lärmschutz

Westlich und nordwestlich der Sportanlage stehen Wohnhäuser im Bierbrauerweg. Um die zukünftigen Belegungen der auf dem Kunstrasenplatz (Großspielfeld) spielenden Mannschaften bzw. Vereine planen zu können, ohne die jeweiligen Immissionsrichtwerte der 18. BIm-SchV für Allgemeine Wohngebiete in der Umgebung der Sportanlage zu überschreiten, wurde vorab der TÜV Süd beauftragt, eine schalltechnische Stellungnahme zu den Geräuscheinwirkungen der Sportanlagen im Bierbrauerweg vorzulegen (Gutachten in Planungs- und Kostendaten).

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) enthält unter §5 Abs. 4 Regelungen zum "Altanlagenbonus": Bei Sportanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung (18. Juli 1991) baurechtlich genehmigt oder – soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war – errichtet waren und danach nicht wesentlich geändert werden, soll die zuständige Behörde von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn die Immissionsrichtwerte an den in § 2 Abs. 2 18. BImSchV genannten Immissionsorten jeweils um weniger als 5 dB(A) überschritten werden.

Weil die gesamte Sportanlage bereits vor 1991 errichtet wurde, konnte vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ein „Altanlagenbonus“ von 5 dB(A) gewährt werden.

Im Rahmen des Gutachtens wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Grenzwerte auch ohne den Altanlagenbonus nicht überschritten werden.

 

4.6 Gefahrstoffe in Bauteilen

Es ist ein unverfülltes Kunstrasensystem zur Ausführung vorgesehen. Dieses zu-künftige System verzichtet komplett auf Mikroplastik.

 

4.7 Artenschutz

In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde sollen mögliche Fledermausvorkommen in den - unter dem Sportplatz liegenden - Felsenkellern / Höhlen untersucht werden.

Sollten sich hier Habitate befinden, können artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich sein.

Weitere artenschutzrechtliche Auswirkungen der Baumaßnahme – z. B. auf den angrenzenden Leonard-Eißnert-Park - werden vorab durch einen Gutachter für Artenschutz überprüft.

 

5.        Erläuterungen zur Kostenberechnung

 

5.1 Allgemein

Nach Vertiefung der Planung zur Erlangung eines höheren Detaillierungsgrades und weiteren Abstimmungen zwischen den Nutzenden und den fachlich Beteiligten liegt nun das Ergebnis der Planungsstufe II vor.

Dieses mündet in die nun vorliegende „erweiterte Kostenberechnung“ auf Basis ge-nauerer Massenermittlungen.

 

5.2 Risikobetrachtung

Nachfolgend sind die kostenbeeinflussenden Risiken beschrieben. Dies vor Einleitung der Beschaffungsverfahren für die Bauleistungen:

 

1.         Kostensteigerung wegen der Baukonjunktur

Angesichts der aktuellen Baukonjunktur sind Preise z.Zt. extrem schwer vorhersehbar, da bei der bundesweit extrem hohen Auslastung der Baufirmen die Auftragsvergaben - wenn überhaupt - oft nur zu erhöhten Preisen erfolgen können.

Trotz der vorgenannten Sicherheiten in der Kostenschätzung kann, auf Grund der unüberschaubaren konjunkturellen Lage, eine Kostenerhöhung im Zuge der weiteren Planung und der späteren Ausführung nicht ausgeschlossen werden.

 

2.         Unvorhergesehenes

Nicht Kalkulierbares und nicht Beeinflussbares sind als pauschaler Prozentsatz eingestellt. Gemeint sind Änderungen des Maßnahmenumfangs.

Dieses Risiko würde normalerweise bei dem vorliegenden Bauvorhaben mit dem Ansatz von ca. 5 % auf die Summe der Maßnahmen abgefedert.

In Anbetracht der angespannten globalen Lage hinsichtlich der Energiepreise und des herrschenden Krieges in der Ukraine wurde das Unvorhergesehene auf ca. 14 % erhöht.

Der Anteil für die Baupreissteigerung bis zum Ausführungszeitpunk ist hierin enthalten. Die Preise der Kostenberechnung basieren auf den festgestellten Kosten des im Sommer 2022 realisierten Kunstrasen-Kleinspielfeldes an der Sportanlage Rumpenheim. Aufgrund des zeitlich überschaubaren Zeitrahmens zwischen Kostenberechnung und Bauausführung sowie der hochaktuellen Preisreferenzen ist mit weiteren Preissteigerungen nicht zu rechnen.

