Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0448Ausgegeben am 19.01.2023

Eing. Dat. 19.01.2023

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Freiherr-vom-Stein-Straße 21

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-011 (Dez. I, Amt 80) vom 18.01.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 31.12.2026 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Freiherr-vom-Stein-Straße 21 = 395 m² wird um 40 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 6.185,70 EUR/Jahr (15,66 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Freiherr-vom-Stein-Straße 21 läuft am 31.12.2026 ab. Das Wohnhaus soll in Kürze aufwändig saniert werden. Auf Grund dessen haben die Erbbauberechtigten die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Der bisherige Erbbauzins von 635,95 EUR/Jahr wird neu festgesetzt auf 6.185,70 EUR/Jahr (15,66 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 783,00 EUR/m²).

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 31.12.2026 ablaufenden Erbbaurechts um 40 Jahre keine Bedenken.

 

Es handelt sich um ein Erbbaurecht ohne Kaufklausel.

Anlagen:

Plan

Klimarelevanzprüfung

Nichtöffentliche Anlage

 

 

Hinweis: Antrag und öffentliche Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.