Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)1032Ausgegeben am 29.01.2026
Eing. Dat. 29.01.2026
1. Aktualisierung des Orientierungsrahmens für Bildungsentwicklung in Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-050 (Dez. IV, Amt 43) vom 28.01.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der in der Anlage beigefügten Aktualisierung des Orientierungsrahmens für
Bildungsentwicklung in Offenbach wird zugestimmt.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21.07.2022 unter Drucksache 2021-26/DS-I(A)0301 beschlossen, dass der Magistrat beauftragt wird, den Orientierungsrahmen für Bildungsentwicklung Offenbach am Main zu evaluieren und fortzuschreiben.
Die Evaluation wurde durchgeführt und der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2023 mit dem Bericht 2021-26/DS-II(A)0040 vorgelegt.
Die Fortschreibung erfolgte wie im Beschluss dargelegt in enger Ankopplung an das Bündnis für Bildung Offenbach sowie bündnisübergreifend vorgelagert in einer Evaluation des vorherigen Orientierungsrahmens mit vier Evaluationsgruppen. Darüber hinaus wurden Interviews mit Bildungsakteuren in Offenbach geführt.
Eine große Bildungskonferenz wurde durchgeführt über die Stationen des lebensbegleitenden Lernens hinweg und die Potenzialorientierung als Leitidee für den Bericht entwickelt. Die Inhalte wurden 2024/25 in einem Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger und bildungsübergreifenden Fachleuten untermauert.
Die Ergebnisse aus diesem mehrstufigen, komplexen Verfahren wurden dem Bündnis für Bildung im September 2025 vorgelegt und sind dort auf breite Zustimmung gestoßen, so dass Sie jetzt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.
Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.
* redaktionell geändert
Anlage:
Aktualisierung des Orientierungsrahmens für Bildungsentwicklung in Offenbach am Main
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
