Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0977Ausgegeben am 20.11.2025
Eing. Dat. 20.11.2025
Projekt Sanierung Sportzentrum Rosenhöhe
hier: Absichtserklärung für die Teilnahme am Bundesprogramm
„Sanierung kommunaler Sportstätten“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-348 (Dez. I und IV, Ämter 52 und 60) vom 19.11.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main, vertreten durch das Amt für Planen und Bauen sowie Sportamt, beabsichtigt mit dem Projekt „Sanierung des Sportzentrums Rosenhöhe“ die Teilnahme am Projektaufruf 2025/2026 im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Ziel ist die Sanierung und Modernisierung sowohl von Sportgebäuden als auch von Sportfreiflächen auf der Sportanlage.
Der Einreichung der noch zu erstellenden Projektskizze für das Vorhaben „Sanierung des Sportzentrums Rosenhöhe“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen.
2. Sollte die Stadt nach der Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages aufgefordert werden, einen Zuwendungsantrag zu stellen, wird der Antragsstellung durch Amt für Planen und Bauen sowie Sportamt zugestimmt.
Begründung:
Die Stadt Offenbach am Main verzeichnete Ende 2024 über 145.000 Einwohner – ein deutlicher Zuwachs, der sich unmittelbar auf die städtische Infrastruktur auswirkt. Mit der wachsenden Bevölkerung steigen auch die Anforderungen an öffentliche Freiflächen, wohnortnahe Bewegungsangebote und Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Sport- und Bewegungsförderung sind dabei zentrale Bausteine einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie tragen nicht nur zur körperlichen und mentalen Gesunderhaltung bei, sondern fördern auch den sozialen Zusammenhalt und die Integration in einer vielfältigen Stadtgesellschaft.
Bisher hat die wachsende Stadt Offenbach zwar Schulen und Kitas gebaut, aber die Sportinfrastruktur ist nur teilweise gewachsen. An neuen Schulen wurden und werden Sporthallen gebaut. Dennoch sind diese ein knappes Gut, der Bedarf an weiteren Hallenkapazitäten steigt stetig. Auch der Bedarf an Freiluftsportanlagen steigt stetig. Beides ist im Rahmen des regionalen Flächennutzungsplans, des Sportstättenentwicklungsplans und entlang der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Schritt für Schritt abzuarbeiten.
Der Sportstättenentwicklungsplan arbeitet – wie bei anderen Themen in der Stadt auch – maßgeblich auch mit dem Ziel der verdichteten und intensiveren – damit letztlich optimierten – Nutzung vorhandener Flächen.
Eine Maßnahmen ist die so genannte Rochade, die eine erhebliche Ertüchtigung der betroffenen Sportanlagen braucht.
Die Sportanlage „Sportzentrum Rosenhöhe“ ist Teil dieser betroffenen Sportanlagen.
Sie ist zentrale Trainings- und Wettkampfstätte für Offenbacher Sportvereine und wird darüber hinaus intensiv durch Schulen und die Allgemeinheit genutzt. Die Rosenhöhe ist die einzige öffentlich zugängliche Sportanlage in Offenbach und erfüllt damit eine wichtige Funktion in der kommunalen Daseinsvorsorge.
Die bestehende Sportanlage mit einer Gesamtfläche von ca. 9,4 ha wird derzeit als klassisches Vereinsgelände genutzt. Die Flächen sind funktional getrennt, eine multifunktionale oder gemeinschaftliche Nutzung ist kaum möglich. Es fehlen moderne Trainingsbereiche, die für Crossover-Angebote im Vereins-, Schul- und Individualsport geeignet sind. Die Leichtathletikanlage ist veraltet und entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße Wettkampfstätte. Auch die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben, was die Teilhabe für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erschwert. Aufenthaltsbereiche und attraktive Grünflächen, die zur Verweildauer und sozialen Interaktion beitragen, sind
nicht vorhanden.
Die Gebäude des Sportzentrum Rosenhöhe entsprechen ebenfalls nicht mehr den aktuellen Standards für eine Sportanlage mit Wettkampfbetrieb. Die Umkleiden reichen in ihrer Stückzahl nicht aus. Eine geschlechtergerechte Trennung der sanitären Einrichtungen ist im Trainings- und Spielbetrieb nicht möglich. Das vorhandene Umkleidegebäude ist veraltet und entspricht, besonders in Bezug auf eine effiziente Energienutzung, nicht dem aktuellen Standard.