 

3.         Schwankungsbreite von Kostenschätzung zu Kostenberechnung

Zwischen Kostenschätzung (Leistungsphase 2, Vorentwurf) und Kostenberechnung (Leistungsphase 3, Entwurfsplanung) sind im Rahmen der Konkretisierung des Projektes Kostenveränderungen in Höhe von ca. 30% zu tolerieren. Zwischen der hier vorliegenden Kostenberechnung und der Kostenfeststellung (Stand nach letzter Verausgabung nach Projektende) kann nach bundesweiten und baufachlich anerkannten Erfahrungswerten eine weitere Abweichung von 20% entstehen.

 

5.3 Förderung

Für die Maßnahmen wird ein Antrag auf Förderung aus dem „Sonderinvestitionsprogramm „Sportland Hessen“ in Höhe der maximalen Fördersumme von 50.000 € gestellt. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getätigt werden, ob die Maßnahme gefördert und wie hoch die zu erwartende Zuwendung sein wird. Die Antragstellung ist für 2023 geplant.

 

6.        Termine

 

Folgende Termine sind mit Stand November 2022 geplant:

Magistratsbeschluss                                              18.01.2023

Baubeginn:                                                              Mai 2023

Inbetriebnahme:                                                     bis 30.09.2023

 

Der Beschluss der StvV. ist für den 02.02.2023 avisiert. Die Inbetriebnahme muss spätestens Ende September 2023 erfolgen, um die Wintersaison für den Fußball sicher gewährleisten zu können.

Die Planung und Ausschreibungsvorbereitung erfolgt parallel zum Beschlussvorlauf vom Januar bis April 2023.

Da es sich ausschließlich um Arbeiten im Außenbereich handelt, sind sowohl Beginn und Ende der Ausführung witterungsbedingt verschieblich. Des Weiteren können die Folgen sowohl der bisher bestehenden Hochkonjunktur als auch die Folgen der Corona-Krise und des Krieges in der Ukraine derzeit nicht genau abgeschätzt werden. Beide Faktoren nehmen Einfluss auf die Marktpreise für Bauleistungen und die Verfügbarkeit geeigneter Firmen im geplanten Zeitfenster für die Realisierung.

 

7.        Abstimmungen mit Fachämtern / Projektbeteiligten

Im Zuge der Planung zur Realisierung des Kunstrasen-Großspielfeldes wurden weitere Abstimmungen mit folgenden Beteiligten getroffen:

·         Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, hier:

o   Bereich Naturschutz

o   Bereich Artenschutz

o   Bereich Gewässerschutz

o   Bereich Bodenschutz

o   Bereich Immissionsschutz

o   Bereich Klimaschutz

·         Bauaufsicht

·         Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Grundwasser und Bodenschutz

·         Vorstellung der Planung bei dem Verein hat stattgefunden (VfB Offenbach)

·         Betreiber, GBM Service GmbH

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt. Hinsichtlich der fachlichen Betreuung des ehemaligen Tennenplatzes, des neuen Kunstrasenplatzes, wie auch hinsichtlich diverser Sicherheitsapekte erfolgten Gespräche mit der GBM Service GmbH.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

<keine wortwörtliche Ziterung; wenn vorhanden, so sind Zitate kursiv geschrieben>

 

Zusammenfassung:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Folgende Anforderungen, Ergänzungen und Hinweise sind zu beachten. Erforderliche Inhalte, die in den hier vorliegenden Unterlagen noch nicht enthalten sind, sind im weiteren Planungsverlauf zu ergänzen und im Rahmen des Bauantrags einzureichen.

 

Untere Naturschutzbehörde

 

Zum Erläuterungsbericht

 

Zu 4.1.4: Beleuchtung

In der Kostenberechnung nach DIN 276 ist eine Wegebeleuchtung aufgeführt. Die Ausführung dieser Wegebeleuchtung ist vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die Wegebeleuchtung ist insektenfreundlich und emissionsarm herzustellen.

 

Zu 4.1.5: Entwässerung

Für die geplante Versickerung des Niederschlagswassers über eine Mulde ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Oberen Behörde einzuholen.

Eine detaillierte Abstimmung mit der UNB sowie der Oberen Wasserbehörde wird im Rahmen der Genehmigungs- sowie Ausführungsplanung erfolgen.

Es ist in einem Konzept darzulegen, wo und in welchem Verfahren die Leitung ohne Schaden an den Bestandsbäumen im Leonhard-Eißnert-Park verlegt werden kann. Es ist in diesem Zusammenhang mit der UNB noch zu klären, ob eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist, da die Einleitung ins angrenzende LSG erfolgen soll.

