Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0901Ausgegeben am 20.06.2025

Eing. Dat. 20.06.2025

 

 

 

 

 

Neuverteilung kommunaler Mittel im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-192 (Dez. II und IV, Ämter 51 und 40) vom 18.06.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Verausgabung von Hort-Betriebskostenzuschüssen und pädagogischen Mittel des schulischen Ganztags an Grundschulen wird umstrukturiert. Mit Schuljahresbeginn 2026/27 wird die Finanzierung von Hortplätzen über Betriebskostenzuschüsse schrittweise bis Ende des Schuljahres 2029/30 reduziert. Die frei werdenden Mittel werden in ein stadtweites Konzept der Förderung des schulischen Ganztags an Grundschulen überführt.

2.    Der Magistrat wird dementsprechend beauftragt, die Gelder wie folgt umzuverteilen

a)     beginnend ab dem Schuljahr 2026/27 für alle Jahrgänge, für die der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt als Zuschuss an die Schulen. Der Zuschuss-Betrag pro Kind in ganztägiger Betreuung soll 500,- € / Schuljahr betragen.

b)     ab dem Schuljahr 2026/27 die zur Umsetzung des Rechtsanspruchs gehörige Ferienbetreuung zu organisieren und zu bezuschussen.

c)      beginnend ab dem Schuljahr 2026/27 „Jugendhilfe an der Grundschule“ als soziales Unterstützungssystem aufzubauen.

d)     die in den Schuljahren 2023/24, 2024/25 und 2025/26 gestarteten Ganztagsklassen bis jeweils zum Ende der 4. Klasse mit Hort-Betriebskostenzuschüssen weiter zu finanzieren. Bei allen außerschulischen Hortplätzen im Schuljahr 2026/27 noch 90% der Plätze, im Schuljahr 2027/28 zwei Drittel und im Schuljahr 2028/29 noch ein Drittel der Plätze weiter zu finanzieren.  

3.    Für die Neuverteilung stehen die bisherigen Betriebskostenzuschüsse (BKZ) des Jugendamts für Hortplätze sowie Mittel des Stadtschulamts für die ganztägige Arbeit zur Verfügung. Die bisherigen Betriebskostenzuschüsse des Jugendamts für Hortplätze und pädagogischen Mittel des Stadtschulamts für die ganztägige Arbeit werden stufenweise für die Umsetzung des Rechtsanspruchs zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird beauftragt, die Verwendung der Mittel regelmäßig zur evaluieren und entsprechend anzupassen. Im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 ff. werden die Betriebskostenzuschusskonten entsprechend reduziert und die Mittel auf noch neu anzulegende Produktkonten umverteilt. Gemäß aktueller Kalkulation des Jugendamtes fallen pro Jahr rund 6,8 Mio. Euro Kosten für die Hortbetreuung an:

 

Schuljahr

BKZ Hort (Jugendamt)

Mittel Stadtschulamt

Summe

2026/27

6.568.380,72 €

239.922,26 €

6.808.302,98 €

2027/28

6.568.380,72 €

260.671,26 €

6.829.051,98 €

2028/29

6.568.380,72 €

260.971,26 €

6.829.351,98 €

2029/30

6.568.380,72 €

261.271,26 €

6.829.651,98 €

 

Die Umschichtung der Mittel auf die neu anzulegenden Produktkonten erfolgt aufwandsneutral.

 

 

Begründung:

 

Zu 1) Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter verändert die Auftragslage und Herausforderungen für den Schulträger (die Stadt) und die Schulen fundamental. Bisher wurden kommunale Mittel auf wenige Schulen/ Schüler*innen an einzelnen Standorten konzentriert, mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs ist ein Systemwechsel verbunden. Um Aspekten von Gerechtigkeit und um Benachteiligung entgegenzuwirken sollen die kommunalen Mittel künftig gleichmäßig und fair auf alle Schulen/ Schüler*innen verteilt werden.

