Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0447Ausgegeben am 19.01.2023

Eing. Dat. 19.01.2023

 

 

Umwandlung des bestehenden Großspielfelds (Tennenplatz) in ein Kunstrasenspielfeld
Sportanlage Tempelsee, Obere Grenzstraße 161, 63071 Offenbach am Main

hier: Grundsatz-, Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-009 (Dez. I, Amt 52) vom 18.01.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Umwandlung des bestehenden Großspielfelds (Tennenplatz) in ein Kunstrasenspielfeld auf der Sportanlage Tempelsee, Obere Grenzsstraße 161,  63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Sportamt (Amt 52), in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Die Landschaftsarchitekten, Bittkau – Bartfelder +Ingenieure GbR, 65183 Wiesbaden, sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 1.400.000 €, wird zugestimmt.

2.    Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.400.000 Euro stehen vorbehaltlich der Resteübertragung auf dem Produktkonto 08020100.0533000052 (Maßnahme-Nr. 0802010500521901 „Erneuerungen Sportanlagen“) in Form von Restmitteln aus dem Jahr 2022 zur Verfügung.

 

3.    Die jährlich anfallenden Folgekosten betragen für das Großspielfeld 8.700 € p.a.         und stehen, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, ab Inbetriebnahme auf dem Produktkonto 08020100.6165000191 „Pflege der Sportanlagen“ zur Verfügung.

 

4.    Der Höhe der Honorare der beauftragten Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an dem festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Dienstleistungen der Stufen I, II und III wird zugestimmt. Die Vergaben sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung des Invenstitionsbedarfs mit zu beschließen.

5.    Die Umsetzung der Maßnahmen wird der OPG treuhänderisch übertragen.

 

 

Begründung:

 

1.         Projekthistorie

 

1.1      Ausgangslage

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main, vertreten durch das Sportamt, beabsichtigt das bestehende Großspielfeld mit Tennenbelag an der Sportanlage Tempelsee, Obere Grenz-straße 161, zu einem Kunstrasenplatz zu ertüchtigen.

Die Sportanlage besteht zurzeit aus einem Groß- und einem Kleinspielfeld mit Naturrasen, einem Kunstrasen-Minispielfeld sowie dem Hartplatz, welcher als Kunstrasenspielfeld ertüchtigt werden soll. Die Position des Spielfeldes bleibt dabei unverändert. Der 6.800 m² große Platz mit Tennenbelag wird derzeit für Fußball genutzt.

 

1.2      Anlass und Historie

Der Sportstättenentwicklungsplan hat die Sicherung und Optimierung der vorhandenen Sportplätze in der Stadt Offenbach zum Ziel.

Durch die Schaffung von Kunstrasenplätzen kann die Nutzungsdauer der einzelnen Sportanlagen deutlich erhöht werden, da die Kunstrasenplätze auch im Winter und bei Schlechtwetter bespielt werden können. Die Naturrasenplätze werden bei diesen Bedingungen gesperrt und stehen den Vereinen nicht zur Verfügung. Umgekehrt sind die Hartplätze im Sommer unzumutbar.

 

2.         Notwendigkeit & Zusammenfassung der Maßnahmen

 

2.1 Begründung des Bedarfs

Die Notwendigkeit für ein Kunstrasenspielfeld ist seit langem gegeben.

Tennenbeläge sind nicht mehr zeitgemäß und sollen zur Verbesserung der Qualität und Ausdehnung der Nutzungszeiten in Kunstrasenplätze umgewandelt werden. Dies ist eine Maßnahme, die im Sportstättenentwicklungsplan empfohlen wird. Insbesondere bei Stark- oder Dauerregen im Winter ist sogar das Tennenspielfeld zeitweise nicht bespielbar.

Aus diesem Grund sind die Teams der Gemaa Tempelsee (13 Jugendmannschaften, zwei Herrenmannschaften und eine Alt-Herren-Mannschaft) und von Portugues Offenbach (2 Herrenmannschaften) im Winter stark eingeschränkt. Neben den genannten Vereinen wird die Sportanlage noch von der Betriebssportgruppe SG Bunga United und den Werkstätten Hainbachtal genutzt.

Die eingeschränkten Möglichkeiten führen dazu, dass die Vereine an Wachstumsgrenzen stoßen.

 

2.2 Ziel der Maßnahme

Mit dem geplanten neuen Kunstrasenspielfeld wird sich die Belegung deutlich entspannen und dadurch die Möglichkeit geschaffen, dass die Teams zukünftig innerhalb der Vereinsstrukturen weiter wachsen können. Darüber hinaus erlaubt das neue Kunstrasenspielfeld einen regelmäßigen Spiel- und Trainingsbetrieb über das ganze Jahr hinweg.

