Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0939Ausgegeben am 11.09.2025
Eing. Dat. 11.09.2025
Wasserversorgung in Offenbach
Antrag Ofa vom 11.09.2025
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, auf die Stadt Offenbach einzuwirken, dass
- sie sich als Miteigentümerin des ZWO sich dafür einsetzt, mit der Stadt Mühlheim zusammenzuarbeiten, um dortige, in Mühlheim bisher ungenutzte Grundwasservorkommen als Trinkwasser verfügbar zu machen. Hierfür ist der Bau einer Entkalkungsanlage erforderlich.
- sie gemeinsam mit dem ZWO und der Stadt Mühlheim die Menge des dort bisher noch ungenutzten Grundwassers ermittelt, das man noch fördern könnte.
- im Rahmen dieser Kooperation die Kosten und der Standort einer Entkalkungsanlage sowie die Auswirkungen auf die Wasserpreise ermittelt und dargestellt werden.
Begründung:
Das hohe Bevölkerungswachstum und die Pläne, immer mehr Baugebiete auszuweisen, zwingen die Stadt Offenbach, für mehr Trinkwasser zu sorgen.
Mühlheim verfügt über Trinkwasserreserven, die den Eigenbedarf übersteigen. Die Grundwasserstände in den Gebieten der Förderbrunnen der Mühlheimer Stadtwerke sind seit Jahren sehr hoch. Dieses Wasser ist aber sehr kalkhaltig und muss daher enthärtet werden. Dafür braucht man eine Entkalkungsanlage. Da bisher Mühlheim keine solche Anlage besitzt, bezieht es stattdessen kalkärmeres Wasser vom ZWO, mit dem das eigene Wasser gemischt wird, um den Härtegrad zu reduzieren. Durch eine erhöhte eigene Förderung und Entkalkung könnte Mühlheim auf das Wasser des ZWO verzichten. Damit sich die Anlage rechnet, müsste Mühlheim Wasser an den ZWO und andere Kommunen, z.B. Offenbach liefern. Die Lieferkapazitäten des ZWO sind bekanntlich an ihre Grenzen gekommen.
Offenbach könnte Kunde für Wasserlieferungen aus Mühlheim werden und könnte damit auf das gechlorte Wasser und Rheinwasserfiltrat, das es seit neustem von Hessenwasser bezieht, verzichten.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
