Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0934Ausgegeben am 11.09.2025
Eing. Dat. 11.09.2025
Jahresabschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorlegen
Antrag CDU vom 11.09.2025
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. der Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss künftig unverzüglich nach Erstellung und nachfolgender Beschlussfassung durch den Magistrat in vollständiger Form vorzulegen und im Haupt- und Finanzausschuss zu erläutern;
2. die Jahresabschlüsse der Jahre 2020 ff. im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) einzustellen.
Begründung:
Nach § 112 Abs. 5 HGO soll der Magistrat den Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten aufstellen und die Gemeindevertretung sowie die Aufsichtsbehörde unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlüsse unterrichten. Als wesentliche Ergebnisse eines Abschlusses sind der Gemeindevertretung sowie der Aufsichtsbehörde die Vermögensrechnung, die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung des jeweiligen Abschlusses vorzulegen. Außerdem sind die wesentlichen Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen Ansatz im Haushaltsplan und dem tatsächlichen Ergebnis des Haushaltsjahres der Gemeindevertretung und der Aufsichtsbehörde schriftlich zu erläutern. Dies geschieht gegenwärtig mit der als „Auszug Dreikomponentenrechnung“ vorgelegten Aufstellung, jedoch ohne nähere Erläuterung. Die nach § 112 Abs. 4 HGO vorgesehenen (Pflicht-) Anlagen, dies sind der Anhang, der die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses erläutert mit Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten, sowie die zu übertragenden Haushaltsermächtigungen, werden der Stadtverordnetenversammlung nicht vorgelegt, ebenso der nach § 112 Abs. 3 HGO den Jahresabschluss erläuternden Rechenschaftsbericht. Die überlassenen drei Rechnungsbestandteile sind für eine angemessene Information der Stadtverordneten unzureichend und erlauben keine belastbaren Rückschlüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Bewertung möglicher Risikopotentiale der Stadt Offenbach.
Zwar bedarf es der Vorlage eines vollständigen, aber ungeprüften Abschlusses nach der gesetzlichen Regelung nicht, da dieser der Gemeindevertretung vollständig, geprüft und mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dann zur Beschlussfassung zur Entlastung des Magistrats vorzulegen ist. Nur befindet sich der Magistrat der Stadt Offenbach hier mit seiner Vorlagepflicht erheblich und in nicht nachvollziehbarer Weise in Verzug. Zuletzt wurde über den Jahresabschluss 2019 die Entlastung des Magistrats beschlossen. Nach § 114 Abs. 1 HGO hat die Gemeindevertretung über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss, zusammengefassten Jahresabschluss und Gesamtabschluss jedoch bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen. Das ist also ersichtlich nicht der Fall und wurde so vom Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde auch wiederholt angemahnt.
Aufgrund dessen, aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen zu einer erhöhten, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Transparenz sowie einer zeitnahen, umfassenden Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Stadt Offenbach, erscheint es angezeigt, die Stadtverordnetenversammlung jeweils durch Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses mit der Gelegenheit zur Erörterung im Haupt- und Finanzausschuss zu unterrichten.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