Als weiterer positiver Effekt ergibt sich, dass durch die Umwandlung des bestehenden Tennenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld das Verletzungsrisiko der Spieler deutlich reduziert wird.

 

2.3 Zusammenfassung der geplanten baulichen Maßnahmen

Umbau des bestehenden Großspielfelds mit Tennenbelag in ein Kunstrasenspielfeld inkl. Erneuerung der Peripherie (Flutlichtanlage, Ausstattung) und Einbau einer Zisterne zur Bewässerung des Platzes mit aufgefangenem Niederschlagswasser.

 

2.4 Variantenvergleich und Beurteilung

Die Variantenbetrachtung fand im Rahmen der Planung des Großspielfeldes keine baulichen Alternativen.

Das vorhandene Großspielfeld mit einem Tennenbelag wird im Norden begrenzt durch ein vorhandenes Kleinspielfeld mit Rasen, im Osten durch eine Baumreihe aus großen und geschützten Eichen, im Süden durch eine Erschließungsstraße und im Westen durch ein vorhandenes Großspielfeld mit Rasen. Somit ist keine andere Ausrichtung des umzubauenden Spielfeldes möglich und auch keine Erweiterung.

 

3.         Beschreibung der Maßnahme

 

3.1 Bauliche Maßnahmen: Belag und Ausstattung des Kunstrasenspielfeldes

 

Die notwendigen Maßnahmen bestehen aus folgenden zu betrachtenden Themenblöcken

·         Durchreißen der bestehenden Platzoberfläche und Herstellen eines Planums

·         Einbau von 3 Zisternen zur Platzbewässerung und Herstellen einer Überlaufleitung in die vorhandene Retentionsfläche im Süden

·         Einbau des Drainagesystems und Anschluss der Drainage an die Zisternen

·         Einbau der ungebundenen Tragschicht für die Sportflächen und die befestigten Flächen

·         Herstellen der umlaufenden Pflasterbeläge in wasserdurchlässiger Bauweise

·         Einbau des Kunstrasensystems

·         Einbau der Ballfangzäune

·         Einbau der Ausstattung, Eckfahnen / Tore

·         Bauzeit: ca. 5 Monate

 

Barrierefreiheit

Das neue Großspielfeld wird die Grundsätze der Barrierefreiheit einhalten.

Vom Vereinsheim aus besteht bereits ein barrierefreier Weg zum Großspielfeld.

Durch die notwendige Anhebung des Großspielfeldes um ca. 25 cm verbessert sich die Situation für die Barrierefreiheit, d.h. die Gefälleneigungen werden kleiner.

 

Baugrundverhältnisse

Zur Erkundung der anstehenden Bodenarten des Baugrundes, des technischen Aufbaus der Sportflächen sowie zur Entnahme des erforderlichen Probenmaterials für die labortechnischen Untersuchungen wurde während des Ortstermins vom 01.02.2022 die Sportanlage im Bereich des geplanten Neubaus an 5 Stellen bis zu einer maximalen Erkundungstiefe von ca. 3,0 m unter Oberkante Gelände beprobt.

Aufgrund der Grundlage der Untersuchungsergebnisse sowie der Feststellungen vor Ort des Bodengutachters kann folgender Baugrundaufbau dargestellt werden:

·         Tennenbelag (aktuelle Oberfläche)                    LAGA Z2

·         Alter Tennenbelag

·         Dynamische Schicht, Schlacke

·         Tragschicht Schlacke

·         Auffüllungen Bauschutt + Steine

·         Sand und Torf

Grund- bzw. Schichtenwasser wurde zum Zeitpunkt der Untersuchungen ab einer Tiefe von ca. 0,90 m unter OK vorgefunden.

 

Belag

Mit der Technik von Kunstrasenplätzen sollen die Eigenschaften von Naturrasenplätzen möglichst perfekt nachgeahmt werden, bei einer deutlichen Erhöhung der Nutzungsstunden pro Jahr. Nach den ‚DFB-Empfehlungen für Kunstrasenplätze‘ beträgt die jährliche Nutzungsdauer auf einem Tennenplatz ca. 1.000 – 1.500 Stunden und auf einem Kunstrasenplatz ca. 2.000 – 2.500 Stunden.

