Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0502Ausgegeben am 27.04.2023

Eing. Dat. 27.04.2023

 

 

 

 

 

Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-109 (Dez. IV, Amt 40) vom 26.04.2023

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

1.    Der Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen in der Fassung vom 29. Juli 2020 gemäß Anlage wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist einzuholen.

 

 

Begründung:

 

Die Änderung der Satzung über die Bildung der Schulbezirksgrenzen an Grundschulen ist aus nachfolgenden Gründen notwendig:

 

Durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zum Schulentwicklungsplan und zur Schulorganisation wurde der Standort Mauerfeldschule der Schule Bieber der IGS Geschwister-Scholl-Schule als Grundstufe angegliedert. Die Standorte Bieber-Nord und Waldhof bilden nun die Grundschule Bieber. Da sich die erforderliche Übergangszeit mit einem Interimsstandort in Bieber-Nord dem Ende zuneigt, sollten nun die zugehörigen Schulbezirke für die beiden Grundschulen in Bieber per Satzung förmlich gebildet werden. Die Schulbezirksgrenze läuft künftig entlang der Aschaffenburger Straße bzw. Seligenstädter Straße / Siebeneichen. Damit erfährt der Standort Mauerfeldstraße die schon länger erforderliche, dauerhafte Entlastung.

 

Die Schülerzahlen sind in Offenbachs Grundschulen deutlich angestiegen und steigen noch weiter an. Die Stadt hat darauf mit neuen Schulstandorten und mit Erweiterungen reagiert. Die räumlichen Kapazitäten wurden insgesamt erheblich erhöht. Allerdings schwanken die Zahlen in den einzelnen Grundschulbezirken von Jahr zu Jahr. So stoßen manche Grundschulen an kapazitäre Grenzen, während Nachbargrundschulen noch Schülerinnen und Schüler aufnehmen könnten. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, werden in der Änderungssatzung aneinandergrenzende Schulbezirke als Überschneidungsbezirke ausgewiesen. Dies ermöglicht eine einfachere Lenkung und Zuordnung der Einschulungen nach freien Kapazitäten. Dabei wird selbstverständlich auf möglichst kurze Schulwege geachtet,

Anlagen:

Änderungssatzung über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen

Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.