Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)1009Ausgegeben am 15.01.2026
Eing. Dat. 15.01.2026
Erschließung Bieber-Nord
hier: Erweiterter Projektbeschluss über die öffentlich-rechtliche Erschließung des Baugebiets Bieber-Nord (B-Plan 536 A)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-019 (Dez. IV, Amt 60) vom 14.01.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der erweiterte Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020, Nr. 2016-21/DS-I(A)0848, Erschließung Bieber-Nord, wird wie folgt angepasst:
Der vom Ingenieurbüro Schüßler-Plan GmbH, Lindleystr. 11, 60314 Frankfurt am Main, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Planen und Bauen erstellten und vom Revisionsamt geprüften aktualisierten Kostenberechnung wird zugestimmt. Die Projektsumme erhöht sich damit von 18.478.410,32 € auf 20.778.410,32 €.
2. Die erforderlichen Mittel werden wie folgt bereitgestellt:
a. Produktkonto 12010100.0500000260/12010100.0952009360, Investitionsnummer 1201010500601601 „Erschließung Bieber-Nord (12.01.01)“
Haushaltsmittel bis 2025 18.010.905,00 €
Haushaltsmittel 2027 2.300.000,00 €
Gesamt 20.310.905,00 €
b. Verwahrgeldkonto 12010100.4860000260
„Rückbau Straßenprovisorium Bieber-Nord“ 65.000,00 €
c. Im Rahmen der ursprünglich vorgesehenen
privatrechtlichen Erschließung sind bereits
Kosten in Höhe von 402.505,32 €
angefallen.
Die Verrechnung erfolgte über das USK 63100.96120 / Produktkonto 12010100.0952008860 „Maßnahmenumsetzung Erschließung Bieber-Nord“.
Somit ergibt sich folgender Gesamtkostenaufwand:
a) 20.310.905,00 €
b) 65.000,00 €
c) 402.505,32 €
20.778.410,32 €
Eine Anpassung der VE 2026 i. H. v. 2.300.000,00 € und die Anpassung der Mittel 2027 auf 2.300.000,00 € ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgt.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Verwahrgeldkonto 12010100.4860000260: 65.000,00 €
Erschließungsbeiträge: 14.091.024,42 €
Kreditmarktmittel: 6.622.385,90 €
Gesamt: 20.778.410,32 €
Die erforderliche Anpassung der Erschließungsbeiträge und der Gesamtkosten erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 ff.
3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 907.924,52 € um 344.799,93 auf insgesamt 1.252.724,45 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten in Höhe von 305.924,86 € (Bauunterhaltungskosten) erhöhen sich um 80.123,31 € auf
insgesamt 386.048,17 €. Diese sind Bestandteile der o. g. geprüften Folgekosten.
Begründung:
Durch den erweiterten Projektbeschluss vom 05.11.2020, Nr. 2016-21/DS-I(A)0848, hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Erschließung Bieber-Nord“ mit einem Kostenaufwand von insgesamt 18.478.410,32 € zugestimmt.
Aus dem im Jahr 2020 beschlossenen Budget wurden die drei Lärmschutzanlagen, der Vorplatz der S-Bahn, die provisorische Straßenbefestigung mit Entwässerungsanlagen, die provisorischen Beleuchtungsanlagen, die Freianlagen wie der Grünzug, die Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen sowie weitere vorbereitende Maßnahmen finanziert. Auch die dafür erforderlichen Ingenieurleistungen wurden aus dem Projektbudget gedeckt. Es sind bisher Ausgaben in Höhe von rd. 14 Mio. € angefallen. Weitere rd. 0,7 Mio. € sind bereits für vergebene Aufträge, wie Ingenieurleistungen, Landschaftsbauarbeiten und Umbau der Beleuchtungsanlagen zum Endzustand, vorgemerkt.
Im bisherigen Ausbau konnten rd. 0,3 Mio. € bei den drei Lärmschutzwänden eingespart werden. Zusätzlich wird die Ausgleichsmaßnahme von der ursprünglich vorgesehenen Entsiegelung der Flächen an der Verlängerung der B 448 in Höhe von rd. 0,8 Mio. € in die Maßnahme „Verbindungsstraße zwischen Mühlheimer Straße und B 448“ verlagert, um das in Abstimmung mit den in diesem Vorhaben erforderlichen Maßnahmen sinnvoll umzusetzen. Die Mittel dafür werden auf dem zugehörigen Produktkonto neu angemeldet. Auf dem Produktkonto Bieber-Nord stehen damit 1,1 Mio. € für die aktuelle Erhöhung der Baukosten zur Verfügung. Zusammen mit den ohnehin für den Endausbau reservierten Mitteln stehen somit im Projektbudget derzeit insgesamt noch rd. 3,8 Mio. € für den nunmehr anstehenden Endausbau zur Verfügung.
