Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)1022Ausgegeben am 29.01.2026

Eing. Dat. 29.01.2026

 

 

 

Zukunft Stadtgrün – Lückenschluss des Anlagenrings am Sana-Klinikum

hier: Projektbeschluss für Abbrucharbeiten und Wettbewerb

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-036 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.01.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach im Rahmen einer Inhouse-Vergabe mit der Durchführung der Abbrucharbeiten auf den vom Sana-Klinikum erworbenen Grundstücksflächen am Starkenburgring beauftragt.

Innerhalb dieses Auftrags wird die OPG ermächtigt, alle Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bau- / Abbruchleistungen herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koordination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen von Ingenieurbüros und Sonderfachleuten sowie der ausführenden Firmen für die im Vorherigen genannten Punkte erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach.

 

2.    Für den Auftrag wird ein projektspezifisches Treuhandkonto geführt und gemäß Grobkostenschätzung der OPG mit 890.000,00 € ausgestattet. Die Honorarermittlung der OPG für das Projektmanagement orientiert sich an den Regelungen der AHO bzw. des Rahmenvertrages zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und OPG. Das Honorar ist in der Grobkostenschätzung (vgl. Anlage 1) enthalten.

Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Mittelabrufen dem Amt für Planen und Bauen, Bereich Stadtentwicklung und Städtebau, lediglich zur Begleichung vorzulegen. Notwendige Abstimmungsmaßnahmen zwischen der OPG und dem Amt für Planen und Bauen erfolgen in regelmäßig laufenden Besprechungen („Jour Fixe“).

 

3.    Bei der Projektbetreuung sind für die OPG die Förderrichtlinien gemäß Zuwendungsbescheid sowie aller mitgeltenden Bestimmungen, Nebenabstimmungen, Gesetze, Richtlinien und sonstiger Regelungen, wie insbesondere Fristen, verpflichtend. Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (veröffentlicht am 24. November 20215 im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 48/2025, S. 1338 ff.) ist ebenfalls zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Beachtung vergaberechtlicher Anforderungen, der Anforderungen an die baufachliche Prüfung zur Detailklärung der Förderfähigkeiten und der Genehmigungspflicht von Änderungen des Projekts sowie in Bezug auf die Dokumentationspflichten.

Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung und Durchführung sind einzuhalten.

 

4.    Der Kontakt zum Fördergeber und die Fördermittelabrufe erfolgen durch das Amt für Planen und Bauen (Amt 60). Die OPG stellt hierfür spätestens zum 01.11. des jeweiligen Jahres die notwendigen Unterlagen zusammen. Diese umfassen insbesondere die Bereitstellung der geprüften Rechnungen und einer dazugehörigen Rechnungsaufstellung. Darüber hinaus reicht die OPG spätestens zum 01.12.2026 den Zwischen- und spätestens zum 01.12.2027 den Schlussverwendungsnachweis für das Einzelprojekt ein.

 

5.    Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 09010600.0953000060 , „Zukunft Stadtgrün“, Investitionsnummer 0901060900601901 vorbehaltlich der Resteübertragung wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2025 und früher:         890.000,00 €

Gesamt:                                                     890.000,00 €

 

6.    Die Refinanzierung von 2/3 der Kosten erfolgt aus Mitteln des Städtebauförderprogramms Wachstum und nachhaltige Erneuerung (früher Zukunft Stadtgrün).

 

7.    Das Amt für Planen und Bauen wird beauftragt, für die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Flächen einen freiraumplanerischen Wettbewerb auszuloben. Ziel ist der denkmalgerechte Lückenschluss des Anlagenrings durch öffentliche Grünflächen. Das Wettbewerbsgebiet wird, die bauabschnittsweise bauliche Umsetzung vorbereitend, gegliedert in zwei Realisierungsteile und einen diesen umschließenden Ideenteil.

 

8.    Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 09010600.0953000060 , „Zukunft Stadtgrün“, Investitionsnummer 0901060900601901 vorbehaltlich der Resteübertragung wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2025 und früher:         250.000,00 €

Gesamt:                                                     250.000,00 €

 

 

Begründung:

 

Auf Grundlage des Beschlusses 2016-21/DS-I(A)0722 vom 19.12.2019 wurden von der Stadt Offenbach am Main Grundstücke des Sana-Klinikums mit dem Ziel der Umgestaltung des Starkenburgrings und der angrenzenden Grundstücksflächen im Sinne einer Vervollständigung des historischen Anlagenrings erworben. Dieses Planungsziel findet seine Verankerung im Programmaufnahmeantrag (2016-21/DS-I(A)0267 vom 21.09.2017) und im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept des Städtebauförderungsprogramms Zukunft Stadtgrün (2016-21/DS-I(A)0742 vom 06.02.2020). Mit Sana vertraglich vereinbart wurde die Übergabe der Grundstücke an die Stadt zum Ende 2025.

