Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0885Ausgegeben am 10.06.2025
Eing. Dat. 10.06.2025
Katzenschutzverordnung
Antrag Ofa vom 07.06.2025
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat soll in Kooperation mit dem Tierschutzverein Offenbach einen Entwurf einer Katzenschutzverordnung ausarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorlegen. Dabei soll er sich an der Handreichung für Kommunen und am Muster für kommunale Katzenschutzverordnungen des Landes Hessen orientieren. Der Entwurf soll eine Kastrations- bzw. Sterilisations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen beinhalten, die Zugang ins Freie haben.
Begründung:
Diesen Antrag haben wir schon mehrfach gestellt: 2024 (2021-26/DS-I(A)0678) und 2023 (2021-26/DS-I(A)0465 ). Er wurde bisher abgelehnt, mit Begründungen, die schon vorher widerlegt waren. Im Widerspruch zu diesen Begründungen wächst erstens das Problem in Offenbach, ist zweitens der bürokratische Aufwand nicht hoch, nützt drittens die Verordnung auch, wenn sie nicht kontrolliert wird, und haben viertens andere Kommunen ganz überwiegend gute und nicht schlechte Erfahrungen gemacht. Die fünfte Begründung, dass es sich bei diesem Antrag um „Quatsch“ handele, wurde letztes Jahr immerhin nicht mehr wiederholt.
Die Zahl der hessischen Kommunen, die eine Katzenschutzverordnung eingeführt haben, ist im letzten Jahr weiter gestiegen. In diesem Jahr sind wieder 13 weitere hinzugekommen, so dass es inzwischen mindestens 113 sind (Stand April 2025, voriges Jahr waren es 81). Im Kreis Offenbach sind nur noch 6 Kommunen ohne KSV übrig. Auch Frankfurt hat nun eine Katzenschutzverordnung erlassen, nachdem vorher jahrelang entsprechende Anträge immer wieder in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt worden waren.
Eine Katzenschutzverordnung wird gefordert und unterstützt u.a. von:
- Dem Tierschutzverein Offenbach,
- dem Nabu Kreisverband Offenbach,
- der Landestierärztekammer Hessen,
- der Landestierschutzbeauftragten Hessen,
- dem Deutschen Tierschutzbund,
- dem Verein „Politik für die Katz“
- und vielen weiteren Organisationen
Eine Katzenschutzverordnung ist gelebter Tierschutz. Man spart damit Geld, weil das Tierheim weniger Katzen beherbergen wird. Der Nabu schätzt, dass jedes Jahr bis zu einem Drittel der Vogelpopulation in den Städten und im Umkreis von 500 m zu bebauten Flächen Katzen zum Opfer fallen. Und eine Kommune wie Offenbach hat Verantwortung nicht nur für die Menschen, sondern auch für die Tiere und die Biodiversität auf ihrem Stadtgebiet.
Links:
- Der Landestierschutzbeauftragte Hessen: Handreichung für Kommunen: https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/2022-11/handreichung_kommunen_final_15022022_0.pdf
- Der Landestierschutzbeauftragte Hessen: Muster für kommunale KatzenschutzVO: https://tierschutz.hessen.de/sites/tierschutz.hessen.de/files/2024-02/entwurf_katzenschutzvo_kommunal_-_muster_2024_-_final.pdf
- https://tierschutz.hessen.de/heimtiere/katzen/kastration-und-katzenschutz mit vielen weiterführenden Links
- https://www.ltk-hessen.de/start/einsatz-von-pmsg/katzenschutzverordnung
- https://www.ofa-ev.de/2024/05/11/eine-katzenschutzverordnung-fuer-offenbach-ist-dringend-ueberfaellig/
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.