Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)1016Ausgegeben am 29.01.2026
Eing. Dat. 29.01.2026
Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)
hier: Satzungsänderung der Energieversorgung Offenbach AG (EVO)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-026 (Dez. I und III, Amt 20, SOH) vom 28.01.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Änderung und Neufassung der Satzung der EVO wird beschlossen (s. Auslage).
2. Der Magistrat wird ermächtigt, die zur operativen Umsetzung notwendigen Beschlussfassungen vorzunehmen und die Geschäftsführung der SOH zu ermächtigen, die erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte umzusetzen.
Begründung:
Mit der Anpassung der Satzung der EVO wird diese auf einen aktuellen und modernen Stand gebracht.
Dafür wird unter anderem der Unternehmensgegenstand in § 2 der Satzung um die aktuellen Gegebenheiten ergänzt. Hier sei beispielhaft die Aufnahme der Abwärme erwähnt, aus der zukünftig mehr Energie gewonnen werden soll, wodurch der Innovationsstandort für die Dekarbonisierung ausgebaut werden soll.
Weiterhin wird durch die Schaffung der Satzungsgrundlagen eine größtmögliche Digitalisierung von Aufsichtsratssitzungen (§ 12ff. der Satzung) und der Hauptversammlung (§ 17f. der Satzung) in einer Aktiengesellschaft ermöglicht.
Zur Erreichung eines Ausgleichs der Inflationssteigerung und der Schaffung einer größeren Handlungsfreiheit für den Vorstand werden die Wertgrenzen im Zustimmungskatalog für den Aufsichtsrat (§ 11 Abs. 3 der Satzung) angepasst.
Schließlich werden nicht mehr benötigte Regelungen aus der Satzung gestrichen, wie beispielhaft das genehmigte Kapital, das bis zum 31.12.2014 ausgeschöpft werden konnte.
Der Aufsichtsrat der EVO hat bereits in seiner Sitzung am 11.11.2025 der Änderung der Satzung zugestimmt.
Da es sich um eine wesentliche Satzungsänderung handelt und der Unternehmensgegenstand angepasst wird, ist kommunalverfassungsrechtlich nach § 9 i.V.m. § 50 HGO die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben.
Die Neufassung der Satzung sowie die Synopse liegen im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und danach im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag, die Anlage sowie die Auslage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