 

Zu 1 bis 5:

Die erworbenen Grundstücke sind teilweise überbaut. Um sie in die Freiraumplanung integrieren zu können, sind Abbrucharbeiten erforderlich. Diese können aus kapazitären Gründen nicht vom Amt für Planen und Bauen gesteuert werden und sollen daher von der OPG übernommen werden. Diese Vorgehensweise findet bereits in vielen anderen Fällen (z. B. Jugend- und Familienzentrum Lauterborn, historisches Stellwerk etc.) Anwendung und sichert einen zügigen Projektfortschritt.

 

Nicht Gegenstand der aktuell geplanten Abbruchmaßnahmen ist gemäß Beschluss 2021-26/DS-I(A)0164 vom 11.11.2021 das Wasserhäuschen Starkenburgring 68: Im Rahmen des Wettbewerbs soll geprüft werden, ob und wie das Gebäude als Bestandteil der denkmalrechtlichen Gesamtanlage erhalten und mit neuem Leben gefüllt werden kann.

Die Abbruchmaßnahmen vorbereitend und zur Herstellung der Verkehrssicherungspflicht werden in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt und Klima im Winter 2025/26 Rodungsarbeiten auf den betreffenden Grundstücken durchgeführt.

 

Zu 7:

Die Umgestaltung des Starkenburgrings und gestalterische Weiterentwicklung zu einem Abschnitt des historischen Anlagenrings kann Veränderungen der heutigen Verkehrsführung mit sich bringen. Daher ist es sinnvoll, auch die umliegenden verkehrlichen Anschlüsse in die konzeptionellen Überlegungen einzubinden und reflektieren zu lassen; ggf. ergeben sich Optimierungsmöglichkeiten zugunsten weiterer Grünflächen. Vor diesem Hintergrund wurde der Umgriff des Wettbewerbsgebiets gefasst.

 

Innerhalb des Wettbewerbsgebiets finden sich Flächen mit unterschiedlichen Verfügbarkeiten und Dringlichkeiten ihrer Umgestaltung, so dass das Wettbewerbsgebiet in zwei Realisierungsteile und einen Ideenteil aufgegliedert werden soll: konkret und kurzfristig steht der Spielplatz westlich der Sprendlinger Landstraße zur Erneuerung an. Er wird die erste Baumaßnahme des Wettbewerbs darstellen und ist somit als Realisierungsteil A gekennzeichnet. Demgegenüber werden Teilflächen der von der Stadt erworbenen Grundstücke – im Widerspruch zum Kaufvertrag von 2019 – auch weiterhin noch von Sana beansprucht, um die iterativen Umstrukturierungsmaßnahmen auf dem Klinikgelände im laufenden Betrieb zu ermöglichen (vgl. Anlage 1 Rahmenterminplan). Dieser „Kern“ des Lückenschlusses des Anlagenrings, der u. a. auch das Wasserhäuschen Starkenburgring 68 umfasst, stellt den Realisierungsteil B des Wettbewerbsgebiets dar, ist aber aus o. g. von Sana zu verantwortenden Gründen voraussichtlich nur bauabschnittsweise umzusetzen. Eine Zurückstellung der Umgestaltungen östlich der Sprendlinger Landstraße zur Umsetzung in einem zusammenhängenden Projekt würde den Einsatz der im Programm Zukunft Stadtgrün bewilligten, befristeten Fördermittel gefährden.

 

Ob sich aus dem Ideenteil des Wettbewerbs Umgestaltungsmaßnahmen für die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen ableiten, kann erst nach Vorliegen der Wettbewerbsarbeiten beurteilt werden.

Nichtöffentliche Anlagen:

Anlage 1:  Angebot der SOH (Grobkostenschätzung und Rahmenterminplan der

                   Abbruchmaßnahmen)

Anlage 2:  Lageplan Wettbewerbsgebiet

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentlichen Anlagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.