Seit Ende der 1990er Jahre werden Kunstrasenplätze der 3. Generation gebaut, die mit Sand und Gummigranulat verfüllt werden. Mit dieser Technik werden die Eigenschaften eines guten Naturrasenplatzes nahezu erreicht. So hat die FIFA seit dem 1. Juli 2004 offiziell ‚Spiele im Einklang mit dem jeweiligen Wettbewerbsreglement auf natürlichem oder künstlichem Untergrund‘ zugelassen, seit der Saison 2005/2006 ist dies in Wettbewerben des Europäischen Fußballverbandes UEFA möglich.

Die Verfüllung von Kunststoffrasenplätzen mit Gummigranulat wird definitiv in Zukunft nicht mehr möglich sein. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat einen Antrag gestellt, der das Inverkehrbringen von bewusst zugesetztem Mikroplastik verbieten will. Das Gummigranulat für die Verfüllung von Kunststoffrasenplätzen gehört per Definition in die Kategorie Mikroplastik. Seit dem 1. September 2022 steht nun fest, dass es eine Übergangsfrist von 6 Jahren geben wird. Innerhalb dieser Frist darf Gummigranulat noch verwendet werden, anschließend ist es verboten!

Für das Großspielfeld auf der Sportanlage Tempelsee soll deshalb ein unverfülltes Kunststoffrasensystem zur Ausführung kommen, weil spätestens nach 6 Jahren nicht mehr nachgranuliert werden darf. Darüber hinaus ist auch aus Gründen des Umweltschutzes kein Gummigranulat mehr einzubauen. Hinsichtlich der Spieleigenschaften ist dieses neue System gleichwertig zu Plätzen, die mit Quarzsand und Gummigranulat verfüllt sind.

Erreicht werden die Eigenschaften, indem die Halme enger getuftet sind. Der Flor wird unten mit etwa 10 kg/m² Quarzsand als Auflast verfüllt gegenüber ca. 18 kg/m² bei einem System mit Quarzsand und Gummigranulat. Bei einem unverfüllten System kommt der Spieler mit dem Sand nicht in Berührung.

Aus den genannten Gründen ist für die Sportanlage Tempelsee ein unverfülltes Kunststoffrasensystem geplant und kalkuliert.

Durch die Überlaufleitung gelangt kein Mikroplastik in den Retentionsraum, da zum Einen der geplante Kunstrasen nicht mit Gummigranulat verfüllt wird. Weiter ist der Mikroplastikaustrag durch Faserabrieb extrem gering. Dieser Faserabrieb verbleibt im Flor und gelangt nicht in die Drainage. (siehe hierzu Stellungnahme „Faserabrieb“ von Die Landschaftsarchitekten, Pkt. 6 Gutachten der Planungs -und Kostendaten)

 

Tore

Für die geplanten und zu linierenden Kleinspielfelder auf dem Großspielfeld müssen vier Jugendtore beschafft werden, damit auf beiden Kleinspielfeldern parallel gespielt werden kann.

Für das Großspielfeld sind nur 2 mobile Fußballtore vorhanden, die gegen fest verankerte Großfeldtore ersetzt werden müssen.

 

Flutlichtanlage

Für das Großspielfeld ist bereits eine 6-Mast-Flutlichtanlage mit neuen LED-Flutern vorhanden. Leider sind die Masten sehr marode, so dass sie im Rahmen dieses Projekts ausgetauscht werden müssen.

 

Bewässerungsvorrichtung mit Unterflurhydranten

Das Bespielen eines Kunstrasenplatzes ist technisch grundsätzlich ohne Bewässerungsanlage möglich. Aus zwei Gründen ist eine Möglichkeit zur Bewässerung jedoch empfehlenswert und wird daher für diese Sportanlage vorgesehen:

1.         Ein Kunstrasenspielfeld kann sich bei einer Lufttemperatur von ca. 36°C im         Sommer bis auf 50°C aufheizen. Durch Bewässerung kann der Belag deutlich herunter gekühlt werden. Insbesondere in den Spielklassen für Kinder und        Jugendliche ist das ein großer Vorteil.

            Der Einbau von Unterflurhydranten ist der minimale und wirtschaftlichste             technische Aufwand, um eine Bewässerungsvorrichtung für den Platz zu          schaffen.

2.         Der zweite, nachgeordnete Grund ist das Ballsprungverhalten. Ein trockener,     heißer Platz ist sehr stumpf, d.h. die Bälle stoppen unnatürlich ab. Mit einer       Bewässerung wird diesem Platzverhalten entgegengewirkt.

Die Unterflurhydranten sollen aus 3 einzubauenden Zisternen mit einem Gesamtvorlumen von 36 m³ gespeist werden, die mit Drainagewasser gefüllt werden.