 

Zu 6.3.1: Eingriff/Ausgleich

Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz sowie die zusätzliche Versiegelung durch den randlichen Pflasterstreifen mit Tor- und Kabinenflächen um das Spielfeld herum und die Errichtung des barrierefreien Zugangs stellen einen relevanten Eingriff im naturschutzrechtlichen Sinne dar, der kompensiert werden muss. Bei der Eingriffsbilanzierung der gesamten überplanten Fläche, also auch des Kunststoffbelags, ist als Grundlage die Hessische Kompensationsverordnung (KV) vom 26.10.2018 heranzuziehen. Das entstehende Biotopwertdefizit ist durch Maßnahmen zur Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere auch durch Entsiegelung von Flächen und Aufwertung der Bodenfunktion auszugleichen (siehe §6 2 Nr. 6 KV). […]

Die Ausgleichsmaßnahmen sind mit der UNB im weiteren Planungsverlauf rechtzeitig abzustimmen, die zu erwartenden Kosten sind im Gesamtbudget vorzusehen.

 

Zu 6.3.2: Baumfällungen

Es ist zu prüfen, ob durch eine Verschiebung der Rampe die Bäume nicht erhalten bleiben können. Ein gemeinsamer Ortstermin ist empfehlenswert.

Sollte es zu einer Fällung kommen, so ist diese in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung einzuarbeiten. Ein Fällantrag gemäß der städtischen Grünschutzsatzung ist nicht erforderlich, da es sich bei diesem Bereich um baurechtlichen Außenbereich handelt.

In der Kostenberechnung nach DIN 276 ist unter der Kostengruppe 210 die Rodung von diversen Sträuchern aufgeführt. Hierzu ist der Unteren Naturschutzbehörde ein Lageplan und der Umfang der Strauchrodungen vorzulegen. Die Strauchrodungen sind ebenfalls in die E-/A-Bilanzierung einzurechnen.

 

Zu 6.3.3.: Baumschutz

Baumschutzmaßnahmen sind entsprechend der DIN 18920 umzusetzen. Insbesondere bei der Herstellung der Überlaufleitung ins LSG sind geeignete Baumschutzmaßnahmen für die umliegenden Bestandsbäume durchzuführen. Im Wurzelbereich darf nur mit Handschachtung und ggf. Saugbagger gearbeitet werden. Die Maßnahme und der genaue Verlauf der Leitung sind im Vorfeld noch mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Es ist eine ökologische Baubegleitung für diese Maßnahme zu beauftragen.

Zu 6.4: Artenschutz

Das Artenschutzgutachten zu den Stollen und der Auswirkung auf das angrenzende Landschaftsschutzgebiet ist der Unteren Naturschutzbehörde zusammen mit den Bauantragsunterlagen vorzulegen. Gegebenenfalls ergeben sich daraus weitere naturschutzrechtliche Maßnahmen.

 

Untere Wasserbehörde

 

1.         Gemäß Beschreibung soll das Niederschlagswasser über Drainagen in drei        Zisternen (insgesamt 36 m3) gespeichert und zur Bewässerung/Kühlung des            Kunstrasens im Sommer genutzt werden.

            Das Zisternenvolumen reicht somit für 3 Bewässerungsgänge.

2.         Für längere Trockenzeiten ist eine Trinkwassernachspeisung vorgesehen.

Es werden für einen Bewässerungsgang 12 m³ Wasser benötigt. Der Bedarf ist abhängig vom Nutzerverhalten und natürlich vom jeweiligen Witterungsverlauf im Sommer.
Generell muss ein Kunstrasenbelag nicht bewässert werden. Sollte es in Offenbach ein Bewässerungsverbot geben, muss die Bewässerung selbstverständlich eingestellt werden.

7.            Ein Produktdatenblatt des Kunstrasens ist nachzureichen.

Da die Vergabe produktneutral erfolgen muss, ist noch nicht endgültig klar, welches Fabrikat zur Ausführung kommt. Definitiv kommt ein unverfülltes System zur Ausführung. Die Angaben sind im Erläuterungsbericht zum Projektbeschluss enthalten. Ein Produktdatenblatt wird nachgereicht, sobald die Ausschreibung durchgeführt wurde.

Durch das unverfüllte System und den Verzicht auf Gummigranulat wird ein Austrag von Mikroplastik mit dem Niederschlagswasser in den Retentionsraum verhindert.

Der Faserabrieb verbleibt im Flor und gelangt nicht in die Drainage. (Siehe hierzu Stellungnahme unter Pkt. 6_Gutachten der Planugns- und Kostendaten)

 

Altlasten / Bodenschutz

Die Altablagerungen am Bierbrauer Weg und die mit der Umwandlung in einen Kunstrasenplatz verbundenen Problematiken sind den Objektplanern bzw. dem zuständigen Projektträger bekannt. Die alten Bodengutachten liegen vor und sind bei der Umwandlung zu berücksichtigen. Es ist außerdem durch Bodenuntersuchungen der Labor Lehmann Schneider GmbH (Prüfbericht Nr. 9786) geklärt, dass der Tennenbelag keinen dioxinhaltigen Unterbau enthält. Der Kontakt mit der oberen Bodenschutzbehörde (i.e. Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, Dez. 41.1) besteht. Die Ausführungsplanung ist rechtzeitig vor Baubeginn (bzw. vor Einreichung des Bauantrags) mit der oberen Bodenschutzbehörde abzustimmen. Die Auflagen der oberen Bodenschutzbehörde sind bei der Bauausführung zu beachten.

