Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0898Ausgegeben am 20.06.2025

Eing. Dat. 20.06.2025

 

 

 

 

 

Fugensanierung Wilhelmsplatz

hier: Projekt- und Vergabebeschluss und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-189 (Dez. IV, Amt 60) vom 18.06.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Durchführung der Fugensanierung am Wilhelmsplatz auf Grundlage des vom Amt für Planen und Bauen, in Zusammenarbeit mit Amt 80 (Wirtschaftsförderung und Liegenschaften) und ESO Eigenbetrieb der Stadt Offenbach, erstellten Konzepts sowie auf Grundlage der vom Amt für Planen und Bauen erstellten und vom Revisionsamt geprüften Grobkostenschätzung in Höhe von 750.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die Beauftragung erfolgt an den Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO) – Kommunale Dienstleistungen, Daimlerstraße 8, 63071 Offenbach am Main.

 

3.    Die erforderlichen Mittel stehen – vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2025 durch das RP Darmstadt - auf dem Produktkonto 12010100.6165000960 – Wegesicherung und Beschilderung, im Rahmen des Deckungskreises, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2025 und früher:                                                400.000,00 €

(davon Rückstellungen in Höhe von 100.000,00 €)

Überplanmäßige Mittel 2025:                                                       350.000,00 €

Gesamtprojektkosten:                                                                    750.000,00 €

 

Die Deckung der überplanmäßigen Mittel gem. § 100 HGO in Höhe von 350.000,00 € erfolgt über das Produktkonto 01010800.6161000260 – Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur.

 

Die überplanmäßige Finanzierung ist erforderlich, da der ursprünglich bereitgestellte Ansatz im Haushaltsplan nicht ausreichend war. Der Mehrbedarf war zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung nicht absehbar. Die Maßnahme ist jedoch notwendig und zeitkritisch. Aufgrund des akuten Handlungsbedarfs ist die überplanmäßige Ausgabe unabweisbar.

 

 

 

Begründung:

 

Für den Wilhelmsplatz in Offenbach soll eine Sanierung der Fugen erfolgen, partiell müssen auch Pflastersteine ausgetauscht werden. Anlass der Maßnahme ist der stark beschädigte Zustand der Fugen, der an vielen Stellen bereits zur Lockerung von Pflastersteinen führt und damit nicht nur die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Der Zustand hat sich in den letzten Wochen derart verschlechtert, dass nunmehr dringender Handlungsbedarf besteht, um nicht umfassende Schäden am Belag insgesamt zu riskieren.

 

Der Belag des Platzes besteht aus relativ grobem Großpflaster aus Porphyr und Basalt. Dies führt zu einem Fugenbild mit Fugenbreiten bis zu ca. 3 cm. Die Fugen waren bisher mit einem ungebundenen Material aus Brechsand und Splitt gefüllt. Dieses Material hat der intensiven Reinigung, die auf dem Wilhelmsplatz insbesondere nach den Markttagen stattfindet, nicht standgehalten, so dass nun ein anderes Material Anwendung finden soll.

 

Im Jahr 2024 wurden vier Probefelder angelegt, um geeignetes Fugenmaterial hinsichtlich technischer Anforderungen (z. B. Standfestigkeit, Witterungsbeständigkeit) sowie gestalterischer Aspekte (z. B. Farbtonanpassung) zu testen. Auf Basis der Ergebnisse soll nun die Fugensanierung mit ergänzenden kleinen Pflasterarbeiten durchgeführt werden. Bei dem Material handelt es sich um einen gebundenen, wasserdurchlässigen Fugenmörtel, der frost- und tausalzbeständig sowie widerstandsfähig gegenüber Hochdruckreinigern ist. Der Wilhelmsplatz ist ca. 4.410 m² groß. In einem Abschnitt des Platzes befinden sich vier Reihen mit je 12 asphaltierten Parkplätzen (ca. 8,6 m² je Parkplatz). Die zu sanierende Natursteinpflasterfläche umfasst rund 4.000 m².

 

Zur Umsetzung der Maßnahme wurde ein Sanierungskonzept mit drei Haupt-Bauabschnitten und einem kleineren vorlaufenden Bauabschnitt entwickelt, der noch keine Ausweichmaßnahmen für den Wochenmarkt bedeutet. Die Abwicklung der Bauabschnitte wird so gewählt, dass der Marktbetrieb unter Zuhilfenahme einer Ersatzfläche aufrechterhalten werden kann. Als Ersatzfläche sowie als Baustelleneinrichtungsfläche dient der öffentliche Parkplatz im Süden des Wilhelmsplatzes.

 

Um die Auswirkungen der temporär entfallenden Parkplätze für Nutzerinnen und Nutzer abzumildern, wird geprüft, ob ein Ersatzangebot im nahegelegenen Parkhaus Innenstadt gemacht werden kann.

 

Ziel ist es, die Beeinträchtigungen für den Wochenmarkt, die Gastronomie und die Anlieger so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig eine effiziente Bauabwicklung zu gewährleisten.

 

Aktuell befindet sich das Projekt in einer frühen Leistungsphase. Die Kostenzusammenstellung basiert deshalb auf einer eher groben Kostenschätzung, die sich an den Erfahrungswerten aus der Anlage der Probefelder orientiert. Aufgrund der Dringlichkeit soll das Projekt bereits auf dieser Basis beschlossen und als Ganzes an ESO beauftragt werden, so dass eine Umsetzung noch in diesem Jahr erfolgen kann. Der ESO übernimmt sowohl die Planung, die Ausschreibung als auch die Bauausführung.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie die Kostenaufstellung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1. Übersichtsplan Wilhelmsplatz

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.