Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0982Ausgegeben am 20.11.2025

Eing. Dat. 20.11.2025

 

 

 

 

 

Zukunftsprojekt Testraum-Allee (Impulsprojekt) im Rahmen des Zukunftskonzeptes Innenstadt, Fortführung der Umsetzungsphase

hier: Projekt- und Umsetzungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-355 (Dez. I, Amt 80) vom 19.11.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.  Das Zukunftsprojekt „Testraum-Allee“ wird in den Jahren 2026–2027 von Amt 80 (Agentur Mitte) in Zusammenarbeit mit dem Verein Offenbach offensiv e.V. als weiterem Projektverantwortlichen weitergeführt.

 

2.  Die in den Jahren 2024 und 2025 entwickelten Bausteine des Impulsprojekts „Testraum-Allee“, insbesondere der „Testraum“ und der „Testraum-Fonds“, haben sich als besonders wirksam erwiesen und werden fortgeführt. Die Evaluation (Anlage 1) der bisherigen Projekte auf die Offenbacher Innenstadt dient als Grundlage für die weitere inhaltliche Ausrichtung der Testraum-Allee in den kommenden zwei Jahren.

 

3.  Die Stadt Offenbach verlängert den bestehenden Mietvertrag (Anlage 2) mit der Schmitt / Mundt GbR, vertreten durch die Hausverwaltung Christian Schmitt, um den Testraum in der Großen Markstraße 39 (Gesamtfläche ca. 46,5 m²) zunächst bis Ende 2027 weiterzuführen. Der aktuell bis zum 31.12.2025 laufende Mietvertrag wird um 24 Monate verlängert und erstreckt sich nun bis zum 31.12.2027. Eine automatische Beendigung erfolgt zum 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die benötigte Gesamtsumme i. H. v. voraussichtlich 30.000,00 EUR (jährlich 15.000,00 EUR) steht auf dem Produktkonto 15010100.6700000580 „Mieten, Pachten, Erbzinsen“ zur Verfügung.

 

a)    Die Netto-Kalt-Miete beträgt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 monatlich 930,00 EUR (20,00 EUR/m²/Monat). Die Betriebskosten, einschließlich Gas, werden als monatliche Vorauszahlung in Höhe von 210,00 EUR entrichtet. Für den Verlängerungszeitraum von 24 Monaten ergibt sich daraus eine Gesamtsumme der Betriebskostenvorauszahlung in Hohe von 5.040,00 EUR. Die Abrechnung erfolgt verbrauchsabhängig. Etwaige Nachzahlungen können aus dem vorgesehen Budget gedeckt werden. Eine Umlage der Kosten auf die Untermieter erfolgt nicht. Die Stadt Offenbach übernimmt die Gesamtkosten. Für den Verlängerungszeitraum ergibt sich somit eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 1.140,00 EUR (24,00 EUR/m²/Monat) sowie eine Gesamtmietsumme in Höhe von 27.360,00 EUR.

 

b)    Für die Fläche ist zusätzlich mit monatlichen Stromkosten von voraussichtlich 56,00 EUR zu rechnen. Für die Dauer der Verlängerung der Mietlaufzeit betragen die Gesamtkosten voraussichtlich 1.344,00 EUR. Aufgrund der Abrechnung der Nebenkosten nach Verbrauch wird ein Kostensteigerungspuffer in Höhe von 1.296,00 EUR eingeplant. Die Kosten werden von der Stadt Offenbach ohne Umlegung auf die Untermieter übernommen.

 

c)    Der Vermieter wird für das betreffende Grundstücksanwesen eine Sach-, Gebäude und Gebäudebrandversicherung sowie erforderlichenfalls eine Betriebsanlagenversicherung unterhalten. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschaden liegt der Stadt Offenbach als Mieterin vor.

 

d)    Die Vermietung der Gewerberäume erfolgt umsatzsteuerfrei. Die Option nach § 9 UStG, eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 a) UStG aufzuheben, wird durch den Vermieter nicht ausgeübt. Als Folge daraus ist die Stadt Offenbach nicht dazu verpflichtet, zuzüglich zur geschuldeten Miete und den aus diesem Vertrag resultierenden Betriebs- und Nebenkosten die gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen.

 

4.    Der Fortführung des Förderprogramms „Testraum-Fonds“ in den Jahren 2026 und 2027 wird zugestimmt. Das Förderprogramm unterstützt die Ansiedlung innovativer Ladenkonzepte in der Offenbacher Innenstadt im Rahmen des Zukunftsprojekts Testraum-Allee.

 

a.    Der überarbeiteten Förderrichtlinie (Anlage 3) des Testraum-Fonds wird zugestimmt.

