Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0942Ausgegeben am 17.10.2025
Eing. Dat. 09.10.2025
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Brinkstraße 72
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-298 (Dez. I, Amt 80) vom 08.10.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Das zum 30.09.2027 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Brinkstraße 72 = 297 m² wird um 30 Jahre verlängert.
2. Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 4.354,02 EUR/Jahr (14,66 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.
3. Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erbbauberechtigten getragen.
Begründung:
Das Erbbaurecht an dem Grundstück Brinkstraße 72 läuft am 30.09.2027 ab. Der Erbbauberechtigte hat die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.
Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.
Der bisherige Erbbauzins von 225,72 EUR/Jahr wird neu festgesetzt auf 4.354,02 EUR/Jahr (14,66 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 733,00 EUR/m²).
Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 30.09.2027 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.
Es handelt sich um ein Erbbaurecht ohne Kaufklausel.
Anlagen:
Plan
Klimarelevanzprüfung
Nichtöffentliche Anlage
Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.