 

Immissionsschutz

 

Schallschutz

Die Geräuschimmissionsprognose zum Sportlärm durch Fußballspiele der Sportaußenanlage Bierbrauerweg in 63071 Offenbach am Main (Technischer Bericht Nr. TB_3714969 des TÜV Süd vom 02.11.2022) berechnet gemäß 18. BImSchV für verschiedene Spielszenarien in und außerhalb der Ruhezeiten die zu erwartenden Schallimmissionen an 17, nördlich vom Sportplatz gelegenen Immissionsorten (d.s. Bierbrauer Weg 24 bis 60) und vier südlich gelegenen Immissionsorten (IO 18,19, 20 und 21 – Adresse Bierbrauer Weg 37 bis 43 (?)). Der Immissionsrichtwert von 50 dB (A) für ein allgemeines Wohngebiet innerhalb der Ruhezeiten kann an den Immissionsorten 1 bis 17 eingehalten werden. An den Immissionsorten IO 18 bis 21 wird der Immissionsrichtwert für ein allgemeines Wohngebiet innerhalb der Ruhezeit um bis zu 2, 1 dB (A) überschritten. Bei Gewährung des Altanlagenbonus von 5 dB (A) ist eine Überschreitung nicht mehr gegeben. Der Altanlagenbonus kann aufgrund des Baujahres der Anlage vor Inkrafttreten der 18 BImSchV (18. Juli 1991) gewährt werden. Er sollte allerdings nicht voll ausgeschöpft werden. An den Regelspieltagen ist der Immissionsrichtwert von 55 dB (A) auch am Immissionsort Bierbrauer Weg 43 (Wohngebäude) einzuhalten. Eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes von 55 dB (A) ist gemäß 18.BImSchV nur im Rahmen seltener Ereignisse an 18 Kalendertagen im Jahr zulässig.

 

Lichtemissionen

Die Flutlichtanlage ist nach den Vorgaben der Hinweise Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) aus 2012 zu installieren bzw. zu betreiben. Der Immissionsrichtwert für die Raumaufhellung (Beurteilungsgröße mittlere Beleuchtungsstärke) gemäß Tabelle 1, S. 5 und der Immissionsrichtwert für die maximal zulässige Blendung gemäß Tabelle 2, S. 9 ist an den Immissionsorten Bierbrauer Weg 24 bis 60 bzw. Bierbrauer Weg 37 bis 43 einzuhalten.

 

Klimaschutz / Energie

 

Die nachfolgenden Punkte beziehen sich auf die jeweiligen Kapitel des Erläuterungsberichtes.

 

4.1.5 Aufheizung Kunstrasen

Das Umweltamt bewertet die Aufheizung des Kunstrasens als kritisch und beruft sich auf eine Studie, die den Erkenntnissen der Planung widerspricht:

Die Aussage, dass sich Kunstrasen auf bis zu 50 °C bei Lufttemperaturen von 36 °C aufheizt, widerspricht der Aussage aus Bertling et al. (2021), dass Spitzentemperaturen von 93 °C (Mittelwert aus Studien: 35 – 65 °C über Umgebungstemperatur) erreicht wurden (ebd.: 75). An dieser Stelle sollte der Erläuterungsbericht eine entsprechende Quelle angeben, die die Aussage, dass bis zu 50 °C erreicht werden, stützt und die Aussagen von Bertling et al. (2021) entsprechend diskutiert werden. Bertling et al. (2021) ist aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde nach entsprechenden Recherchen die aktuellste Zusammenfassung verschiedener Quellen, die sich mit der Aufheizung von Kunststoffrasenflächen beschäftigt und grundsätzlich als seriös einzuschätzen ist.

Im Zuge der weiteren Planung werden durch den Bauherren und Planer die entsprechenden Quellen vorgelegt, die die Aufheizung des Kunstrasenbelags auf eine deutlich geringere Temperatur belegen. Mit der unteren Naturschutzbehörde werden diese Ergebnisse erneut diskutiert. Bisher gab es bei den vorhandenen Kunstrasenplätzen in Offenbach keinerlei Probleme durch die Aufheizung von Kunstrasenbelag.

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen aus Sicht des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz keine grundsätzlichen Bedenken.

 

 

Über die Maßnahme wurde von der OPG in Zusammenarbeit mit Dritten eine Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 1.800.000 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.