Bis zum Schuljahr 2029/30 muss für schätzungsweise 80 % der Grundschülerinnen und -schüler ein rechtsanspruchskonformes Betreuungsangebot vorgehalten werden, Prognosen gehen von 5.442 Kindern aus. Den Rahmen gibt das Hessische Schulgesetz vor, wonach die Schulen in ihren bis zum Herbst 2025 zu entwickelnden Schulkonzepten zwischen Profil 2, 3 oder dem Pakt für den Ganztag wählen können. Eine Ausweitung der besonders kostenintensiven Betreuung im Rahmen von Horten ist für die Stadt Offenbach weder finanziell noch personell darstellbar, gleichwohl sollte ein Flickenteppich aus verschiedenen Betreuungsmodellen an einem Schulstandort auch aus Sicht des Staatlichen Schulamts vermieden werden. Notwendig war daher die Erarbeitung eines stadtweiten, standortunabhängigen Konzepts. Die bisherigen für ganztägige Betreuung zur Verfügung stehenden Mitteln werden nicht aus dem System abgezogen, des Weiteren wird den sozialen Herausforderungen, die in Offenbach an nahezu jeder Schulstandort bestehen, durch ein adäquates Hilfesystem begegnet. Notwendig ist daher die Umverteilung der zur Verfügung stehenden Hortmittel aus dem Jugendamt sowie Mittel des Stadtschulamts für die ganztägige Arbeit an Grundschulen wie hier dargestellt:

 

Schuljahr

BKZ Hort (Jugendamt)

Mittel Stadtschulamt

Summe

2026/27

6.568.380,72 €

239.922,26 €

6.808.302,98 €

2027/28

6.568.380,72 €

260.671,26 €

6.829.051,98 €

2028/29

6.568.380,72 €

260.971,26 €

6.829.351,98 €

2029/30

6.568.380,72 €

261.271,26 €

6.829.651,98 €

 

Das künftige Konzept sieht folgende Eckpunkte vor: 

 

Zu 2a) Eine feste Zuschusshöhe gibt den Schulen Planungssicherheit. Die Zuschüsse für die Ganztagsarbeit, die über eine Neuverteilung von Hortmitteln realisiert werden, sollen an (13) Grundschulen, (4) Integrierte Gesamtschulen mit Grundstufen, (3) Förderschulen (mit Kindern im Grundschulalter) und an das Erasmus Bildungshaus (Hort) gehen. Die Mittel sollen nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2029/30 (Prognose) und davon abgeleitet nach dem Ganztagsbedarf (80 % der Schülerschaft in diesem Schuljahr) verteilt werden. Der Zuschuss-Betrag pro Kind soll 500,- € betragen.  Die Auszahlung erhalten die Schulen gestaffelt, beginnend im Schuljahr 2026/27 (25% des Zuschusses), im Schuljahr 2027/28 (50%), im Schuljahr 2028/29 (75%) und im Schuljahr 2029/30 erhalten sie erstmals den Gesamtbetrag über alle Jahrgänge in Höhe von 2.722.000.00 €. Zuschüsse Schulen in den Schuljahren:

 

2026/27         680.500,00 €

2027/28         1.361.000,00 €

2028/29         2.041.500,00 €

2029/30         2.722.000,00 €

 

Zu 2b) Derzeit gehen wir davon aus, dass der Rechtsanspruch auch in den Ferien gilt – bis auf max. 4 Wochen, denn Hessen regelt eine vierwöchige Schließzeit im Kalenderjahr. Damit müssen die Schulen 8 Wochen Ferienbetreuung in einem Schuljahr abdecken. Um die Schulen hierbei zu entlasten und für Familien ein flächendeckendes Angebot anbieten zu können, soll seitens der Stadt Offenbach/Stadtschulamt eine stadtweite Ferienbetreuung mit einem Träger realisiert werden. Durch eine Clusterlösung sollen Grundschulen ihre Anmeldungen „poolen“ und so eine wirtschaftliche und für die Eltern bezahlbare Umsetzung ermöglichen. Unter der Annahme, dass 20 Prozent der Kinder im Rechtsanspruch ein Ferienangebot nutzen (einmal oder mehrmals im Jahr), haben im Schuljahr 2029/30 voraussichtlich 1.030 Kinder einen Bedarf an Ferienangeboten. Für das Angebot an Ferienbetreuung im Rechtsanspruch wird mit einem sukzessiv steigenden Mittelbedarf bis zum Schuljahr 2029/30 kalkuliert:

 

2026/27: 200.000,00 €

2027/28: 400.000,00 €

2028/29: 600.000,00 €

2029/30: 800.000,00 €

 

Eine Kofinanzierung der Ferienangebote durch Ganztagsmittel der Schulen soll geprüft werden.