Für längere Trockenzeiten ist eine Trinkwassernachspeisung möglich. Die Bewässerung der Kunstrasenplätze ist für die Nutzung jedoch nicht zwingend erforderlich, es handelt sich lediglich um eine Verbesserung des Komforts für die Spieler. Eine Bewässerung der vorhandenen Kunstrasenplätze mit Trinkwasser wird bisher in Offenbach nicht durchgeführt. Eine Trinkwassernachspeisung könnte daher überhaupt nur dann erfolgen, wenn die Trinkwassergefahrenverordnung der Stadt Offenbach nicht in Kraft ist. Das Inkrafttreten dieser wird zukünftig aufgrund zu erwartender Trinkwasserknappheiten wahrscheinlicher.

Der Kunstrasenplatz kann auch ohne Bewässerung bespielt werden, mit Einschränkung der Nutzungsqualität.

 

3.2 Außenanlagen

 

Stellplätze (PKW/Fahrräder)

Es werden keine Veränderungen an der Bestandssituation vorgenommen.

Das vorhandene Großspielfeld erhält lediglich einen anderen Belag. Die eigentliche Spielfläche bleibt nahezu unverändert.

Durch das Amt für Mobilität ist eine zusätzliche Beschilderung im angrenzenden Verkehrsraum geplant, welche die Nutzer auf den bereits vorhandenen Parkplatz auf dem Grundstück verweist, um die umliegenden Bereiche zu entlasten.

 

4.        Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Klima

 

Das Vorhaben wurde vor Ort mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

4.1 Baumfällungen und Eingriff in Gehölzbestände

Nach derzeitigem Stand werden keine Baumfällungen stattfinden.

Der hier vorhandene Platz wird aktuell für Fußball genutzt und lediglich mit einem anderen Belag ausgestattet. Der Platz selbst hat keine Vegetation. Eingriffe in schützenswerte Grünbestände sind nicht vorgesehen.

 

4.2 Eingriff/Ausgleich

Aufgrund der geplanten, umlaufenden Pflasterflächen und der daraus resultierenden zusätzlichen Versiegelung wird eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erstellt. Dies als Basis für die naturschutzrechtliche Genehmigung, welche im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erlangt werden soll.

 

4.3 Energieeffizienzbetrachtung

Hinsichtlich des Klimaschutzes ist die Umwandlung eines Tennen- in einen Kunstrasenbelag in Bezug auf die Versickerungsfähigkeit neutral. Beide Beläge sind wasserdurchlässig.

Die Sportanlage liegt außerhalb des „Landschaftsschutzgebiet Stadt Offenbach“ (LSG), grenzt aber an dieses an drei Seiten direkt an.

Der Landschaftsraum Buchhügel ist ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet und für die nächtliche Frischluftzufuhr in Richtung Innenstadt von Bedeutung.

Um einer möglichen Überhitzung des Kunstrasenplatzes vorzubeugen, wird der neue Platz daher mit einer Bewässerungsanlage ausgestattet, welche an unterirdische Zisternen, in denen anfallendes Niederschlagswasser gesammelt wird, angeschlossen wird. Der Platz kann daher zukünftig mit vorhandenem Niederschlagswasser bewässert werden. Die Bewässerung ist allerdings für die Nutzung nicht zwingend erforderlich.

 

4.4 Altlasten und Bodenschutz

Nach den Untersuchungen vom Büro Labor Lehmacher | Schneider GmbH & Co. KG aus 2022 gibt es keine Hinweise auf eine Dioxinbelastung in der Tennendeckschicht. Es wurden keine erhöhten Kupferwerte festgestellt, welche ein Anzeichen für Dioxin sind.

Für die Zuordnungsklassen der Tennendeckschicht nach LAGA wurde der Wert Z2 ermittelt. Unter dem Spielfeld wurden flächige Auffüllungen aus Bauschutt und Natursteinen vorgefunden. Die Steingrößen betragen bis zu 40 cm Durchmesser.

 

4.5 Lärmschutz

Südlich der Sportanlage stehen Wohnhäuser im angrenzenden Wohngebiet Tempelsee. Um die zukünftigen Belegungen der auf dem Kunstrasenplatz (Großspielfeld) spielenden Mannschaften bzw. Vereine planen zu können, ohne die jeweiligen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für Reine Wohngebiete in der Umgebung der Sportanlage zu überschreiten, wurde vorab der TÜV Süd beauftragt, eine schalltechnische Stellungnahme zu den Geräuscheinwirkungen der Sportanlagen in der Oberen Grenzstraße vorzulegen (Gutachten in Planungs- und Kostendaten).

