Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0500Ausgegeben am 27.04.2023

Eing. Dat. 27.04.2023

 

 

Änderung der Satzung und der Wahlordnung des Seniorenrates der Stadt Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-103 (Dez. III, Amt 10) vom 26.04.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.

Der in der Anlage 1 beigefügten 3. Änderungssatzung zur Sazung des Seniorenrates der Stadt Offenbach wird zugestimmt.

 

2.

Der in der Anlage 4 beigefügten 3. Änderung der Wahlordnung des Seniorenrates wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die Änderung der Satzung des Seniorenrates der Stadt Offenbach ermöglicht eine Reaktion auf das von den Mitgliedern des Seniorenrates vorgetragene Problem der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Gremiums. Hierzu befand sich das zuständige Dezernat seit Frühjahr 2022 im Austausch mit dem Seniorenrat und den Fachstellen der Verwaltung.

 

Während der Wahlzeit unterliegt das Gremium aus verschiedenen Gründen einer Verringerung seiner stimmberechtigten Mitglieder. Um eine Mitarbeit im Seniorenrat attraktiv und die Voraussetzungen für eine Kandidatur niedrigschwellig zu gestalten, soll nun eine Verkürzung der Wahlzeit auf vier Jahre und eine Reduzierung der benötigten Unterstützungsunterschriften auf 15 Unterschriften erfolgen.

 

Die Verlegung der Abgabefrist für die Wahlbriefe am Wahltag von 14:00 Uhr auf 18:00 Uhr sowie der Zusammentritt des Wahlvorstands erst am darauf folgenden Tag dienen der vereinfachten Abwicklung der Wahl an sich.

Anlagen:

-       3. Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenrats der Stadt Offenbach am Main (Anlage 1)

-       Synopse (Anlage 2)

-       Stellungnahme Rechtsamt (Anlage 3)

-       Wahlordnung des Seniorenrates – 3. Änderung (Anlage 4)

-       Wahlordnung des Seniorenrates – Übersicht Änderungen (Anlage 5)

-       Klimarelevanzprüfung (Anlage 6)

 

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.