Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0957Ausgegeben am 23.10.2025

Eing. Dat. 23.10.2025

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 520 A - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 520 „für das Gebiet zwischen Mauerfeldstraße, Langener Straße, Flurstraße und der Straße Am Rebstock“ Gemarkung Bieber

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-325 (Dez. IV, Amt 60) vom 22.10.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Für das Gebiet des Geltungsbereiches (Anlage 1) soll der Bebauungsplan

Nr. 520 geändert werden.

Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 520 A.

 

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Nr. 520 A gemäß § 9 Abs. 7 BauGB (Baugesetzbuch) umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Bieber, Flur 2, Nr. 932, 930/1, 929/7, 333/1, 933/2 tlw., 334/3, 334/4, 335/1, 335/5, 335/7, 335/8, 336/9, 336/10, 337/5, 338/1, 342/2, 345/3, 343/2, 343/3, 343/4, 343/7, 343/9, 343/10, 343/11, 343/12, 343/13, 344/7, sowie Gemarkung Bieber, Flur 1, Nr. 1017 tlw., Nr. 1018/4 tlw. Er wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: durch die Mauerfeldstraße

·         Im Osten: durch die Langener Straße

·         Im Süden: durch die Flurstraße

·         Im Westen: durch die Straße Am Rebstock

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan

(Anlage1) dargestellt.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 520 sollen in erster Linie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der „Mauerfeldschule“ (Grundstufe der Geschwister-Scholl-Schule) entsprechend des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·         Planungsrechtliche Bewältigung der Nutzungsintensivierung auf dem Schulgrundstück „Mauerfeldschule“

·         Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen im angrenzenden „Besonderen Wohngebiet“ gem. § 4a BauNVO an die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten sowie Schaffung von Nachverdichtungs-möglichkeiten

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 520A erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) wird abgesehen.

 

 

Begründung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 520 umfasst den Baublock Mauerfeldstraße,

Langener Straße, Flurstraße und Straße Am Rebstock einschließlich der genannten, das Gebiet umfassenden Straßenflächen.

Der Bebauungsplan setzt das Gelände der Grundschule Bieber /Mauerfeldstraße als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule fest. Der südlich angrenzende Bereich ist als `Besonderes Wohngebiet` gem. § 4a BauNVO ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist am 19.04.1989 in Kraft getreten.

Die Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans

Nr. 520.

 

Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Bundesgesetz „Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)“, auf dessen Grundlage ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise bis zum Schuljahr 2029/2030 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt wird. Die dafür notwendigen Ganztagsplätze sind nicht in ausreichendem Maß vorhanden und müssen geschaffen werden.

 

Der entsprechende Beschluss wurde in der Stadtverordnetenversammlung am

06. Juni 2024 gefasst (2021-26/DS-I(A)0711).

 

Demnach muss für einen entsprechenden Ausbau u. a. auch das hierfür im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 520 die bauliche Ausnutzung auf dem Schulgrundstück angepasst werden.

 

Es sind bauliche Maßnahmen erforderlich, die von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 520, insbesondere hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und den festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen, abweichen. Durch den geplanten Umfang der Maßnahmen werden die Grundzüge des Bebauungsplanes berührt, so dass eine Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB erforderlich ist.

 

Weiterhin haben seit Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 520 bauliche Entwicklungen im restlichen Geltungsbereich stattgefunden. Die nun vorgesehene Änderung des Bebauungsplans soll die planungsrechtlichen Festsetzungen den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten anpassen und auch Nachverdichtungsmöglichkeiten eröffnen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan des Innenbereichs im Sinne der Nachverdichtung (§13a Abs. 1 BauGB) durchgeführt, da die hierfür geltende maximale Grundfläche von 20.000 m² mit dem vorliegenden Geltungsbereich nicht überschritten wird. Das bedeutet, dass das beschleunigte Verfahren angewendet und

 

1.    von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen werden kann,

 

2.    der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 durchgeführt werden kann,

 

3.    den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 durchgeführt werden kann.

 

Weiterhin finden die Verfahrensregelungen gemäß dem vereinfachten Verfahren wie folgt Anwendung: Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Absatz 2 Nummer 2 ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Anlagen:

1.  Übersichtsplan mit Umrandung des räumlichen Geltungsbereiches des B- Planes

     Nr. 520 A, Stand 15.09.2025

2.  Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.