 

b.    Insgesamt sollen in den zwei Jahren bis zu sechs Ladenkonzepte gefördert werden, sodass sich die Gesamtsumme der finanziellen Förderung bis Ende 2027 auf maximal 66.000 € beläuft. Der finanzielle Zuschuss beläuft sich auf 11.000 € je Förderung. Die Mittelbereitstellung für den Ausstattungszuschuss der Förderrichtlinie steht auf dem Produktkonto 15010100.0358000080 i. H. v. 15.000,00 EUR pro Jahr „Investitionszuschüsse“ zur Verfügung. Der Mietkostenzuschuss steht auf dem Produktkonto 15010100.7178000080 „Mietkostenzuschüsse“ i. H. v. 18.000,00 EUR pro Jahr zur Verfügung. Sofern eine späte Bewerbung eintrifft und eine Bewilligung der Förderzusage im Testraum-Fonds bis in Haushaltsjahr 2028 durch noch verfügbare finanzielle Mittel aus dem Haushaltsjahr 2027 möglich sein sollte, werden die Restmittel vorbehaltlich der Resteübertragung ins Haushaltsjahr 2028 übertragen.

 

c.    Das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften (Stabstelle Innenstadt, Agentur Mitte) ist die zentrale Stelle für die Bearbeitung von Anträgen und die Kommunikation mit Interessierten.

 

5.    Mitte 2027 wird die Wirksamkeit des Zukunftsprojekts „Testraum-Allee“ in Bezug auf die Entwicklung der Offenbacher Innenstadt evaluiert. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen.

 

6.    Weitere Projektkosten im Rahmen des Gesamtprojekts sowie für die Umsetzung der einzelnen Projektbausteine (Testraum, Testraum-Fonds) stehen über das Produktkonto 15010100.6869000380 „Testraum-Allee“ zur Verfügung. Für das Jahr 2026 stehen Haushaltsmittel von insgesamt 147.000 € und für das Jahr 2027 insgesamt 140.000 € zur Verfügung. Die Mittel teilen sich zur sachkontengerechten Buchung auf unterschiedliche Konten auf. Die Mittel werden insgesamt für die Umsetzung der Testraum-Allee verwendet und betreffen u.a. auch Dienstleistungen im Rahmen der einzelnen Projektbausteine (bspw. Testraum-Fonds Beratungsleistungen durch Architekten und Architektinnen, Kommunikationsexpertinnen und Experten) sowie die übergeordnete Kommunikation zum Zukunftsprojekt Testraum-Allee und weitere Mittel zur Entwicklung und Stärkung des Projekts. Die Darstellung der einzelnen Maßnahmen der Testraum-Allee kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

7.    Für das Impulsprojekt „Testraum-Allee“ stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 die Haushaltsmittel wie folgt zur Verfügung:

 

Produktkonto 15010100.6869000380 „Testraum-Allee“:

 

Haushaltsmittel 2026:                              147.000,00 €

Haushaltsmittel 2027:                               140.000,00 €

Gesamt                                                        287.000,00 €

 

 

Produktkonto 15010100.6700000580 „Mieten, Pachten, Erbzinsen“

 

Haushaltsmittel 2026:                              15.000,00 €

Haushaltsmittel 2027:                               15.000,00 €

Gesamt                                                        30.000,00 €

 

 

Produktkonto 15010100.7178000080 „Mietkostenzuschüsse“:

 

Haushaltsmittel 2026:                              18.000,00 €

Haushaltsmittel 2027:                               18.000,00 €

Gesamt                                                        36.000,00 €

 

Produktkonto 15010100.0358000080 „Investitionszuschüsse“:

 

Haushaltsmittel 2026:                              15.000,00 €

Haushaltsmittel 2027:                               15.000,00 €

Gesamt                                                        30.000,00 €

 

Für die Verlängerung des Zukunftsprojektes „Testraum-Allee“ werden voraussichtlich insgesamt 383.000,00 EUR benötigt und stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Das Zukunftsprojekt Testraum-Allee verfolgt die Vision einer dynamischen und abwechslungsreichen Innenstadt, die den Strukturwandel als Chance begreift und Raum für Kreativität sowie wirtschaftliche Entwicklung bietet. Ziel ist es, neue Ladenkonzepte in der Offenbacher Innenstadt anzusiedeln und ungenutzte Ladenflächen mit hochwertigen, innovativen Angeboten zu beleben. Die Testraum-Allee ist ein Projekt im Rahmen des Zukunftskonzepts Innenstadt und entsteht in Kooperation zwischen der Agentur Mitte der Wirtschaftsförderung Offenbach und dem Verein Offenbach offensiv.