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) enthält unter §5 Abs. 4 Regelungen zum "Altanlagenbonus": Bei Sportanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung (18. Juli 1991) baurechtlich genehmigt oder – soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war – errichtet waren und danach nicht wesentlich geändert werden, soll die zuständige Behörde von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn die Immissionsrichtwerte an den in § 2 Abs. 2 18. BImSchV genannten Immissionsorten jeweils um weniger als 5 dB(A) überschritten werden (ausgenommen: Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten).

Weil die gesamte Sportanlage bereits vor 1991 errichtet wurde, konnte vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ein „Altanlagenbonus“ von 5 dB(A) gewährt werden.

Im Rahmen des Gutachtens wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Grenzwerte auch ohne den Altanlagenbonus nicht überschritten werden – mit Ausnahme des Sonntagsspiels. Hier werden die Werte unter Berücksichtigung des Altanlagenbonus jedoch eingehalten.

 

4.6 Gefahrstoffe in Bauteilen

Es ist ein unverfülltes Kunstrasensystem zur Ausführung vorgesehen. Dieses zukünftige System verzichtet komplett auf Mikroplastik.

 

4.7 Artenschutz

Der Umbau des vorhandenen Tennenplatzes führt zu keiner Verletzung der artenschutzrechtlichen Belange.

 

5.        Erläuterungen zur Kostenberechnung

 

5.1 Allgemein

Nach Vertiefung der Planung zur Erlangung eines höheren Detaillierungsgrades und weiteren Abstimmungen zwischen den Nutzenden und den fachlich Beteiligten liegt nun das Ergebnis der Planungsstufe II vor.

Dieses mündet in die nun vorliegende „erweiterte Kostenberechnung“ auf Basis ge-nauerer Massenermittlungen.

 

 

5.2 Risikobetrachtung

Nachfolgend sind die kostenbeeinflussenden Risiken beschrieben. Dies vor Einleitung der Beschaffungsverfahren für die Bauleistungen:

 

1.         Kostensteigerung wegen der Baukonjunktur

Angesichts der aktuellen Baukonjunktur sind Preise z.Zt. extrem schwer vorhersehbar, da bei der bundesweit extrem hohen Auslastung der Baufirmen die Auftragsvergaben - wenn überhaupt - oft nur zu erhöhten Preisen erfolgen können.

Trotz der vorgenannten Sicherheiten in der Kostenschätzung kann, auf Grund der unüberschaubaren konjunkturellen Lage, eine Kostenerhöhung im Zuge der weiteren Planung und der späteren Ausführung nicht ausgeschlossen werden.

 

2.         Unvorhergesehenes

Nicht Kalkulierbares und nicht Beeinflussbares sind als pauschaler Prozentsatz eingestellt. Gemeint sind Änderungen des Maßnahmenumfangs.

Dieses Risiko würde normalerweise bei dem vorliegenden Bauvorhaben mit dem Ansatz von ca. 5 % auf die Summe der Maßnahmen abgefedert.

In Anbetracht der angespannten globalen Lage hinsichtlich der Energiepreise und des herrschenden Krieges in der Ukraine wurde das Unvorhergesehene auf ca. 12 % erhöht.

Der Anteil für die Baupreissteigerung bis zum Ausführungszeitpunk ist hierin enthalten. Die Preise der Kostenberechnung basieren auf den festgestellten Kosten des im Sommer 2022 realisierten Kunstrasen-Kleinspielfeldes an der Sportanlage Rumpenheim. Aufgrund des zeitlich überschaubaren Zeitrahmens zwischen Kostenberechnung und Bauausführung sowie der hochaktuellen Preisreferenzen ist mit weiteren Preissteigerungen nicht zu rechnen.

 

3.         Schwankungsbreite von Kostenschätzung zu Kostenberechnung

Zwischen Kostenschätzung (Leistungsphase 2, Vorentwurf) und Kostenberechnung (Leistungsphase 3, Entwurfsplanung) sind im Rahmen der Konkretisierung des Projektes Kostenveränderungen in Höhe von ca. 30% zu tolerieren. Zwischen der hier vorliegenden Kostenberechnung und der Kostenfeststellung (Stand nach letzter Verausgabung nach Projektende) kann nach bundesweiten und baufachlich anerkannten Erfahrungswerten eine weitere Abweichung von 20% entstehen.

 

5.3 Förderung

Für die Maßnahmen wird ein Antrag auf Förderung aus dem „Sonderinvestitionsprogramm „Sportland Hessen“ in Höhe der maximalen Fördersumme von 50.000 € gestellt. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getätigt werden, ob die Maßnahme gefördert und wie hoch die zu erwartende Zuwendung sein wird. Die Antragstellung ist für 2023 geplant.

