Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)1011Ausgegeben am 22.01.2026

Eing. Dat. 22.01.2026

 

 

 

 

 

Offenbach sicherer machen – Waffenverbotszone einführen

Antrag CDU vom 22.01.2026

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

in Abstimmung mit der Landespolizei eine Waffenverbotszone für den Offenbacher Innenstadtbereich – einschließlich Wilhelmsplatz - einzurichten, in der das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes als auch von waffenähnlichen Gegenständen verboten ist.

 

 

Begründung:

 

Offenbach ist eine der sichersten Großstädte in Deutschland. Das sollte uns nicht daran hindern, unsere Stadt noch sicherer zu machen. In vielen deutschen Städten sind bereits Waffenverbotszonen eingerichtet, die das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger, aber auch die tatsächliche Sicherheitslage verbessern. In Hessen wurde eine Waffenverbotszone bereits 2019 in Wiesbaden eingeführt. In Frankfurt wurde 2023 im Bereich des Hauptbahnhofs eine Waffenverbotszone eingerichtet.  Auch in Kassel, Fulda und Bad Hersfeld und vergangenes Jahr in Gießen wurden Verbotszonen eingeführt. In Gießen zeigt sich bereits nach wenigen Wochen, dass die durchgeführten Kontrollen die Ausweisung einer Waffenverbotszone rechtfertigen. Insgesamt haben 9 Städte in Hessen Waffenverbotszonen eingerichtet, um die Sicherheit zu erhöhen und Angsträume zu bekämpfen. Mit der Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs gilt seit Februar letzten Jahres auch ein landesweites Verbot in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auf dem Offenbacher Weihnachtsmarkt galt bereits eine durch Allgemeinverfügung zeitlich und örtlich beschränkt angeordnete Waffenverbotszone.

 

Die Rechtsgrundlage für die Einrichtung einer Waffenverbotszone ergibt sich aus § 42 Abs. 5 und 6 Waffengesetz (WaffG) sowie der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (WaffGDV HE). Innerhalb einer eingerichteten Waffenverbotszone ist der Polizei anlasslos eine Kontrolle nach § 42 c WaffG möglich. So wurden etwa in Wiesbaden über 200 Waffen und waffenähnliche Gegenstände eingezogen, die bei Kontrollen sichergestellt werden konnten.

 

Auch in Offenbach gibt es Anlass für eine erhöhte Aufmerksamkeit. Während die Kriminalität in Offenbach gemessen an der Häufigkeitsanzahl aller Delikte rückläufig ist, war 2024 bei den Körperverletzungsdelikten ein Anstieg um 12,7 % festzustellen. Am 09.07.2025 kam es etwa zu einer Auseinandersetzung am Wilhelmsplatz, an der mehr als 15 Personen beteiligt waren und in deren Verlauf 3 Personen mutmaßlich Stichverletzungen erlitten haben. Gerade in den letzten Wochen sind vermehrt Körperverletzungsdelikte in der Stadt feststellbar mit Einsatz von Messern, Pfefferspray und anderen Waffen, die potentiell geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.    Dem kann durch die Einrichtung einer Waffenverbotszone begegnet werden. Dies würde die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nicht nur weiter erhöhen, sondern auch unsere Einsatzkräfte besser schützen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.