Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)1024Ausgegeben am 29.01.2026

Eing. Dat. 29.01.2026

 

 

 

 

 

Gestaltungsbeirat der Stadt Offenbach am Main

hier: Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates sowie die Berufung der Mitglieder des Gestaltungsbeirates ab dem Sitzungsjahr 2026

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-038 (Dez. IV, Amt 60) vom 28.01.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Die Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates wird beschlossen*.

 

2.  Folgende Mitglieder werden für den Sitzungszeitraum 2026 - 2028 in den Gestaltungsbeirat berufen:

 

1.     Frau Anette Paul, Architektin

2.     Herr Oliver Braun, Architekt

3.     Herr Hubertus Schäfer, Landschaftsarchitekt

 

3.  Gemäß § 2 (3) der Geschäftsordnung werden übergangsweise folgende Mitglieder aus der bisherigen Besetzung des Gestaltungsbeirates für 2026 erneut berufen:

 

1.     Herr Thorsten Kock, Architekt

2.     Frau Regina Stottrop, Stadtplanerin

 

4.  Folgendes Mitglied wird für den Sitzungszeitraum 2027 - 2029 in den Gestaltungsbeirat berufen:

 

1.     Frau Prof. Dita Leyh, Stadtplanerin

 

* redaktionell geändert

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2019 (2016-21/DS-I(A)0714) wurde die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates sowie die dazugehörige Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates erstmalig beschlossen. Mit gleicher Vorlage wurden die ersten Mitglieder in den neu gegründeten Gestaltungsbeirat der Stadt Offenbach am Main berufen. Die erste Sitzung fand im Jahr 2020 statt.

 

Zu 1:

Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnen Erkenntnisse soll die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates in einzelnen Punkten angepasst werden (siehe Anlage 1).

 

Dies umfasst neben redaktionellen, klarstellenden Änderungen insbesondere die Ergänzung einer Projektpatenschaft unter § 4 (4) und (5) und § 6 (3).

 

Bislang ist eine Vorsitzende / ein Vorsitzender als Sprecher/in des Gestaltungsbeirates vorgesehen. Alternativ sollen künftig die Beiratsmitglieder als Projektpaten / Projektpatinnen benannt werden können, um jeweils entsprechend ihrer fachlichen Expertise und in Abstimmung mit dem Gremium eine beratende und begleitende Funktion bestimmter Projekte übernehmen zu können. Die Einführung der Projektpatenschaften hat sich in der Umsetzung als sinnvoll erwiesen und soll die Arbeitsweise des Beirates stärken. Je nach künftiger Zusammensetzung des Beirates kann die konkrete Ausgestaltung flexibel gehandhabt werden.

 

Darüber hinaus wird § 7 (1) zum Ablauf der Sitzungen des Gestaltungsbeirates geringfügig angepasst, um eine klare und eindeutige Auslegung der entsprechenden Regelung sicherzustellen.

 

Außerdem wird die Berufung der Mitglieder § 2 (3) um eine individuelle Ausnahmeregelung auf Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erweitert.

 

Zu 2 und 4:

Auf Grundlage von § 2 (2) der Geschäftsordnung werden die Mitglieder des Gestaltungsbeirates auf Vorschlag des zuständigen Baudezernenten durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung berufen.

Für die Besetzung des Gestaltungsbeirates werden die drei oben genannten Mitglieder für den Sitzungszeitraum 2026 - 2028 vorgeschlagen (siehe 2.).

Für den Sitzungszeitraum 2027 - 2029 wird zunächst ein weiteres Mitglied berufen (siehe 4.). Die Berufung eines weiteren Gestaltungsbeiratsmitglieds der Fachdisziplin Architektur erfolgt im Jahr 2026 und wird der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls zum Beschluss vorgelegt.

Der Anlage 2 sind Kurzportraits der vorgeschlagenen, neuen Mitglieder zu entnehmen. 

 

Hinweis zu den Anforderungen an die Mitglieder des Gestaltungsbeirates:

Gemäß § 2 (4) der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates dürfen die Mitglieder drei Jahre vor und drei Jahre nach ihrer Tätigkeit im Gestaltungsbeirat der Stadt Offenbach im Stadtgebiet weder planerisch noch beratend tätig sein. Damit soll die Unabhängigkeit und Objektivität des Gremiums gewahrt werden.

 

Zu 3:

Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Kontinuität der Beiratsarbeit und der Sicherung des in den vergangenen Jahren aufgebauten Erfahrungswissens nach erstmaliger Installation des Gestaltungsbeirates sollen gemäß § 2 (3) der Geschäftsordnung übergangsweise zwei Mitglieder aus der bisherigen Besetzung des Gestaltungsbeirates für ein weiteres Jahr (Sitzungsjahr 2026) berufen werden. Mit der vorgesehenen Abweichung wird gewährleistet, dass die Funktionsfähigkeit des Gestaltungsbeirates auch in der nachfolgenden Übergangsphase erhalten bleibt und eine geordnete Übergabe an die neu zu berufenden Mitglieder sichergestellt wird. Die Nachbesetzung erfolgt für die Fachdisziplin Stadtplanung bereits mit dieser Vorlage (siehe 4.) bzw. mit einer weiteren Vorlage in 2026 für die Fachdisziplin Architektur.

 

Aufgrund der Berufung von drei Mitgliedern für den Sitzungszeitraum 2026 - 2028 sowie zwei Mitgliedern für den Sitzungszeitraum 2027 - 2029 ist zu erwarten, dass aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte, zu denen die Berufung in den Gestaltungsbeirat der Stadt Offenbach am Main endet, eine gewisse Kontinuität im Beirat gewährleistet werden kann.

Anlagen

1.    Anpassung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates, Stand 22.12.2025

2.    Kurzporträts der neuen Mitglieder des Gestaltungsbeirates

3.    Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.