Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0048Ausgegeben am 11.06.2026
Eing. Dat. 11.06.2026
FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region (FRM GmbH)
hier: Austritt der Universitätsstadt Gießen und Neueintritt der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill sowie Verlängerung Konsortialvertrag
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-169 (Dez. I, Amt 20) vom 10.06.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
I. Austritt der Universitätsstadt Gießen und Neueintritt der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
Die Übereinkunft des bestehenden Gesellschafters Universitätsstadt Gießen und der beitrittswilligen IHK Lahn-Dill, einen Geschäftsanteil in Höhe von 1,0% zu veräußern bzw. zu erwerben wird befürwortet. Der Austritt der Universitätsstadt Gießen wird ausdrücklich weiterhin bedauert. Gleichzeitig wird die IHK Lahn-Dill auch offiziell als neue Gesellschafterin willkommen geheißen.
II. Aus- und Eintritt von Gesellschaftern: Beschlüsse nach § 28 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages
(a) Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Gesellschaft der Universitätsstadt Gießen vom 12. Dezember 2025 mit Wirkung zum 31. Dezember 2026 wird zur Kenntnis genommen. Die Auflösung der Gesellschaft infolge der Kündigung wird nicht beschlossen.
(b) Es wird zugestimmt, dass die Universitätsstadt Gießen als kündigende Gesellschafterin den von ihr gehaltenen Geschäftsanteil an der Gesellschaft gemäß § 28 Abs. 3 Sätze 2 und 4 des Gesellschaftsvertrages an die IHK Lahn-Dill als eine von der Gesellschaft benannte Dritte abzutreten hat.
(c) Es wird zugestimmt, dass die Abtretung des Geschäftsanteils entgegen der Bestimmung in § 28 Abs. 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages nicht erst zum 31. Dezember 2026, sondern bereits – mindestens schuldrechtlich und gegebenenfalls rückwirkend – am 1. Juli 2026 00:00 Uhr wirksam werden soll.
(d) Der Geschäftsführer der Gesellschaft soll der Universitätsstadt Gießen sowie nachrichtlich der IHK Lahn-Dill die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zu den Ziffern (b) und (c) bekanntgeben und für die Gesellschaft erklären, dass auf der Grundlage des Beschlusses der Gesellschafterversammlung die Universitätsstadt Gießen gemäß § 28 Abs. 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages nach Wahl der Gesellschaft den von ihr gehaltenen Geschäftsanteil (Geschäftsanteil 32 der Liste der Gesellschafter vom 14. Mai 2025) an die IHK Lahn-Dill abzutreten hat.
III. Aus- und Eintritt von Gesellschaftern: Zuzahlungen 2026
Die unveränderte Höhe der Zuzahlungen von gesamt TEUR 4.800 für das Geschäftsjahr 2026 wird beschlossen. Die geänderte Liste der Zuzahlungen pro Gesellschafter wird zur Kenntnis genommen. Die bisherige Höhe der Zuzahlungen der einzelnen Gesellschafter bleibt, mit Ausnahme der Universitätsstadt Gießen und der IHK Lahn-Dill, unverändert.
IV. Verlängerung Konsortialvertrag
Dem Abschluss des als Anlage beigefügten aktualisierten Konsortialvertrages zwecks Verlängerung des Konsortialvertrages für weitere 10 Jahre ab dem 09.12.2026 bis zum 08.12.2036 wird zugestimmt. Außerdem wird der Unterzeichnung des Konsortialvertrages durch alle Gesellschafter zugestimmt, sodass der Konsortialvertrag am 09.12.2026 in Kraft treten kann.
Die Geschäftsführung als auch die Gesellschafter der FRM GmbH sollen darauf hinwirken, dass, sollte ein neuer Gesellschafter in die FRM GmbH eintreten, dieser bei Erforderlichkeit ebenfalls Vertragspartner des Konsortialvertrages wird. Die Geschäftsführung wird angewiesen, die mit der Betrauung (Konsortialvertrag) übertragenen Aufgaben umzusetzen und die Vorgaben des Konsortialvertrages einzuhalten.
