Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0031Ausgegeben am 15.05.2026

Eing. Dat. 13.05.2026

 

 

 

 

 

Einsatz von Mitteln der Fehlbelegungsabgabe zur Schaffung einer vollstationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in der Gerberstraße 19

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-137 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.05.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Vergabe eines mit einem Prozent verzinsten Darlehens aus Mitteln der Fehlbelegungsabgabe (FeBe) zur Förderung von Unterkünften in der Gerberstraße 19 (zwei Wohngruppen für jeweils acht Kinder bzw. Jugendliche) an die OWF Grundbesitz GmbH wird zugestimmt.

 

2.    Die Darlehenshöhe zur Förderung des Bauvorhabens beläuft sich auf 400.000,00 €. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 25 Jahre. Die Mittelbereitstellung für die Maßnahmen erfolgt über das Produktsachkonto 10020300.1200000060 „Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus“ (zweckgebundene Einnahmen aus Fehlbelegungsabgabe und den Darlehensrückflüssen der sozialen Mietwohnbauförderung).

 

3.    Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt. Die hierfür noch erforderlichen Mittel werden entsprechend in den Haushaltsplanungen in den nächsten Jahren angemeldet.

 

 

Begründung:

 

In der ehemaligen Wohnsitzlosenunterkunft Gerberstraße 19 soll nach Umbau und Nutzungsänderung eine vollstationäre Unterkunft für 16 Kinder und Jugendliche in zwei Wohngruppen entstehen.

 

Das Betreuungs- und Wohnangebot im Einzugsgebiet der Stadt Offenbach wird in Trägerschaft des Evangelischen Vereins für Jugendsozialarbeit in Frankfurt a. M. erbracht. Auftraggeberin der Leistungen ist das Jugendamt der Stadt Offenbach.

 

Das Maisonette-Wohngruppenkonzept erfordert erhöhte Brandschutzauflagen. Inklusive der energetischen Maßnahmen ist das Wohnprojekt ohne Förderung der Stadt nicht wirtschaftlich darstellbar. Die Mietkosten fließen in die Kalkulation des Betreibervertrags des Evangelischen Vereins für Jugendsozialarbeit in

Frankfurt a. M. (Träger) ein.

 

Um das Projekt zu fördern, sollen Mittel aus der FeBe (hier durch Übernahme der kommunalen Beteiligung an den Förderprogrammen durch das Land (GFB) eingesparte Mittel) als Darlehen mit einprozentiger Verzinsung eingesetzt werden. Die eingesparten Zinsen mindern die Mietkosten für den Wohnflächenanteil von einer kalkulierten Anfangsmiete von 25,78 € / m² auf 22,54 € / m². Die Miete wird für drei Jahre festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist kann die Miete auf Grundlage des Verbraucherpreisindex (VPI) angehoben werden. Die Miethöhe ist mit dem Jugendamt und dem Träger abgestimmt.

 

Das Förderdarlehen soll mit einer einprozentiger Verzinsung an die OWF Grundbesitz GmbH vergeben werden, um die baulichen Mehrkosten zu decken. Die (gesenkte) Miethöhe geht preismindernd in die Kalkulation des Trägers ein. Damit werden die Kosten der Leistungserbringung für die Stadt um die eingesparte Miethöhe gemindert.

 

Das Hessische Wohnungsfördergesetz (HWoFG) zeigt in § 9 weitere Einsatzmöglichkeiten der Mittel der FeBe auf. So können Mittel, neben einer zusätzlichen städtischen Förderung von Bindungen an neuen Wohnungen, auch für Baumaßnahmen zur Schaffung von Räumen für wohnungsnahe soziale Infrastruktur eingesetzt werden. Das nicht dauerhafte Wohnen ist im Landesförderprogramm nicht abgebildet. Die Mittel kommen jedoch der nach § 2 Abs. 2 HWoFG genannten Zielgruppe zugute. Dies ermöglicht den Mitteleinsatz.

 

Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts:

Quartiers- und Stadtteilentwicklung.

 

Der Beschluss der Stadtverordneten wird ergänzend eingeholt, da es sich bei diesem Projekt, wie oben beschrieben, um einen Ausnahmetatbestand handelt.

 

Die Anlage 1- Förderantrag ist nicht öffentlich zu behandeln.

Öffentliche Anlagen:

Anlage 2 - Lageplan

Anlage 3 - Klimarelevanzprüfung

 

Nichtöffentliche Anlage 1:

Förderantrag

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage 1 erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.