Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0046Ausgegeben am 11.06.2026
Eing. Dat. 11.06.2026
Neubenennung von Stadtverordneten für den Aufsichtsrat
hier: INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-160 (Dez. I, Amt 10.1) vom 10.06.2026
Die Stadtverordnetenversammlung möge aus ihrer Mitte acht Stadtverordnete für den Aufsichtsrat der INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG zur dann folgenden Benennung durch den Magistrat wählen.
Begründung:
Entsprechend des Gesellschaftsvertrags der INNO GmbH & Co. KG ist die SOH GmbH als Kommanditistin verpflichtet „zwölf Aufsichtsratsmitglieder gemäß Weisung des Magistrats der Stadt Offenbach am Main zu entsenden, wobei zu diesem der Oberbürgermeister, der Kämmerer (solange er nicht zugleich Oberbürgermeister ist), mindestens sieben Stadtverordnete der Stadt Offenbach am Main, ein/e Vertreter/in der Kämmerei der Stadt Offenbach, ein/e Vertreter/in der Hausbank der Gesellschaft, der Geschäftsführer der SOH (solange er nicht zugleich Mitglied der Geschäfts-führung der Komplementärin der Gesellschaft ist) sowie weitere Stadtverordnete zu entsenden hat, bis die Gesamtzahl von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern erreicht ist“.
Herr Walther, Geschäftsführer SOH, ist Mitglied Geschäftsführung der Komplementärin und steht somit nicht zur Wahl. Daher sind acht Stadtverordnete zu wählen.
Nach der Kommunalwahl 2026 soll sich das Wahlergebnis in der Besetzung des Aufsichtsrates widerspiegeln.
Nach der Wahl der Stadtverordneten erfolgt die Benennung des gesamten Aufsichtsrates durch den Magistrat.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