 

6.        Termine

 

Folgende Termine sind mit Stand November 2022 geplant:

Magistratsbeschluss                                              18.01.2023

Baubeginn:                                                              Mai 2023

Inbetriebnahme:                                                     bis 30.09.2023

 

Der Beschluss der StvV. ist für den 02.02.2023 avisiert. Die Inbetriebnahme muss spätestens Ende September 2023 erfolgen, um die Wintersaison für den Fußball sicher gewährleisten zu können.

Die Planung und Ausschreibungsvorbereitung erfolgt parallel zum Beschlussvorlauf vom Januar bis April 2023.

Da es sich ausschließlich um Arbeiten im Außenbereich handelt, sind sowohl Beginn und Ende der Ausführung witterungsbedingt verschieblich. Des Weiteren können die Folgen sowohl der bisher bestehenden Hochkonjunktur als auch die Folgen der Corona-Krise und des Krieges in der Ukraine derzeit nicht genau abgeschätzt werden. Beide Faktoren nehmen Einfluss auf die Marktpreise für Bauleistungen und die Verfügbarkeit geeigneter Firmen im geplanten Zeitfenster für die Realisierung.

 

7.        Abstimmungen mit Fachämtern / Projektbeteiligten

Im Zuge der Planung zur Realisierung des Kunstrasen-Großspielfeldes wurden weitere Abstimmungen mit folgenden Beteiligten getroffen:

·         Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, hier:

o   Bereich Naturschutz

o   Bereich Artenschutz

o   Bereich Gewässerschutz

o   Bereich Bodenschutz

o   Bereich Immissionsschutz

o   Bereich Klimaschutz

·         Bauaufsicht

·         Vorstellung der Planung bei dem Verein hat stattgefunden (Gemaa Tempelsee)

·         Betreiber, GBM Service GmbH

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt. Hinsichtlich der fachlichen Betreuung des ehemaligen Tennenplatzes, des neuen Kunstrasenplatzes, wie auch hinsichtlich diverser Sicherheitsapekte erfolgten Gespräche mit der GBM Service GmbH.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

<keine wortwörtliche Ziterung; wenn vorhanden, so sind Zitate kursiv geschrieben>

 

Zusammenfassung:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Folgende Anforderungen, Ergänzungen und Hinweise sind zu beachten. Erforderliche Inhalte, die in den hier vorliegenden Unterlagen noch nicht enthalten sind, sind im weiteren Planungsverlauf zu ergänzen und im Rahmen des Bauantrags einzureichen.

 

Untere Naturschutzbehörde (UNB)

Zum Erläuterungsbericht

 

Pkt. 3.1 Spielfeldgröße:

Die UNB hatte in einem vornagegenen Ortstermin einen größeren Abstand zu den Alteichen im Osten des Spielfeldes angeregt.

Auf der Ostseite wurde der umlaufende Pflasterstreifen aus Versickerungspflaster bereits reduziert auf ein Mindestmaß von 50 cm und die notwendigen Ausbuchtungen für die Abstellflächen der Jugendtore und die Spieler- und Betreuerkabinen. Neben dem Großspielfeld werden zwei Jugendfelder (für D-Junioren) quer liniert. Für diese Spielfelder hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) als Empfehlung eine Spielfeldgröße von 65 x 50 m ausgesprochen. Auf dem nur 60 m breiten Großspielfeld lässt sich somit nur eine Spielfeldlänge für die D-Junioren von 60 m realisieren. Die Spielfelder sind somit bereits 5 m kürzer als die Vorgabe des DFB. Für die Kinder und Jugendlichen im Verein sollte das Spielfeld deshalb nicht noch schmaler gebaut werden. Wir gehen davon aus, dass die Bestandseichen durch sorgsames Arbeiten in diesem Bereich (Einsatz von Saugbagger falls notwendig) nicht beeinträchtigt werden.

 

Pkt. 4.1.1 Überlaufleitung von der Zisterne in Feuchtwiesen

Eine detaillierte Abstimmung mit der UNB sowie der Oberen Wasserbehörde wird im Rahmen der Genehmigungs- sowie Ausführungsplanung erfolgen. Für die geplante Versickerung des Niederschlagswassers über eine Mulde ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Oberen Behörde einzuholen.

Zur Pflege eines Kunstrasenplatzes sind keinerlei Dünger, Chemikalien oder Pflegemittel erforderlich. Dies wurde durch den Betreiber, die GBM Service GmbH, bestätigt. Da die Drainage unterhalb des neu zu errichtenden Kunstrasenplatzes lediglich diese Fläche entwässert, ist der zufällige Eintrag der o. g. Substanzen, beispielsweise aus dem benachbarten Naturrasenplatz, ausgeschlossen.

