Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)1031Ausgegeben am 29.01.2026

Eing. Dat. 29.01.2026

 

 

 

 

 

Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-049 (Dez. III, Amt 20) vom 28.01.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die beiliegende Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.11.2025 beschlossen ab dem Jahr 2026 einen Tourismusbeitrag einzuführen. Hierfür sollte eine entsprechende Abgabensatzung erstellt werden, sobald die Anerkennung für die Stadt Offenbach am Main als Tourismusort vom Land Hessen vorliegt.

Das Land Hessen hat Offenbach gemäß der „Verordnung über die Anmerkung als Kur, Erholungs- oder Tourismusort" in Hessen von 2017 als Tourismusort anerkannt. Die Urkunde über die Prädikatisierung des zuständigen Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum liegt mit Datum 20.01.2026 vor. Damit ist die Stadt Offenbach am Main offiziell als Tourismusort anerkannt.

Die Voraussetzungen für die Erhebung eines Tourismusbeitrages in Offenbach sind damit erfüllt. Die beigefügte Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags in der Stadt Offenbach am Main kann ab 01.04.2026 in Kraft treten.

Der Tourismusbeitrag ist eine Einnahmeposition, die nicht die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger belastet. Die Beherbergungsbetriebe ziehen den Beitrag bei den Übernachtungsgästen ein und führen ihn an die Stadt Offenbach ab.

Die Einnahmen sind grundsätzlich zweckgebunden. Mit den Einnahmen aus dem Tourismusbeitrag werden die Infrastruktur, kulturelle und touristische Einrichtungen sowie das Tourismusmarketing in Offenbach gestärkt.

Der Tourismusbeitrag ist zwischenzeitlich durch verschiedene Gerichte als verfassungsgemäß festgestellt worden und somit rechtssicher.

 

Vollzugsaufwand

Zur operativen Umsetzung wurde eine Sachbearbeitungsstelle nach TVöD 9b / A 10 im Amt Kämmerei, Kasse und Steuern geschaffen. Diese Stelle mit der Org.-Nr. 20.45.05 ist bereits im Organisationsplan der Stadt Offenbach integriert und wurde von den beteiligten Gremien am 09.05.2025 genehmigt (DVPL 497-2025).

Der Personalkostenaufwand hierfür beträgt ca. 70.000 € einschließlich Arbeitsplatzkosten.

Die benötigten Räumlichkeiten sind vorhanden.

Die Finanzierung dieser Kosten wird aus den durch den Tourismusbeitrag zusätzlich generierten Einnahmen gegenfinanziert.

 

Finanzielle Auswirkungen

In Offenbach sind laut den Statistiken des Hessischen Statistischen Landesamtes Wiesbaden ca. 650.000 Übernachtungen pro Jahr zu erwarten. Die Anzahl der Übernachtungen schwankt pro Jahr je nach den regionalen und überregionalen Veranstaltungen, die in Offenbach und Umgebung stattfinden bzw. angeboten werden.

Der Beitragssatz wurde so gewählt, dass er zum einen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen nicht über dem Beitrag, der von der Stadt Frankfurt erhoben wird, liegt und zum anderen, dass voraussichtlich auf Dauer zusätzliche Einnahmen in Höhe von ca. 1,3 Mio. €/Jahr generiert werden können.

Die Einbringung der Vorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

-        Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Offenbach am Main

-        Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort (KurortV HE) vom 24.11.2016, zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.12.2020

-        Stellungnahme Amt 30

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.