Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)1023Ausgegeben am 29.01.2026

Eing. Dat. 29.01.2026

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 645 A – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 645 „Strahlenbergerstraße Ost“

hier: Einleitungsbeschluss zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 (2) BauGB i. V. m. § 2 (1) BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-037 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.01.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 (Anlage 1) soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 645 gemäß § 12 (1) Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB geändert werden. Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 645 A - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 645 „Strahlenbergerstraße Ost“.

 

Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB der Bebauungsplanänderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 645 in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, das Gebiet der Flurstücke 313/12, 313/13, 313/14, 313/15, 313/16, 313/18, 313/19, 313/20, 313/21, 313/22, 313/23, 313/24, 313/25, 313/26, 313/27, 313/28, 314/3, 345/8, 345/42 tlw., 345/52, 345/53, 345/54, 345/68, 345/69, 345/70, 345/71, 345/72, 345/73, 345/74, 345/75, 345/76, 359/1 und 360/1 tlw. wird umgrenzt im Norden durch die nördliche Grenze der Strahlenbergerstraße (Flurstück 345/8), im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 345/8 und 359/1 und der Verlängerung letzterer Flurstücksgrenze nach Süden, im Süden durch die südliche Grenze der Berliner Straße (Flurstück 360/1), im Westen von der westlichen Grenze der Flurstücke 360/1, 345/75, 345/52 und der Verlängerung der östlichen Grenze der Flurstücke 345/75 und 354/52 nach Norden. Die Flurstücke 345/52 und 345/75 gehören nicht zum Vorhaben, sind jedoch Bestandteil des Bebauungsplans.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage1) dargestellt.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 645 sollen in erster Linie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neusortierung des Vorhabens unter einen neuem Vorhabenträger geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·         Realisierung eines mischgenutzten Quartiers mit überwiegendem Wohnanteil zur Deckung des Wohnraumbedarfs

·         Anordnung gewerblicher Nutzungen entlang der Strahlenbergerstraße

·         Umsetzung diverser Wohnformen (inkl. gefördertem Wohnungsbau und Studentenwohnen) sowie einer Kindertagesstätte

·         Schaffung von klimawirksamer Begrünung, Freiraum- und Aufenthaltsqualitäten

 

Gemäß § 12 (2) BauGB wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des Bebauungsplans.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 645A erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Gemäß §13a BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht erforderlich. Für den vorgesehenen Beherbergungsbetrieb und großflächigen Einzelhandel wird gemäß Anlage 1 zum Umweltprüfungsgesetz „UVP-pflichtige Vorhaben“ Nrn. 18.1.2 und 18.6.2 eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

Für den Bereich zwischen Strahlenbergerstraße, Berliner Straße und Goethering wurde auf Basis einer Planung des seinerzeitigen Vorhabenträgers der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 645 „Strahlenbergerstraße Ost“ erarbeitet und im Jahr 2020 als Satzung beschlossen. Das Vorhaben sah die Entwicklung eines nahezu gleichwertig gemischt genutzten Quartiers mit Erhalt und Umnutzung der Bestandshochhäuser vor, das im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt wurde.

 

Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des ehemaligen Vorhabenträgers konnte das ursprünglich geplante und beschlossene Vorhaben allerdings nicht mehr realisiert werden. Die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbh (ABG) hat nun die privaten Grundstücksflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 645 mit einer Gesamtfläche von ca. 3,3 ha erworben, ist demzufolge als Rechtsnachfolger in den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 645 eingetreten und strebt die Umsetzung eines gemischt genutzten Quartiers mit dem Schwerpunkt auf Wohnnutzung an. Entlang der Strahlenbergerstraße sollen ausschließlich gewerbliche Nutzungen (bestehend aus Hotel, Parkhaus, Einzelhandel und tertiärem Gewerbe) den Übergang zum anschließenden Gewerbe- und Bürostandort Kaiserlei markieren. Neben einer Quartiersmitte mit hoher Aufenthaltsqualität und Dachgärten zur Nutzung durch die Bewohnerinnen und Bewohner soll eine Kindertagesstätte zur sozialen Infrastruktur des Quartiers beitragen. Weiterhin sollen Teile der Wohnbauflächen als Wohnraum für Studierende sowie auch als geförderter Wohnraum entstehen.

 

Das Städtebauliche Grundkonzept wurde im Jahr 2025 dem Gestaltungsbeirat der Stadt Offenbach vorgestellt und grundsätzlich von diesem befürwortet. Ebenso wurde am 06.11.2025 die Absichtserklärung (Letter of Intent) zwischen der ABG und der Stadt Offenbach von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (2021-26/DS-I(A)0963). Die darin formulierten Ziele sollen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach Möglichkeit verbindlich umgesetzt werden.

Der Städtebauliche Rahmenplan (Anlage 2) bildet die Grundlage für den Vorhaben- und Erschließungsplan, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist.

Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Die hierfür geltende maximale Grundfläche von 20.000 m² wird mit dem vorliegenden Geltungsbereich unterschritten.

Es wird eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG für die vorgesehene großflächige Einzelhandelsnutzung sowie die Hotelnutzung durchgeführt.

 

Die ABG als Vorhabenträger und Eigentümer der Vorhabengrundstücke hat mit Schreiben vom 17.12.2025 den Antrag über die Einleitung zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt und die Übernahme aller mit dem Bauleitplanverfahren und der Realisierung im Zusammenhang stehenden Planungs-, Erschließungs- und Durchführungskosten bestätigt.

 

In seinem Antrag auf Einleitung bestätigt der Vorhabenträger zudem die Bereitschaft zur:

 

·           Umsetzung eines gemischt genutzten Quartiers mit überwiegender Wohnnutzung und ergänzenden gewerblichen Nutzungen mit einem Nahversorger und sozialer Infrastruktur

·           Umsetzung verschiedener Wohnformen: freifinanziertes, gefördertes und studentisches Wohnen

·           Umsetzung des Innenbereichs als autofreies Quartier mit hoher Aufenthaltsqualität

 

Die Realisierung des Vorhabens in allen Teilen innerhalb einer zu bestimmenden Frist wird im Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Offenbach und dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss geregelt.

Anlagen:

1.  Übersichtsplan mit Umrandung des räumlichen Geltungsbereiches

     des Bebauungsplans Nr. 645 A, Stand 22.12.2025

2.  Übersichtsplan Städtebauliches Konzept, Stand 18.09.2025

3.  Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.