Durch das unverfüllte System und den Verzicht auf Gummigranulat wird ein Austrag von Mikroplastik mit dem Niederschlagswasser in den Retentionsraum verhindert.

Der Faserabrieb verbleibt im Flor und gelangt nicht in die Drainage. (Siehe hierzu Stellungnahme unter Pkt. 6_Gutachten der Planugns- und Kostendaten)

 

Pkt. 6.3.1 Eingriff/Ausgleich

Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz sowie die zusätzliche Versiegelung durch den randlichen Pflasterstreifen mit Tor- und Kabinenflächen um das Spielfeld herum stellen laut unterer Naturschutzbehörde einen relevanten Eingriff im naturschutzrechtlichen Sinne dar (Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen), der bewältigt werden muss. Bei der Eingriffsbilanzierung der gesamten überplanten Fläche, also auch des Kunststoffbelags, ist als Grundlage die Hessische Kompensationsverordnung (KV) vom 26.10.20218 heranzuziehen. Als Ausgangszustand (Bestand) ist dafür der letzte rechtmäßige Zustand der überplanten Fläche zu Grunde zu legen.

Das entstehende Biotopwertdefizit ist durch Maßnahmen zur Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere auch durch Entsiegelung von Flächen und Aufwertung der Bodenfunktion auszugleichen (siehe §6 2 Nr. 6 KV). […]

Die Ausgleichsmaßnahmen sind mit der UNB im weiteren Planungsverlauf rechtzeitig abzustimmen, die zu erwartenden Kosten sind im Gesamtbudget vorzusehen.

 

Pkte. 6.3.2 u. 6.3.3 Gehölzbestände im Umfeld der geplanten Baumaßnahme

Unmittelbar an das Spielfeld angrenzend ist entlang der Oberen Grenzstraße ein wertvoller Bestand an Alt-Eichen (im Landschaftsschutzgebiet/ Amerikawald) vorhanden. Ebenso befindet sich entlang des Talwegs eine Baumreihe aus jüngeren Eichen. Die Baustelleneinrichtung und die Ausführung der Baumaßnahmen ist so zu planen, dass die Bestandsgehölze nicht beschädigt werden und keine Eingriffe in Krone-, Stamm- und Wurzelbereich stattfinden, z.B. durch Bodenaushub, Befahrung oder Lagerung von Maschinen/Baumaterialien.

Die DIN 18920 wird vollumfänglich eingehalten. Die Arbeiten werden von einer dendrologischen Baubegleitung überwacht.

 

 

Untere Wasserbehörde

1.         Gemäß Beschreibung soll das Niederschlagswasser über Drainagen in drei        Zisternen (insgesamt 36 m3) gespeichert und zur Bewässerung/Kühlung des            Kunstrasens im Sommer genutzt werden.

            Das Zisternenvolumen reicht somit für 3 Bewässerungsgänge.

2.         Für längere Trockenzeiten ist eine Trinkwassernachspeisung vorgesehen.

Es werden für einen Bewässerungsgang 12 m³ Wasser benötigt. Der Bedarf ist abhängig vom Nutzerverhalten und natürlich vom jeweiligen Witterungsverlauf im Sommer.
Generell muss ein Kunstrasenbelag nicht bewässert werden. Sollte es in Offenbach ein Bewässerungsverbot geben, muss die Bewässerung selbstverständlich eingestellt werden.

3.            Ein Produktdatenblatt des Kunstrasens ist nachzureichen.

Da die Vergabe produktneutral erfolgen muss, ist noch nicht endgültig klar, welches Fabrikat zur Ausführung kommt. Definitiv kommt ein unverfülltes System zur Ausführung. Die Angaben sind im Erläuterungsbericht zum Projektbeschluss enthalten. Ein Produktdatenblatt wird nachgereicht, sobald die Ausschreibung durchgeführt wurde.

