Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)1027Ausgegeben am 29.01.2026
Eing. Dat. 29.01.2026
Errichtung eines städtischen Klimaschutzfonds für die Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-043 (Dez. I und II, SOH, Ämter 20 und 33) vom 28.01.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Es wird ein städtischer Klimaschutzfonds nach dem vorliegenden Konzept eingerichtet. Ziel des Klimaschutzfonds ist eine Intensivierung und Beschleunigung der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.
2. Bei der Ansiedlung von energieintensiven Unternehmen, deren Energieverbrauch gleich oder höher als 2,5 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs der Stadt Offenbach im Jahr 2022 (2196 GWh/a) liegen wird, soll eine Beteiligung, in Form von einer regelmäßigen Einzahlung in den Klimaschutzfonds, erfolgen. Grundlage für die regelmäßige Berechnung ist der CO2-Footprint für den Betrieb, berechnet nach den Greenhouse Gas Protocol Corporate Accounting and Reporting Standards (GHG Protocol), multipliziert mit einem standardisierten CO2-Preis [€/t CO2e] (globaler Marktpreis in Form des MSCI-Durchschnittswertes). Die final zu zahlende Summe wird über städtebauliche Verträge rechtsverbindlich festgelegt.
3. Es wird ein Konzept zur Erreichung der Klimaneutralität in Offenbach bis zum Jahr 2045 erstellt. Dieses soll konkrete Handlungspfade für die verschiedenen Sektoren aufzeigen und somit eine wichtige Grundlage für Förderschwerpunkte des Klimaschutzfonds bilden. Für ggf. entstehende Kosten, wie beispielsweise die Beauftragung von externen Dienstleistern oder die Anschaffung von Software-Lösungen stehen Mittel in Höhe von 95.000,00 € auf dem Produktkonto 14010100.6771000133 „Maßnahmen im Klimaschutz“ zur Verfügung. Die Auszahlung der Mittel erfolgt sachkontengerecht und nach Haushaltsgenehmigung 2026.
4. Ein- und Auszahlungen den Klimaschutzfonds betreffend werden über ein neu einzurichtendes Verwahrgeldkonto bei der Stadt abgewickelt. Im Jahresabschluss soll über die Zahlungsvorgänge gesondert berichtet werden. Das Amt für Umwelt und Klima trägt die inhaltliche Verantwortung für die Bestimmung der Höhe der Einzahlungen und die damit zu finanzierenden Maßnahmen, die Kämmerei trägt die finanzielle Verantwortung über die verwahrten Gelder und hat vor einer zu finanzierenden Maßnahme dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Mittel zur Finanzierung der jeweiligen Maßnahme zur Verfügung stehen. Alles Weitere zur Abwicklung soll zwischen dem Amt für Umwelt und Klima und der Kämmerei, Kasse und Steuern in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden.
Begründung:
Die Stadt ist verpflichtet, negative Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden oder, soweit sie nicht vermieden werden können, weitestgehend zu reduzieren, sie soll Beiträge zu den nationalen und internationalen Anstrengungen bei der Klimaanpassung leisten, § 1 auch iVm § 8 KAnG. Zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels sollen die nationalen Klimaschutzziele erfüllt und die europäischen Zielvorgaben gewährleistet werden, §1 auch iVm §13 KSG. Die Stadt trägt als Teil der Daseinsvorsorge eine besondere Verantwortung für die Erreichung der Klimaschutzziele und die Anpassung an die nicht zu vermeidenden Folgen des Klimawandels. Sie nimmt diese Aufgabe in eigener Verantwortung und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit wahr; § 8 HKlimaG. Nach den nationalen Klimaschutzzielen des § 3 KSG muss die Stadt Offenbach bis zum Jahr 2045 eine Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Daraus leitet sich für die Stadt Offenbach ab, dass sie die durch das Stadtparlament bereits beschlossenen Klimaschutzziele verschärfen muss. Denn diese sehen einen späteren Zeitpunkt für die Klimaneutralität vor.
Zur Zielerreichung sind verschiedene Maßnahmen erforderlich und werden auch bereits in Offenbach am Main umgesetzt: regenerative Energien, insbesondere die Installation von PV-Anlagen, energetische Gebäudesanierung und Energieberatung, Erstellung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung, sowie Unterstützung auf alternative Antriebe im Transport- und Verkehrssektor. Die Umsetzung von Maßnahmen zeigt bereits Erfolge. Die Anstrengungen müssen jedoch weiter aufrechterhalten werden und aufgrund des kürzeren Zeitraums für die Erreichung der Klimaneutralität intensiviert werden.
Da die Stadt Offenbach am Main und ihre Beteiligungen nur einen kleineren Anteil an der Gesamt-Treibhausgas-Bilanz hat, ist die Aktivierung und Unterstützung von Dritten besonders wichtig. Klimaschutz-Maßnahmen wie die energetische Sanierung von Gebäuden oder die Umstellung der Energiesysteme ist mit größeren Investitionen verbunden. Zudem bestehen bei vielen Klimaschutzmaßnahmen neben der Frage der Finanzierung eine Reihe von weiteren Hemmnissen, die die Aktivierung der bestehenden Potenziale erschweren.
Daher sind hier Förderungen zielführend um Hindernisse für die Umsetzung von Maßnahmen Dritter abzubauen und so den Maßnahmen im Ergebnis zur Wirksamkeit zu verhelfen. Diese Förderung soll durch die Einrichtung eines „Klimaschutzfonds“ unterstützt werden.