Die Anlage weist erhebliche bauliche Mängel auf und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an:
· Funktionalität und Nutzungsqualität
· Energieeffizienz und Klimaschutz
· Barrierefreiheit und soziale Teilhabe
Vor dem Hintergrund aktueller Förderziele – insbesondere der Klimaanpassung, Energieeffizienz und sozialen Inklusion – ist eine umfassende Sanierung und Neuausrichtung der Sportanlage dringend geboten. Die Modernisierung soll nicht nur den Sanierungsstau abbauen, sondern auch eine zukunftsfähige Infrastruktur schaffen, die den Anforderungen an Nachhaltigkeit, Resilienz und Barrierefreiheit gerecht wird. Damit leistet die Stadt Offenbach einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes im Gebäudesektor und zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Die geplanten Maßnahmen umfassen:
· Energetische und bauliche Sanierung von Umkleide-, Funktions- und Sanitärbereichen
· Neubau von ergänzenden Umkleide-, Funktions- und Sanitärbereichen
· Neubau eines Multifunktionsraumes zur Erweiterung des Nutzungsprofils
· Erneuerung der Spielfelder, insbesondere Umwandlung in Kunstrasenplätze
· Verbesserung der Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit gemäß Fördervorgaben
Mit der Bewerbung wird angestrebt, den Sanierungsstau abzubauen und die langfristige Nutzbarkeit der Anlagen sicherzustellen. Die Modernisierung stärkt den Vereins-, Schul- und Breitensport und leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt im Stadtteil Rosenhöhe.
Das Bundesprogramm fördert regional und überregional bedeutsame, investive Projekte mit hoher energetischer Qualität und Klimaanpassungswirkung. Die Teilnahme eröffnet die Chance, dringend erforderliche Investitionen anteilig durch Bundesmittel zu finanzieren und die Sportstätten zukunftsfähig und vorbildhaft hinsichtlich ihrer Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit auszurichten.
Die Projektskizzen sind bis zum 15. Januar 2026 beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einzureichen. Die Auswahl der förderfähigen Projekte erfolgt voraussichtlich bis Ende Februar 2026 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags.
Detaillierte Maßnahmenbeschreibung:
Inhalt dieses Antrags ist die Anmeldung folgender Maßnahmen:
Sportzentrum Rosenhöhe: Sanierung und Erweiterung von Umkleiden, Sanitärbereichen sowie Räumlichkeiten zur Sportnutzung. Umwandlung eines Hartplatzes in ein Kunstrasen-Spielfeld für Rugby und Fußball, Umbau bzw. Sanierung der vorhandenen Leichtathletikanlage und Anpassung an aktuelle Standards für Wettkampfanlagen, Ergänzung multifunktionaler Bewegungsbereiche für die Vereins- und Sportartenübergreifende Nutzung. Ergänzend geht damit eine Anpassung hinsichtlich der Barrierefreiheit und klimarelevanter Aspekte einher.
Die Gesamtkosten für die Sanierung der Sportanlage Rosenhöhe belaufen sich nach Grobkostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie mit Stand 22.10.2025 auf 7,79 Mio. EUR (Gebäude) + 6,10 Mio. EUR (Freianlagen) = 13,89 Mio. EUR gesamt.
Förderprogramm
Mit dem Bundesprogramm wird Kommunen eine Förderung von bis zu 45%, Kommunen in Haushaltsnotlage eine 75%ige Förderung in Aussicht gestellt. Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung grundsätzlich in Form der Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro pro gefördertem Projekt.
Sollte eine positive Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages erfolgen, wird die Stadt im Frühjahr 2026 einen vollständigen Zuwendungsantrag stellen.
Bislang sind keine weitere Anträge auf andere Förderprogramme gestellt worden. Im weiteren Projektverlauf wird die Förderwürdigkeit für andere Programme jedoch überprüft, vor allem im Rahmen der Sportförderung und Förderungen für energetische Sanierungen. Die Förderquote für solche Programme ist meist erheblich niedriger.
Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Amt 33) wurde bereits in die Vorüberlegungen eingebunden. Eine Stellungnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge der planerischen Konkretisierung eingeholt.
Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt, da im Rahmen der Anmeldung des Projektes beim Bund ein kommunaler politischer Beschluss zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren erfolgen muss, der spätestens bis zum 15.01.2026 (digital über das online-Förder-Portal) nachgewiesen werden muss.
* redaktionell geändert
Anlagen:
Anlage 1: Skizze Grundriss Sportflächen SZ Rosenhöhe
Anlage 2: Skizze Grundriss Gebäude SZ Rosenhöhe
Anlage 3: Darstellung des Bestands/Bestandsfotos
Anlage 4: Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
