Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0944Ausgegeben am 17.10.2025

Eing. Dat. 10.10.2025

 

 

 

Ergänzung der Gefahrenabwehrverordnung zu Lachgas

Antrag Ofa vom 10.10.2025

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob die Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von „Lachgas“ (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige dahingehend erweitert werden kann, dass der Konsum von Lachgas auf Spielplätzen, Ballspielplätzen, Schulhöfen, Grünanlagen, Fußgängerzonen und sonstigen für Kinder- und Jugendlichen vorgesehenen Flächen auch für Erwachsene untersagt wird.

 

 

Begründung:

 

Der Beschluss zur Gefahrenabwehrverordnung wurde von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig angenommen. Die Notwendigkeit, Minderjährige von Lachgas fernzuhalten, wird also von der Politik in Offenbach gesehen und befürwortet.

Solange es jedoch Erwachsenen erlaubt ist, weiterhin an Orten, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind, Lachgas zu konsumieren, muss man eine negative Vorbildwirkung befürchten.

Erwachsene, die Lachgas konsumieren, bilden auch eine Nachfrage, die Angebote nach sich ziehen. Kioskbesitzer würden daher weiterhin Lachgas anbieten. Auch wenn sie oft das Alter der Kunden überprüfen, ist die Beschaffung für Jugendliche dadurch erleichtert.

Es entstehen durch diese Änderung keine zusätzlichen Kosten, da die Kontrolle mit dem vorhandenen Personal im Rahmen der regulären Tätigkeit durchgeführt werden kann.

In Frankfurt ist eine Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Lachgas seit dem 21.05.2025 in Kraft. Am 03.07.2025 wurde in Frankfurt zudem eine Änderung der Gefahrenabwehrverordnung beschlossen, die auch Erwachsenen den Konsum von Lachgas an den einschlägigen Orten untersagt.

Die Begründung für den Frankfurter Beschluss, das Verbot zu erweitern, findet sich hier: https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27M_89_2025%27

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.