Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0836Ausgegeben am 06.03.2025
Eing. Dat. 06.03.2025
Bebauungsplan Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-068 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 05.03.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage - Teil 3) wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.
2. Beschluss über den Plan als Satzung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:
- Im Nordwesten: durch die Mainstraße und die Offenbacher Straße
- Im Norden: durch die nördliche Grenze des Wegeflurstücks 313/1 in der Gemarkung Bürgel, Flur 5.
- Im Osten: durch die „Kettelerstraße“
- Im Süden: durch die „Mühlheimer Straße“
- Im Westen: durch die „Friedhofstraße“.
Der Bebauungsplan Nr. 653 wird in der Fassung vom 23.01.2025 (Auslage - Teil 1) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen. Ebenso werden die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO) in Verbindung
mit § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Begründung zum Bebauungsplan
Dem Bebauungsplan wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Auslage - Teil 2) in der Fassung vom 23.01.2025 beigefügt.
Begründung:
Mit dem Ziel den Zugang von in- und ausländischen Unternehmen sowie von qualifizierten Fachkräften zu fördern, hat die Stadt Offenbach am Main es sich zur Aufgabe gemacht, die noch zur Verfügung stehenden Flächen in Offenbach am Main bewusst und qualifiziert zu entwickeln. Das rund 35,0 ha große „Allessa-Areal“ ist eine der größten zusammenhängenden innerstädtischen Entwicklungsfläche in der Metropolregion Rhein-Main und bietet damit viele Potenziale.
Das in Offenbach-Ost gelegene Gelände diente seit Mitte des 19. Jahrhunderts als Industriestandort zur Herstellung synthetischer Farben und Kunststoffe. Nach der Schließung des Chemiewerks der Firma Clariant wurden die Industrieanlagen, nicht nutzbaren Gebäude und Infrastrukturen zurückgebaut und die Fläche beräumt. Das Gelände wurde 2020 von der Innovationscampus Offenbach GmbH & Co.KG (INNO) im Auftrag der Stadt Offenbach am Main gekauft. Heute liegt der Großteil des Areals brach.
Wesentliches Ziel der Planung ist es, die brachliegende Fläche zu reaktivieren, einen Innovationscampus als Schnittstelle von Lehre, Wirtschaft und Innovation zu schaffen und einen Ort für die Entstehung neuer Arbeitsformen zu entwickeln. Gleichzeitig sollen durch den Innovationscampus Arbeitsplätze geschaffen und Offenbach am Main als Wirtschaftsstandort gestärkt werden. Dafür soll das Areal revitalisiert und unter Berücksichtigung der angrenzenden und der im Gebiet bestehenden Gebäude entwickelt werden. Es ist geplant, die denkmalgeschützte Bausubstanz sowie die bestehenden Grünflächen zu erhalten. Mit dem Ziel einer naturnahen Gewässerentwicklung und einer Verbreiterung des Freiraumkorridors zwischen dem Industriegebiet und der Ortslage Bürgel soll zudem der Naturraum Kuhmühlgraben entwickelt werden. Des Weiteren ist geplant, die Durchlässigkeit des Plangebietes durch interne Erschließungsmaßnahmen zu erhöhen. Dabei soll eine raumwirksame Grünverbindung zum Mainvorgelände sowie eine direkte Anbindung an den Knotenpunkt Mühlheimer Straße geschaffen werden. Das Vorhaben dient darüber hinaus zur Untersuchung und Erprobung städtebaulich-innovativer Entwicklungsansätze.
Dies entspricht den Zielen und Zwecken der Planung aus dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ vom 27.01.2022.
Die im Anschluss an die Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 eingearbeiteten Änderungen und Ergänzungen in den Festsetzungen und in der Begründung zum Bebauungsplan führen zu keiner erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen, sodass eine erneute Durchführung der Beteiligungsverfahren zum Planentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist. Der Bebauungsplan Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ kann in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen werden.
Zu 1:
Die in der Auslage - Teil 4 in Kopie enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 653 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2024 bis 25.10.2024 und während des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu wenigen Änderungen sowie Ergänzungen des Entwurfs des Bebauungsplans, die jedoch keine erneuten Offenlage gemäß § 4a (3) BauGB auslösten. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Auslage - Teil 3 aufgeführt.
Zu 2:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 27.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 03.03.2022 in der Offenbach-Post.
Am 03.03.2022 fand ein Scoping-Termin mit Vertretern der Stadt Offenbach am Main, des Regierungspräsidiums Darmstadt und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23.05.2022 hat in der Zeit vom 13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 stattgefunden. Es wurden der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie die dazugehörigen Gutachten ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23.05.2022 von der frühzeitigen Beteiligung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind drei Anregungen der Öffentlichkeit, 39 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern sowie drei Stellungnahmen von Nachbargemeinden eingegangen. Darüber hinaus sind noch drei Stellungnahmen von Bürgern oder Initiativen eingegangen. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind in die Planunterlagen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ eingeflossen.
Zudem fand am 05.07.2022 im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung eine Bürgerinformationsveranstaltung in den Räumlichkeiten der Parkside Studios in der Friedhofstraße 99 statt. Darin wurden die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung erläutert, außerdem gab es die Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Stellungnahme.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hatte in ihrer Sitzung am 05.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung und Umweltbericht zum Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans wurde zusammen mit der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, den umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und den Fachgutachten Artenschutz, Verkehr, Schall, Grünordnung, Rahmensanierungsplan, Geruch, Klima, Mobilität, Regenwasserkonzept, Wasser sowie Feinstaub im Zeitraum vom 23.09.2024 bis einschließlich 25.10.2024 im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden am 19.09.2024 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.
Die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 19.09.2024 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeitsbeteiligung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und aufgrund der vorliegenden rechtlichen Voraussetzungen kann der Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB in der Fassung vom 23.01.2025 nunmehr als Satzung beschlossen werden.
Die Zustimmung zum Realisierungsvertrag zwischen INNO GmbH und Stadt Offenbach (Drucksache 2021-26/DS-I(A)0755) wurde bereits zum Billigungsbeschluss vorgenommen.
Zu 3:
Nicht Bestandteil des Bebauungsplans, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.
Hinweis:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen folgende Unterlagen zum Bebauungsplan im Auslageordner aus: Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen (Auslage - Teil 1), Begründung mit Umweltbericht (Auslage - Teil 2), Abwägung der Stellungnahmen (Auslage - Teil 3), Kopien der Stellungnahmen (Auslage - Teil 4), Liste der Gutachten (Auslage - Teil 5), einzelne Fachgutachten (Auslagen - Teil 5A-K) sowie der Realisierungsvertrag in der Fassung vom 13.08.2024 mit seinen Anlagen (Auslage - Teil 6).
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die öffentlichen und nichtöffentlichen Auslagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.