Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0049Ausgegeben am 11.06.2026
Eing. Dat. 11.06.2026
Ersatzbeschaffung von drei Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20) für die Feuerwehr der Stadt Offenbach am Main
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-170 (Dez. I, Amt 37) vom 10.06.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Ersatzbeschaffung von drei Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 20 nach DIN 14530-27 für die Berufsfeuerwehr der Stadt Offenbach am Main mit Gesamtkosten in Höhe von 2.550.000,00 € (brutto) wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.550.000,00 € stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung im Haushaltsjahr 2027 auf dem Produktkonto 02030100.0810000037 unter der Investitionsnummer 0203010800371601 „Technik“ zur Verfügung.
Begründung:
Die Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF) der Feuerwehr Offenbach stellen bei vielen Einsatzarten die Basis in der Gefahrenabwehr für die Bürger der Stadt Offenbach dar. Bedingt durch die vielfältigen Anforderungen, die sich aus den Rahmenbedingungen (möglichst geringer Personaleinsatz bei multifunktionaler Nutzung) ergeben, sind baugleiche Fahrzeuge mit sehr flexibler Ausstattung erforderlich.
Die Fahrzeuge sind je nach Einsatzmeldung mit unterschiedlicher Besatzungsstärke alternierend oder gleichzeitig bei zahlreichen Einsatzarten im Alarmplan als Einsatzmittel zur Gefahrenabwehr im Erstabmarsch vorgesehen. Bei Meldebildern mit Brandeinsätzen sowie Hilfeleistungseinsätzen sind regelmäßig zwei HLF 20 des Löschzugs im ersten Abmarsch vorgesehen.
Die Hilfeleistungslöschfahrzeuge sind somit bei fast allen Lösch- und Hilfeleistungseinsätzen unverzichtbare technische und taktische Komponenten der täglichen Gefahrenabwehr gemäß des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG).
Hieraus kann die immense Bedeutung der Hilfeleistungslöschfahrzeuge für die Sicherheit der Bürger der Stadt Offenbach und der ernorme Einsatzwert von Besatzung, Fahrzeug und Beladung abgeleitet werden. Für solch mannigfaltige Verwendungszwecke bei einer Berufsfeuerwehr ist das HLF 20 nach DIN 14530-27 das „Standardfahrzeug“ und somit unabdingbar.
Die übliche Nutzungsdauer von Hilfeleistungslöschfahrzeugen im ersten Abmarsch liegt in Deutschland bei Berufsfeuerwehren üblicherweise bei 10 Jahren.
Die Berufsfeuerwehr Offenbach verfügt derzeit insgesamt über fünf Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 20:
- HLF 1 & 2 (Baujahr 2023)
- HLF 3 & 4 (Baujahr 2007)
- HLF 5 (Baujahr 1994)
Die beiden baugleichen Zweitfahrzeuge (HLF 3 & 4) wurden im Jahr 2007 beschafft und werden zum Einen als notwendige technische Rückfallebene und zum Anderen als Fahrzeug für die Ausbildungskooperation mit der Berufsfeuerwehr Darmstadt genutzt.
Bereits mit dem Beschluss zur letzten Fahrzeugbeschaffung für Hilfeleistungslöschfahrzeuge in 2020 wurde festgestellt, dass das HLF 5 baujahrbedingt aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zu ersetzen ist. In seiner nicht mehr zeitgemäßen Konfiguration entspricht es nicht den heutigen technischen Anforderungen des Einsatzdienstes einer schlagkräftigen Feuerwehr, gerade auch im Hinblick auf notwendige Sicherheitseinrichtungen. Anstehende regelmäßige Fahrzeugprüfungen (TÜV, Lkw-Sicherheitsprüfung, etc.) werden zukünftig ohne umfangreiche Reparaturen nicht mehr zu bewältigen sein.
Auf Grund der Fahrzeugbindung in der Ausbildungskooperation mit der BF Darmstadt, sowie notwendiger Werkstattaufenthalte der Bestandsfahrzeuge musste es trotzdem auch in 2026 immer wieder in den Dienst gestellt werden.
Die notwendige Ersatzbeschaffung für diese drei baugleichen Fahrzeuge sieht deshalb Feuerwehrfahrzeuge vor, welche der aktuellen DIN 14530-27 (Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20, Stand 11:2019) und den weiteren hierfür verbindlichen Normvorgaben entsprechen.
Die Ausstattung wird um Elemente ergänzt, welche auf Basis der spezifischen Belange des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr Offenbach zwingend erforderlich sind. Bei der Konfiguration des Fahrzeugs und der Beladung wurden die Anwender, sowie der Personalrat in einer Arbeitsgruppe beteiligt.
Es sollen drei zum Aufbau als Löschfahrzeug geeignete, handelsübliche Frontlenker-Straßenfahrgestelle (Feuerwehrbaumuster) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 16 Tonnen beschafft werden. Die Fahrzeuge werden über konventionelle dieselmotorische Antriebe verfügen und der aktuellsten Abgasnorm (EURO 6) entsprechen. Alternative Antriebsvarianten sind für Feuerwehr-Nutzfahrzeuge derzeit am Markt nur sehr wenig verfügbar, hier gibt es erste Baumuster die einen sehr hohen finanziellen Invest fordern, aber noch nicht den technischen Umfang der aktuellen Dieselfahrzeuge bieten.
Für die bessere Nutzung von alternativen Energiequellen wird im aktuellen Konzept auf eine erweiterte Nutzung von Akkugeräten besonderer Wert gelegt, da diese auf der Feuer- und Rettungswache mit erneuerbaren Energieträgern geladen werden können. Im Detail soll der klassische benzingetriebene Stromerzeuger mit Akkupaketen kompensiert, sowie alle Elektrogeräte als Akku-Variante beschafft werden.
Der feuerwehrtechnische Aufbau und die zugehörige Beladung sollen alle normativen Belange und sicherheitstechnischen Aspekte berücksichtigen, und gleichzeitig den einsatztaktischen Anforderungen der Feuerwehr Offenbach und einem schnellen und effektiven Einsatzhandelns gerecht werden.
Abgesehen von den zuvor beschriebenen Änderungen bzgl. der Akkugeräte sind die Fahrzeuge konzeptionell sehr nahe an den derzeitigen Bestandsfahrzeugen ausgerichtet (Wandlergeriebe, Pumpenbedienstand, Schaummitteldosieranlage, Mannschaftskabine, Beladungskonzept, Sondersignaltechnik, etc.), da sich das bisherige Auf- und Ausbaukonzept der Bestandsfahrzeuge bestens bewährt hat und der Schulungsaufwand dadurch minimiert werden kann.
Trotzdem konnten grundsätzlich auch moderne und zukunftsfähige Systeme (gerade auch in einsatztaktischer Sicht) in die bestehende Planung mit integriert werden.
Die Ersatzbeschaffung der drei Hilfeleistungslöschfahrzeuge wird gemäß den Vorgaben der Vergaberichtlinie der Stadt Offenbach am Main in einem öffentlichen Verfahren in drei üblichen Fachlosen (Fahrgestell, Feuerwehrtechnischer Aufbau und Beladung) europaweit ausgeschrieben.
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
