Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0945Ausgegeben am 21.10.2025
Eing. Dat. 20.10.2025
Friedhofssatzung
Antrag Ofa vom 20.10.2025
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat soll prüfen und berichten, wie § 17 d (1) (Urnenrasendauergräber) der Friedhofssatzung der Stadt Offenbach geändert werden kann, damit auf den Urnenfeldergräbern, auf denen es bisher nicht statthaft ist, persönliche Andenken zu platzieren, dieses zukünftig ermöglicht wird. Ein Vorschlag zur Änderung der Friedhofsatzung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Wie die Offenbach-Post berichtete, sind auf dem Friedhof Bieber persönliche Andenken auf Urnenrasengräbern ohne vorherige Kommunikation mit den Angehörigen abgeräumt worden, nachdem dies zwei Jahre lang geduldet worden war. Dies geht trauernden Menschen sehr nah und lässt Respekt und Einfühlungsvermögen gänzlich vermissen. Man pocht dort auf die Friedhofssatzung, nach der dies nicht erlaubt ist.
In Bürgel ist es dagegen seit Jahren so, dass die Gräber von Angehörigen geschmückt werden, wie die Offenbach-Post ebenfalls berichtete. Einmal im Jahr wird alles beiseite geräumt, um den Rasen zu mähen, danach wird es wieder aufgebaut. Dies zeigt, dass eine andere Praxis möglich ist.
Diese Flexibilität sollte sich in der Satzung widerspiegeln. Man könnte z.B. im Satz „Es sind keine Beistellungen und es ist keine eigene Anpflanzung gestattet,“ des § 17 d (1) die Worte „sind keine Beistellungen und“ streichen.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