 

Zu 2c) „Jugendhilfe an der Grundschule“ als neues Format in Offenbach berücksichtigt sozialstrukturelle Herausforderungen der Schulen. Jugendhilfe an der Grundschule ist eine flächendeckende Struktur, die an allen öffentlichen Offenbacher Grundschulen angeboten wird. Sie richtet sich an Schüler*innen, deren Schulbiografie bereits im Verlauf der Grundschullaufbahn gefährdet ist und bezieht deren Familien mit ein. Schulischem Misserfolg soll frühzeitig entgegengewirkt werden, die Akkumulation massiver Lernrückstände gar nicht erst entstehen. Zum Konzept von Jugendhilfe an der Grundschule gehört eine intensive Einzelfallarbeit mit den betroffenen Kindern, eine enge Zusammenarbeit mit Schule und Klassenlehrkräften, das Konzipieren und Umsetzen von zielgerichteten, bedarfsgerechten Maßnahmen für die betreffenden Schülerinnen und Schüler mit, in und außerhalb der Schule, die Kooperation mit Eltern, aufsuchende Arbeit in den Familien und das Heranführen von Familien an Hilfemaßnahmen des Jugendamtes (und darüber hinaus). Jugendhilfe an der Grundschule richtet sich potenziell an alle Schülerinnen und Schüler, also nicht nur an die Schülerinnen und Schüler, die den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wahrnehmen. Jugendhilfe an der Grundschule wird in Verbünden umgesetzt und schrittweise eingeführt:

·         2026/27: Aufbau von Kooperationsstrukturen, Konzeptverständigung, Angebot an Schülerinnen und Schüler aller ersten Klassen (Ressource: ein Drittel des Gesamtvolumens)

·         2027/28:  Angebot an Schüler*innen aller ersten und aller zweiten Klassen (Ressource: 50% des Gesamtvolumens)

·         2028/29: Angebot an Schüler*innen aller ersten, aller zweiten und aller dritten Klassen sowie Evaluationsbericht und kritische Konzeptauseinandersetzung (Ressource: 100% des Gesamtvolumens)

·         2029/30: Das ggf. angepasste Konzept richtet sich an alle Grundschülerinnen und Grundschüler

 

2026/27         729.804,19 €

2027/28         1.094.706,29 €

2028/29         2.189.412,58 €

2029/30         2.189.412,58 €

 

Zu 2d) Hortplätze an Schulen, bei denen Schulklasse und Hortgruppe im Rahmen eines Ganztagskonzeptes identisch sind (EKO-Ganztagsklassen an nachfolgende Schulen: Beethoven-, Eichendorff-, Goethe- und Hafenschule sowie die Ganztagsklassen des Erasmus-Bildungshauses) laufen sukzessive aus. Mit dem Schuljahr 2026/27 werden keine neuen Jahrgänge über Hort-Betriebskostenzuschüsse finanziert. Die in den Schuljahren 2023/24, 2024/25 und 2025/26 gestarteten Ganztagsklassen werden bis jeweils zum Ende der 4. Klasse mit Hort-Betriebskostenzuschüssen weiterfinanziert.  Bei allen weiteren Hortplätzen wird im Umstrukturierungsprozess davon ausgegangen, dass im Schuljahr 2026/27 noch 90% der Plätze, im Schuljahr 2027/28 zwei Drittel und im Schuljahr 2028/29 noch ein Drittel der Plätze in Betrieb sind. Damit bleibt die Anzahl an Hortplätzen, die über Betriebskostenzuschüsse finanziert wird, in der Umstrukturierungsphase höher als der Wegfall eines Jahrgangs pro Schuljahr entsprechend der schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs. Die Weiterführung bestehender Angebote bindet Mittel wie folgt

 

2026/27         5.227.835,33,00 €

2027/28         3.696.463,36 €

2028/29         1.859.006,24 €

2029/30         0,00 €

 

Zu 3) Die bisherigen Betriebskostenzuschüsse des Jugendamts und Mittel des Stadtschulamts für die ganztägige Arbeit werden in voller Höhe für die Umsetzung des Rechtsanspruchs zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird beauftragt, die Verwendung der Mittel regelmäßig zu evaluieren und bei geringeren Ausgaben als geplant die Finanzierungshöhe der einzelnen Formate (Ziff. 2) entsprechend anzupassen oder das Angebot durch neue Formate zu erweitern. Die Umverteilung erfolgt für den städtischen Haushalt über die Gesamtlaufzeit und für jedes einzelne Haushaltsjahr kostenneutral.

Der Jugendhilfeausschuss wurde angehört und hat dem Vorgehen in seiner Sitzung vom 12.6.2025 zugestimmt.

Eine unverzügliche Magistratsentscheidung ist notwendig, weil die Stadtverordneten noch vor den Sommerferien über die Neuverteilung der Mittel entscheiden können und die Grundschulen Planungssicherheit über die künftige Höhe kommunaler Zuschüsse erhalten. Die Zustimmung des Jugendhilfeausschusses war vorab einzuholen.

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

*redaktionell geändert

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.