Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0897Ausgegeben am 20.06.2025
Eing. Dat. 20.06.2025
Kommunaler Aktionsplan gegen Kinderarmut, gemäß Stadtverordnetenbeschluss Juli 2022 im Rahmen des Landesprogramm „Gelingendes Aufwachsen, Kinderrechte leben – Präventionsketten Hessen“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-181 (Dez. II, Amt 51) vom 18.06.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der in der Anlage beigefügte Kommunale Aktionsplan gegen Kinderarmut als Grundlage für den Aus- und Aufbau einer wirksamen präventiven und nachhaltigen Struktur gegen Kinderarmut wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die dargestellten Einzelmaßnahmen werden nach Verfügbarkeit der Mittel und unter Inanspruchnahme möglicher Fördermittel aufgegriffen, konzeptuell vertieft und umgesetzt.
2. Der Magistrat wird dementsprechend beauftragt, die enthaltenen Maßnahmen in Umsetzung zu bringen. Die Maßnahmen sollen dauerhaft überprüft werden. Die Maßnahmen umfassen folgende Handlungsfelder:
a. Soziale Teilhabe
b. Gesundheitliche Teilhabe
c. Bildungsteilhabe
d. Materielle Teilhabe
e. Querschnittsthemen Armutssensibilität, Kinderrechte & Partizipation, Informationstransparenz.
f. Fortschreibung des Aktionsplans
3. Für die Umsetzung des Kommunalen Aktionsplans gegen Kinderarmut werden Mittel in Höhe von jährlich 150.000.- eingeplant. Die Mittel sind unter dem Produktsachkonto 06030300.6861000051 Aktionsplan Kinderarmut, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2025 und 2026, etatisiert. Es ist geplant, die Umsetzung des Kommunalen Aktionsplans gegen Kinderarmut durch Drittmittel mitzufinanzieren. Der Magistrat erhält den Auftrag, geeignete Förderprogramme zu identifizieren und Fördermittel zu beantragen.
Begründung:
Im Juli 2022 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst, einen „Kommunalen Aktionsplan gegen Kinderarmut" zu erarbeiten, um die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Die Offenbacher Institutionen haben bereits eine Vielzahl an Maßnahmen auf den Weg gebracht, um ein gelingendes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Diese bestehenden Angebote sollten hinsichtlich der sozioökonomischen und –kulturellen Aspekte der Kinderarmut überprüft und ggf. bedarfsgerecht weiterentwickelt und ausgeweitet werden.
Die Erarbeitung startete im Herbst 2022 unter Federführung des Jugendamts (Stabsstelle Prävention). Begleitet wurde sie von einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe bestehend aus: Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt, MainArbeit und Volkshochschule. Zu einem späteren Zeitpunkt kamen noch der Eigenbetrieb Kindertagesstätten und das Staatliche Schulamt hinzu. Den Vorsitz der Steuergruppe hat Bürgermeisterin Sabine Groß.
Der Prozess sah die Einbindung von Institutionen, Trägern, Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern vor, die sich mit der Bekämpfung von Kinderarmut beschäftigen. Dabei sollten die bestehenden Angebote hinsichtlich der unterschiedlichen sozio-ökonomischen und -kulturellen Aspekte betrachtet und gemeinsam weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, Hilfen zu bündeln und sie so zielgerichteter anbieten zu können. Das einheitliche Auftreten der verschiedenen Akteure und das armutssensible Verhalten der Fachkräfte sollte gefördert werden. Zeitgleich wurde auf Landesebene ein neues Förderprogramm aufgelegt, das genau diesen Prozess unterstützt und um dessen Teilnahme sich das Jugendamt Offenbach erfolgreich bemüht hat. Im Rahmen des Landesprogramms „Präventionsketten Hessen – Gelingendes Aufwachsen, Kinderrechte leben" fördert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration zusammen mit der AURIDIS Stiftung zehn hessische Kommunen bei der Etablierung einer sog. Präventionskette für Kinder von 0 bis 10 Jahren mit personellen Ressourcen und Sachmitteln. Dahinter verbirgt sich ein seit vielen Jahren bewährter kommunaler Ansatz zur Armutsprävention von Kindern und Jugendlichen im Sinne einer kommunalen Gesamtstrategie, in der Maßnahmen und Angebote an armutsgefährdeten und -betroffenen Kindern ämter- und akteursübergreifend abgestimmt werden. Es lag nahe, beide Prozesse miteinander zu verbinden. Der nun vorliegende Kommunale Aktionsplan gegen Kinderarmut bildet eine abgestimmte Grundlage für den Aus- und Aufbau einer langfristig und nachhaltig gedachten kommunalen Präventionskette gegen Kinderarmut, die über den Ansatz des Landesprogramms hinaus auch Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren berücksichtigt.
Für die Bestands- und Bedarfsanalyse wurden bestehende Daten analysiert und umfangreiche Befragungen von Fachkräften verschiedener Träger und Akteure, Kindern, Jugendlichen und Familien durchgeführt. Auf Fachtagen, sowohl mit Fachkräften, als auch gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendparlament (KJP Offenbach) und Jugendlichen wurden einzelne Handlungsfelder vertieft betrachtet. Auf dieser Grundlage erarbeitete die o.g. Steuergruppe Maßnahmen, die die Folgen eines Aufwachsens in Armut abmildern oder präventiv verhindern sollen. Die Unterstützungsmaßnahmen sollen Kinder und Jugendliche zur Selbstwirksamkeit ermächtigen und damit ein „Empowerment“ ermöglichen, sowie die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien ermöglichen und verbessern.
Neben bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten, die individuelle Schutzfaktoren für ein gelingendes Aufwachsen in den Blick nehmen, werden auch strukturelle Verbesserungsansätze vorgeschlagen: eine Sensibilisierung aller Kooperationspartner für die Thematik, eine stärkere Kooperation aller Akteure untereinander und eine bessere Abstimmung der Angebote, insbesondere an den kritischen Übergängen im Lebensverlauf und um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Für die Umsetzung stehen jährlich 150.000 EUR zur Verfügung, die durch weitere Fördermittel ergänzt werden sollen. Dafür erforderliche Eigenmittel sollen über das Budget eingebracht werden.
Der Jugendhilfeausschuss stimmte dem Kommunalen Aktionsplan gegen Kinderarmut als Grundlage für den Aus- und Aufbau einer wirksamen präventiven und nachhaltigen Struktur gegen Kinderarmut in seiner Sitzung vom 8.5.2025 zu.
Anlagen:
- Kommunaler Aktionsplan gegen Kinderarmut
- Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.