Für eine bessere Erhebung der Hemmnisse sowie für die Ermittlung der konkreten Handlungsfelder und -pfade in den jeweiligen Sektoren soll das Klimakonzept 2035 bezüglich der Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität weiterentwickelt werden. Hierbei soll insbesondere die Wirksamkeit von Maßnahmen noch einmal genauer untersucht werden und ein Bewertungssystem für die Priorisierung von Maßnahmen sowie ein Monitoringkonzept erstellt werden.
Zur Finanzierung des „Klimaschutzfonds“ sollen auch die Unternehmen solcher Neuansiedlungen beitragen, durch deren späteren Betrieb aufgrund besonders hoher Energiebedarfe das Erreichen der Klimaschutzziele für die Stadt Offenbach, ihre Unternehmen und Einwohner schwieriger wird, und in der Folge also zusätzliche Maßnahmen zur Zielerreichung Klimaneutralität umgesetzt und finanziert werden müssen. Durch eine solche finanzielle Unterstützung örtlicher Klimaneutralitätsmaßnahmen kann die planerische Entscheidung der Stadt Offenbach für eine Ansiedlung auch erleichtert werden. Denn die Stadt Offenbach muss bei der Begründung neuen Planrechts auch die Auswirkungen der Ansiedlung auf das Klima berücksichtigen. Es könnte die Situation entstehen, dass sich die Stadt Offenbach gegen eine Ansiedlung entscheiden müsste, wenn die Folgekosten für Zielerreichungsmöglichkeiten nicht sicher finanziert werden könnten.
Vor diesem Hintergrund wird eine Finanzierungsbeteiligung vorgesehen für solche industriellen und gewerblichen Unternehmen, die besonders energieintensiv sind, um eine planerische Entscheidung über die Ansiedlung zu ermöglichen. Geprüft wird eine Beteiligung für solche Neuansiedlungen, für die planerisch neues Baurecht ausgewiesen wird, und die nach Abzug vorhabenspezifischer Minderungsmaßnahmen (z. B. PV-Anlagen, Abwärmenutzung) einen Energieverbrauch haben, der gleich oder höher 2,5 % des gesamten Endenergieverbrauchs der Stadt Offenbach (2196 GWh/a, Stand 2022) ist.
Die konkrete Höhe und Art der Finanzierungsbeteiligung wird im Rahmen einer Folgekostenbeteiligung im den entsprechenden Bebauungsplan begleitenden Städtebaulichen Vertrag festgelegt werden. Die Kausalität der Folgekosten ergibt sich grundsätzlich aus den mit der Ansiedlung verbundenen erhöhten Aufwendungen der Stadt für zusätzliche Zielerreichungsmaßnahmen zur Klimaneutralität.
Die Angemessenheit der Folgenkosten ergibt sich grundsätzlich daraus, dass die Höhe der Kosten auf der Grundlage der Emissionen der konkreten Anlage im Betrieb berechnet werden. Die Berechnung der Emissionen für den Betrieb erfolgt nach dem Greenhouse Gas Protocol Corporate
Accounting and Reporting Standards (GHG Protocol) – die Emissionen durch die Bauphase werden dabei nicht berücksichtigt. Zur Berechnung des Folgekostenbetrags wird dieser Wert mit einem standardisierten CO2-Preis [€/t CO2e] multipliziert.
Der Preis für die Unterstützung von Klimaschutzprojekten und damit zur
Förderung von Klimaschutzmaßnahmen ist sehr unterschiedlich und hängt von
vielen Variablen ab. So spielen die Technologie, das Erzeugungsjahr, der Standort und der gewählte Standard eine wichtige Rolle. Weiterhin haben Angebot und Nachfrage eine starke Auswirkung auf den Preis. Wenn von einem regionalspezifischen Preis für die Stadt Offenbach bzw. einem
CO2-Preis für Deutschland ausgegangen wird, müsste dieser laut Studien, bspw.
des Umweltbundesamts (UBA) aus dem Jahr 2024 bei ca. 300 EUR / t CO2e liegen.
Da es regelmäßig um die Ansiedlung von Betrieben durch privatwirtschaftliche Marktakteure für international verfügbare Güter (z. B.: IT-Rechenleistung) geht, wird zur Berechnung ein globaler Marktpreis in Form des MSCI-Durschnittwertes zugrunde gelegt, beispielsweise hier dargestellt: Preis pro Tonne von 4,15 € und 5,01 € im Jahr 2025.
Mit diesem Wert ist zwar keine Kompensation der tatsächlich zu erwartenden Kosten für örtlich durchzuführende Klimaschutzmaßnahmen möglich. Als globaler und allgemein zugänglicher Rechenwert ist er aber sowohl geeignet, Transparenz und Gleichbehandlung hinsichtlich sich neu ansiedelnder Unternehmen zu gewährleisten, als auch Akzeptanz bei internationalen Unternehmen zu ermöglichen.
Die angemessene Höhe und Art der Finanzierungsbeteiligung ist im Einzelfall auf der
Grundlage dieser Wertermittlung jeweils anhand aller Umstände zu überprüfen. Im Einzelfall kann es auch möglich sein von einer direkten Zahlung abzusehen, sofern gleichwertige Beiträge durch die Ansiedlung erfolgen, die im Ergebnis die Möglichkeiten zur Erreichung der Klimaneutralität in der Stadt Offenbach am Main fördern können.
Die Einbringung der Vorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.
* redaktionell geändert
Anlagen:
Konzept Klimaschutzfonds
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