Die nun zu beschließenden Mehrkosten in Höhe von rd. 2,3 Mio. € begründen sich vorrangig durch die allgemeinen Baupreissteigerungen der letzten Jahre sowie dadurch, dass der Endausbau später erfolgt als ursprünglich vorgesehen (2022). Ein hoher Bebauungsgrad von mindestens 80 % der Grundstücke wurde Anfang 2025 erreicht. Daher war ein früherer Endausbau in Bieber-Nord nicht sinnvoll.
Zur Zeit des letzten erweiterten Projektbeschlusses im Jahr 2020 wurde von einer Gesamtbausumme für den Endausbau der Verkehrsanlagen inklusive der Straßenbäume von rd. 2,9 Mio. € ausgegangen. Das beauftragte Planungsbüro hat zuletzt ein mit Kosten hinterlegtes Leistungsverzeichnis mit einer Gesamtbausumme von rd. 4,8 Mio. € zusammengestellt. Neben den allgemeinen Baupreissteigerungen der letzten Jahre begründet sich die Kostensteigerung durch zusätzliche Leistungen, die ursprünglich nicht vorgesehen und teilweise nicht im B-Plan enthalten sind, jedoch für die vollständige und funktionale Erschließung in Bieber-Nord erforderlich sind.
Hierzu zählen u. a. die Anpassung der Asphaltbefestigung an den Bestand, die Herstellung von Gehwegen sowie des Straßenbegleitgrüns am Anschluss an die B448 und an die Dietesheimer Straße. Ebenso haben neue Erkenntnisse sowie technische Anforderungen an den Ausbau von nachhaltigem Straßenbegleitgrün, insbesondere im Hinblick auf eine klimagerechte Herstellung der Baumstandorte, zu einer Kostenerhöhung beigetragen.
Im Zusammenhang mit dem Endausbau fallen neben den eigentlichen Baukosten noch verschiedene Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen an. Dazu zählen die Anpassungen des Ingenieurhonorars aufgrund der notwendigen erweiterten Planung, die Kampfmittelsondierung für noch nicht freigemessene Bereiche, Beweissicherungsmaßnahmen sowie Mäh- und Rodungsarbeiten. Weitere Kosten fallen für die Asphaltkontrollprüfungen, baubegleitende Bodenuntersuchungen sowie für die Öffentlichkeitsarbeit an. Die notwendigen Vermessungsarbeiten werden durch das Vermessungsamt der Stadt Offenbach durchgeführt, sodass hierfür keine weiteren Kosten anfallen.
Für unvorhergesehene Aufwendungen wurden etwa 15 % der noch zu erbringenden Leistungen in Höhe von rd. 0,9 Mio. € in der Kostenermittlung als Sicherheit berücksichtigt.
Somit werden insgesamt rd. 6,1 Mio. € für die Verwirklichung des Endausbaus benötigt. Ein Teil der Kosten in Höhe von rd. 3,8 Mio. € kann über das vorhandene Restprojektbudget finanziert werden, so dass eine Erhöhung des Projektbudgets in Höhe von 2,3 Mio. € erforderlich ist.
Risikobetrachtung:
1. Kampfmittel
In Bezug auf die Kampfmittel wurde ein Großteil der Flächen in 2017 ohne Verdachtsfälle freigemessen. Eine Kampfmittelsondierung für noch nicht freigemessene Bereiche muss im Vorfeld des Endausbaus durchgeführt werden. Sollte aufgrund von Störungseinflüssen im Boden keine klaren Freimessung möglich sein, muss eine baubegleitende Sondierung durchgeführt werden. Die Kosten für die Kampfmitteluntersuchung wurden in einem durchschnittlichen Umfang eingeplant.
2. Boden
Durch die vorangegangene Herstellung der provisorischen Straßenbefestigung, stehen Informationen über die Beschaffenheit des Baugrunds zur Verfügung. Es verbleiben dennoch Unsicherheiten, da Unterschiede in der Bodenbeschaffenheit innerhalb sehr kurzer Abstände auftreten können. Eine weitere, vertiefende Untersuchung wäre jedoch unwirtschaftlich und würde keine wesentlich höhere Planungssicherheit bringen.
3. Weitere Kostenerhöhung
Zurzeit ist nicht absehbar, ob die im Rahmen der Ausschreibung für den Endausbau eingehenden Angebote deutlich über den berechneten Kosten liegen werden. Die damit verbundenen Unsicherheiten wurden in der Kostenermittlung soweit wie möglich berücksichtigt. Wegen verzögerter Materiallieferungen und der Auslastung der Baufirmen sind auch Verzögerungen und damit verbundene Kostensteigerungen bei den geplanten zeitlichen Abläufen möglich.
Die aktualisierten Gesamtbaukosten in Höhe von 20.778.410,32 € wurden vom Revisionsamt geprüft und als berechtigt anerkannt.
Die bereits o. g. beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 18.478.410,32 € erhöhen sich somit um 2.300.000,00 € auf nunmehr 20.778.410,32 €. Die Anliegerbeiträge erhöhen sich von 13.676.466,80 € um 414.557,62 € auf 14.091.024,42 €.
Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts: neue Baugebiete.
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.
