Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0892Ausgegeben am 17.06.2025

Eing. Dat. 17.06.2025

 

 

Verbesserung der Arbeitsfähigkeit des Hauses des Jugendrechts durch Schaffung einer Richterstelle und Prüfung einer Sozialarbeiter-Stelle

Antrag FREIE WÄHLER vom 17.06.2025

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, sich beim Land Hessen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass im Haus des Jugendrechts Offenbach – wie ursprünglich geplant – eine Richterstelle geschaffen und besetzt wird.

 

- Im Haus des Jugendrechts steht bereits ein vollständig möbliertes Büro für diese Funktion zur Verfügung.

- Die Einrichtung einer festen Richterstelle würde die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzen und somit die Effizienz und den Zweck des Hauses des Jugendrechts nachhaltig verbessern.

 

2. Der Magistrat wird zudem beauftragt, zu prüfen, inwiefern es finanziell darstellbar ist – gegebenenfalls durch Förderprogramme – eine Sozialarbeiterstelle im Haus des Jugendrechts einzurichten.

 

- Der Fokus dieser Stelle soll insbesondere auf der Streetwork-Arbeit liegen, um präventiv auf gefährdete Jugendliche einzuwirken und ihnen frühzeitig Unterstützung anzubieten.

 

 

Begründung:

 

Das Haus des Jugendrechts in Offenbach wurde erfolgreich eingeführt und hat sich als effektive Institution zur Bekämpfung und Prävention von Jugendkriminalität bewährt. Die bisherigen Ergebnisse zeigen eine positive Entwicklung.

Allerdings gibt es weiterhin Verbesserungspotenzial, insbesondere bei der Bearbeitungsdauer von Fällen durch die Justiz. Die Einrichtung einer festen Richterstelle im Haus des Jugendrechts, wie ursprünglich vorgesehen, würde die Verfahren erheblich beschleunigen und somit die Effizienz des gesamten Konzepts steigern. Die benötigte Infrastruktur ist bereits vorhanden, jedoch fehlt bisher die personelle Besetzung.

Darüber hinaus kann eine Sozialarbeiter-Stelle mit Schwerpunkt auf Streetwork dazu beitragen, dass gefährdete Jugendliche frühzeitig erreicht und Straftaten präventiv verhindert werden. Die Möglichkeit einer Finanzierung durch Fördermittel sollte daher geprüft werden.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen würde die Ziele des Hauses des Jugendrechts weiter stärken und die Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und Jugendhilfe optimieren.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.