Begründung:
Austritt der Universitätsstadt Gießen und Neueintritt der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill:
Die IHK Lahn-Dill hat ihren Wunsch mitgeteilt, mit einem eigenen Geschäftsanteil von 1,0 % Gesellschafterin der FRM GmbH zu werden. Der Aufsichtsrat hat bereits in der Sitzung vom 02. Dezember den Wunsch der IHK Lahn-Dill befürwortet. Bislang standen jedoch keine freien Anteile zur Verfügung.
Die Universitätsstadt Gießen hat mit Eingang vom 16. Dezember 2025 den eigenen Geschäftsanteil in Höhe von 1,0 % an der FRM GmbH zum 31.12.2026 gekündigt. Die Universitätsstadt Gießen ist seit dem Jahr 2018 Gesellschafterin der FRM GmbH. Begründet wurde nun der Austritt mit der finanziellen Situation der Stadt und dem Umstand, dass die Region Gießen über den Gesellschafter Landkreis Gießen weiterhin Teil der FRM GmbH bleibt. Die Geschäftsführung bedauert den Austritt ausdrücklich.
Mit dem Austrittsgesuch der Universitätsstadt Gießen steht somit ein freier Geschäftsanteil in Höhe von 1,0% zur Verfügung, den die IHK Lahn-Dill übernehmen kann. Nach ersten Gesprächen sind beide Parteien einverstanden, den Anteil bereits zur Mitte des Jahres 2026 zu übertragen.
Verlängerung Konsortialvertrag:
Mit Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0098 vom 17.11.20216 wurde dem Abschluss eines Konsortialvertrages zur Bestätigung und Bekräftigung der Betrauung der FRM GmbH mit der Wirtschaftsförderung für den Wirtschaftsraum Frankfurt/Rhein Main zugestimmt. Der Konsortialvertrag ist am 08.12.2016 in Kraft getreten. Die Laufzeit des Konsortialvertrags ist auf zehn Jahre befristet.
Um auch zukünftig etwaige beihilferechtliche Risiken auszuschließen, soll der Konsortialvertrag für weitere 10 Jahre ab dem 09.12.2026 bis zum 08.12.2036 abgeschlossen werden. In Zusammenarbeit mit PwC und dem Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main wurde der Konsortialvertrag überarbeitet und, wo notwendig, den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Die bisherigen Regelungen sollen fortgeführt werden und an den neuen DAWIFreistellungsbeschluss der EU-Kommission vom 16. Dezember 2025 (2025/2630/EU) angepasst werden. Die wesentlichen Änderungen sind:
- Für Sachverhalte des Geschäftsjahres 2026 sollen bereits die Vorgaben des neuen DAWI-Freistellungsbeschlusses gelten,
- § 3: die Logik der Überkompensationskontrolle wird übernommen und stellt auf den Fünfjahreszeitraum nach neuem DAWI-Recht ab (bislang 3-Jahreszeitraum);
- § 2 (5): Explizite Nennung des maximalen Förderbetrags „Soll-Ausgleich“ von 20 Mio. € p. a. (bisher lediglich Verweis auf geltende Normen)
Der Gesellschaftsvertrag bleibt hiervon unberührt. Weiterhin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem Abschluss eines Konsortialvertrags keine zusätzlichen Zahlungspflichten der Gesellschafter entstehen.
Bei der Verlängerung des Konsortialvertrags ist sicherzustellen, dass dieser nahtlos an den bestehenden Konsortialvertrag anschließt. Eine zeitliche Unterbrechung ist zwingend zu vermeiden, da die beihilferechtliche Grundlage für die Gewährung der Zuschüsse sonst entfällt und die gewährten Zuschüsse als rechtswidrig bewertet werden könnten.
Es ergeben sich seitens des Gesellschafters Stadt Offenbach am Main keine Anhaltspunkte, den Sachverhalten nicht zuzustimmen.
Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 51 Nr. 11 HGO.
Anlage:
Konsortialvertrag
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