 

Altlasten / Bodenschutz

Stillgelegte Anlagen durch ehemalige gewerbliche Nutzungen mit Schadstoffpotential für Boden und Grundwasser sind für das Grundstück nicht bekannt. Der Prüfbericht Nr. 9787 des Labors für Landschaft- und Sportstättenbau vom 06.1.2022 belegt allerdings, dass der Tennenbelag aufgrund seines Schlackeanteils (mit PAK) der Klasse Z2 zuzuordnen ist. Der Gutachter empfiehlt für den Belag und für darunterliegende Schichten aus statischen Gründen keine Wiederverwendung. Soweit diese Schichten für die Umwandlung entfernt werden müssen, sind sie fachgerecht auszubauen, zu entsorgen oder einer schadlosen Verwertung zuzuführen. Die zuständige Abfallbehörde ist zu beteiligen. Soweit im Zuge der weiteren Erdarbeiten sensorische Auffälligkeiten festgestellt werden, die den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung begründen, ist das Regierungs-präsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, Dez. 41.1 zu verständigen und die weitere Vorgehensweise zu klären. Bis zur Freigabe sind alle Tätigkeiten, die die Aufklärung des Sachverhaltes oder eine Sanierung behindern könnten, einzustellen.

 

Immissionsschutz

 

Schallschutz

Die Geräuschimmissionsprognose zum Sportlärm durch Fußballspiele der Sportaußenanlage Tempelsee in 63071 Offenbach am Main auf dem umgestalteten Kunstrasenplatz des Gemaa Tempelsee 1927 e.V. (Technischer Bericht Nr. TB_3714969 des TÜV Süd vom 02.11.2022) berechnet gemäß 18. BImSchV für verschiedene Spielszenarien in und außerhalb der Ruhezeiten die zu erwartenden Schallimmissionen an den dem Sportplatz nächstgelegenen Immissionsorten Donauweg 1 bis 15. Mit Ausnahme für das Spiel am Sonntag in der Ruhezeit kann der Immissionsrichtwert von 50 dB (A) für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten werden. Die geringfügige Überschreitung von 1 dB (A) des Immissionsrichtwertes an den Immissionsorten IO1 bis IO 10 (Donauweg 1 bis 10) ist bei Gewährung eines Altanlagenbonus von 5 dB (A) nicht mehr gegeben. Der Altanlagenbonus kann aufgrund des Baujahres der Anlage vor Inkrafttreten der 18 BImSchV (18. Juli 1991) gewährt werden. Er sollte allerdings nicht voll ausgeschöpft werden. Eine Überschreitung des Immissions-richtwertes von 55 dB (A) ist gemäß 18.BImSchV nur im Rahmen seltener Ereignisse an 18 Kalendertagen im Jahr zulässig.

 

Lichtemissionen

Die Flutlichtanlage ist nach den Vorgaben der Hinweise Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) aus 2012 zu installieren. Der Immissionsrichtwert für die Raumaufhellung (Beurteilungsgröße mittlere Beleuchtungsstärke) gemäß Tabelle 1, S. 5 und der Immissionsrichtwert für die maximal zulässige Blendung gemäß Tabelle 2, S. 9 ist an den Immissionsorten Donauweg 1 bis 15 einzuhalten.

 

Klimaschutz / Energie

 

Die nachfolgenden Punkte beziehen sich auf die jeweiligen Kapitel des Erläuterungsberichtes.

 

4.1.5 Aufheizung Kunstrasen

Das Umweltamt bewertet die Aufheizung des Kunstrasens als kritisch und beruft sich auf eine Studie, die den Erkenntnissen der Planung widerspricht:

Die Aussage, dass sich Kunstrasen auf bis zu 50 °C bei Lufttemperaturen von 36 °C aufheizt, widerspricht der Aussage aus Bertling et al. (2021), dass Spitzentemperaturen von 93 °C (Mittelwert aus Studien: 35 – 65 °C über Umgebungstemperatur) erreicht wurden (ebd.: 75). An dieser Stelle sollte der Erläuterungsbericht eine entsprechende Quelle angeben, die die Aussage, dass bis zu 50 °C erreicht werden, stützt und die Aussagen von Bertling et al. (2021) entsprechend diskutiert werden. Bertling et al. (2021) ist aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde nach entsprechenden Recherchen die aktuellste Zusammenfassung verschiedener Quellen, die sich mit der Aufheizung von Kunststoffrasenflächen beschäftigt und grundsätzlich als seriös einzuschätzen ist.

Im Zuge der weiteren Planung werden durch den Bauherren und Planer die entsprechenden Quellen vorgelegt, die die Aufheizung des Kunstrasenbelags auf eine deutlich geringere Temperatur belegen. Mit der unteren Naturschutzbehörde werden diese Ergebnisse erneut diskutiert. Bisher gab es bei den vorhandenen Kunstrasenplätzen in Offenbach keinerlei Probleme durch die Aufheizung von Kunstrasenbelag.

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen aus Sicht des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Über die Maßnahme wurde von der OPG in Zusammenarbeit mit Dritten eine Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 1.400.000 € abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.