Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0199Ausgegeben am 13.01.2022

Eing. Dat. 13.01.2022

 

 

 

 

 

Rathaus-TV: Videostream und Aufzeichnung der Stadtverordnetensitzungen

Antrag Ofa vom 10.01.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

1.    Nach §52 (c) HGO kann die Hauptsatzung bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind. Die Hauptsatzung soll entsprechend geändert werden.

 

2.    Der Stadtverordnetenvorsteher soll prüfen, welche Anbieter infrage kommen, das Aufzeichnen und/oder das Streaming der Sitzungen technisch zu ermöglichen.

 

3.    Er soll außerdem überprüfen, ob für diese Aufgabe die offene Schnittstelle der Plattform Open Parliament TV genutzt werden kann.

 

4.    Er wird außerdem beauftragt, zu überprüfen und zu berichten, welche Varianten möglich sind, die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung für die Videoaufzeichnung anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Viele Bürger:innen wollen beobachten, wie sich ihre gewählten Vertreter:innen in der Stadtverordnetenversammlung verhalten. Diese Form von Transparenz und Offenheit ist längst überfällig und Teil der dringend nötigen Digitalisierung. Immer mehr Kommunen bieten ihren Bürger:innen eine Aufzeichnung und ein Live-Streaming ihrer Stadtverordnetensitzungen an. Ein Beispiel ist: https://willkommen.parlamentsfernsehen-hessen.de/.

Schon vor über 10 Jahren, am 29.09.2011, hat die Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss (2011-16/DS-I(A)0079/1) gefasst. Damit wurde der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der öffentliche Teil der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main zukünftig als Livestream (Audio und Video) auf der Internetseite der Stadt Offenbach an prominenter Stelle zur Verfügung gestellt werden kann und ob die Aufnahmen zeitnah nach den Sitzungen nach einzelnen Tagesordnungspunkten veröffentlicht werden können. Des Weiteren sollte er prüfen, ob hierfür die Geschäftsordnung abgeändert oder ergänzt werden sollte. Er sollte außerdem Vorschläge für ein Konzept für ein Rathaus-TV machen.

Leider hat der Magistrat nichts geprüft und nichts berichtet. In der Antwort (https://www.ofa-fraktion.de/wp-content/uploads/2021/12/Antwort-Ofa-Rathaus-TV-Aufzeichnung-der-StVV.pdf) auf unsere Anfrage vom 28.07.2021 (https://www.ofa-fraktion.de/wp-content/uploads/2021/07/Ofa-Anfrage-Rathaus-TV-Aufzeichnung-der-StVV-2021-07-28.pdf) heißt es zur Begründung, dass man damals „zu diesem Themenkomplex noch nähere Festlegungen“ durch Anpassungen der HGO abwarten wollte. Dies Anpassung ist schon zum 01.01.2012 erfolgt, also zwei Monate nach dem Beschluss. Aber auch danach ist nichts unternommen worden.

Nach dieser damaligen Änderung der HGO ist eine Anpassung der Hauptsatzung erforderlich geworden. Auch diesen Sachverhalt hat der Magistrat bis heute nicht berichtet. In der Antwort auf unsere Anfrage heißt es nun: „Der damalig gefasste Beschluss ist zwar weiterhin gültig, dennoch verweist der Magistrat nach Prüfung der aktuellen Rechtslage diesen Beschluss hiermit an die Stadtverordnetenversammlung zurück.“

Wir beantragen deshalb unter dem Punkt 1 eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung.

Die technischen Möglichkeiten für Video-Streaming und Aufzeichnungen haben sich in den letzten zehn Jahren stark entwickelt. Eine leistungsstarke und sehr kostengünstige Variante zeigt das Portal Open Parliament TV (https://de.openparliament.tv/), das sich zurzeit im Aufbau befindet. Zurzeit kann man dort alle Redebeiträge im Bundestag seit 2017 anhören, anschauen und nach Stichworten durchsuchen. Sie sind außerdem mit den Plenarprotokollen synchronisiert.

Open Parliament TV nutzt eine offene Schnittstelle und bietet anderen Parlamenten an, „mit der Unterstützung lokaler Partner:innen schrittweise immer mehr Parlamente in unsere Plattform zu integrieren (von Stadtratssitzungen bis zu Sitzungen des EU-Parlaments und zusätzlicher nationaler Parlamente).“ Open Parliament TV ist „ein dezentral gedachtes Konzept: neben der Integration in die Plattform können Menschen unsere frei lizensierten technischen Komponenten auch nutzen, um eigene Open Parliament TV Plattformen zu betreiben. Über Open Data Schnittstellen wären die unterschiedlichen Plattformen dann trotzdem verknüpft und plattformübergreifend durchsuchbar.“

Wir beantragen deshalb unter den Punkten 2 und 3 die Prüfung der möglichen Anbieter und die Nutzung der offenen Schnittstelle des Open Parliament TV. Hierfür würden keine Entwicklungskosten und keine Lizenzgebühren anfallen.

Es sind einige Varianten zu den Regelungen denkbar. So könnten sich die Aufzeichnungen auf die Redner:innen beschränken. Bilder der anderen Stadtverordneten oder Zuschauer sollten nicht aufgezeichnet werden. Es ist auch zu überlegen, ob Stadtverordnete das Recht haben, vor ihrer Rede die Zustimmung zur Aufzeichnung zu verweigern. Auch muss entschieden werden, ob auch die Presse eigene Aufzeichnungen anfertigen darf oder ob sie nur auf die Aufzeichnungen aus dem Rathaus zurückgreifen soll.

Wir beantragen deshalb unter Punkt 4 die Prüfung verschiedener Varianten zur Anpassung der Geschäftsordnung.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.