 

Die Offenbacher Innenstadt steht weiterhin vor erheblichen strukturellen Veränderungen. Der Einzelhandel, bisher die Leitbranche der Innenstadt, befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, der durch die Corona-Pandemie und den zunehmenden Online-Handel zusätzlich beschleunigt wurde. Um diesen Transformationsprozess aktiv zu gestalten, hat die Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni 2020 mit dem Grundsatzbeschluss 2016-21/DS-I(A)0792 das Zukunftskonzept Innenstadt beschlossen. Es dient als strategische Leitlinie für sämtliche Maßnahmen der Innenstadtentwicklung. Innerhalb dieses Konzepts wurde die Testraum-Allee als eines der zentralen Zukunfts- und Impulsprojekte definiert.

Die Umsetzung des Impulsprojekts Testraum-Allee für die Jahre 2024 und 2025 wurde am 21. März 2024 (2021-26/DS-I(A)0674) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, wobei jeweils 200.000 € Haushaltsmittel bereitgestellt wurden. Die Anmietung des Testraums als zentraler Baustein erfolgte am 25. September 2024 (2024-339) durch den Magistrat, eine Verlängerung des Mietverhältnisses bis Ende 2025 wurde am 16. Juli 2025 beschlossen (2025-208). 2024 wurde der Testraum zudem über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert. Ergänzend wurde am 4. Juli 2024 (2021-26/DS-I(A)0724) das Förderprogramm Testraum-Fonds beschlossen.

 

Die Bausteine Testraum und Testraum-Fonds haben sich als wirksame Instrumente des Zukunftsprojekts Testraum-Allee erwiesen.

 

Seit Februar 2025 hat sich der Testraum als Plattform für innovative Geschäfts- und Nutzungskonzepte etabliert. Das Bewerbungs- und Betriebskonzept hat sich als praktikabel und effektiv gezeigt, und das Interesse von Gründenden, Unternehmern und Kreativschaffenden ist weiterhin groß. Auf Basis der im Jahr 2024 geschaffenen Strukturen wurde ein solides Fundament für die weitere Entwicklung gelegt.

 

Auf Grundlage dieser positiven Erfahrungen wird empfohlen, das Projekt Testraum in bewährter Form fortzuführen und um weitere 24 Monate zu verlängern. Der Vermieter hat der Verlängerung des Mietverhältnisses zu den im Antrag genannten Konditionen zugestimmt.

 

Nachdem sich das Projektteam zunächst auf den Aufbau und die Etablierung des Testraums als Multiplikator und Impulsgeber konzentriert und seine Kapazitäten gebündelt hatte, wurde der Testraum-Fonds (Anlage 3) aus strategischen Gründen erst ab Mai 2025 gezielt und kontinuierlich beworben. Innerhalb von fünf Monaten gingen vier Bewerbungen ein. Daraus resultierten eine Förderzusage sowie eine vorläufige Zusage, für die derzeit noch die Flächensuche läuft.

Der kurze Bewerbungszeitraum verdeutlicht, dass sich das Projekt noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet. Mit den in den Jahren 2024 und 2025 geschaffenen Strukturen wurde jedoch ein solides Fundament gelegt, das eine Fortführung der bestehenden Förderung als sinnvoll und erfolgversprechend erscheinen lässt.

 

Der Testraum-Fonds soll daher ebenfalls fortgeführt und bis Ende 2027 verlängert werden, um die finanzielle Unterstützung innovativer Nutzungskonzepte sicherzustellen. Er ist eine zentrale Maßnahme der Testraum-Allee und schafft sowohl Anreize für Unternehmerinnen und Unternehmer, neue Konzepte in der Innenstadt zu verstetigen, als auch Unterstützung für Eigentümerinnen und Eigentümer leerstehender Gewerbeflächen, um eine nachhaltige Nachnutzung zu ermöglichen. Die Förderung je Ansiedlung umfasst Zuschüsse von bis zu 11.000 € für Mietkosten und Ausstattung sowie zusätzlich fachliche Unterstützung durch Projektarchitekten und eine Kommunikationsagentur. Die Beratung erfolgt bedarfsorientiert und in enger Abstimmung mit den Antragstellenden, Projektträgern und beteiligten Fachstellen. Das Verfahren hat sich bewährt und wird fortgeführt.

 

Die Kombination von Testraum und Testraum-Fonds schafft optimale Voraussetzungen, um neue Unternehmen in der Innenstadt anzusiedeln und so nachhaltig zur Attraktivitätssteigerung der Offenbacher Innenstadt beizutragen.

Anlagen:

Evaluation Testraum-Allee (Anlage 1)

Mietvertragsentwurf Testraum 3. Nachtrag (Anlage 2) – nicht öffentlich
Förderrichtlinie Testraum-Fonds (Anlage 3)

Klimarelevanzprüfung (Anlage 4)

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage 2 erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.