Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0050Ausgegeben am 11.06.2026

Eing. Dat. 11.06.2026

 

 

 

 

 

Kommunale Wärmeplanung für Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-172 (Dez. II, Amt 33) vom 10.06.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Wärmeplan der Stadt Offenbach am Main (siehe Auslage) wird beschlossen.

 

2.    Für den Zeitraum 2026 bis 2031 werden jährlich Mittel i. H. v. 150.000,00 € vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsgenehmigungen bereitgestellt. Im Wärmeplan sind die Maßnahmen „Aufsuchende Energieberatung für Wohngebäude“, „Konzeption und Durchführung von Informationsangeboten“, „Erstellung von Mustersanierungssteckbriefen“ und „Durchführung von Machbarkeitsstudien Nahwärmenetze“ vorgesehen. Hierfür stehen jährlich 133.000,00 € auf dem Produktkonto 14010100.6771000133 „Maßnahmen im Klimaschutz“ zur Verfügung. Dazu benötigte Software-Lizenzen i. H. v.
17.000,00 € werden ab dem Haushaltsjahr 2027 über das Produktkonto 14010100.6720000033 „Lizenzen und Konzessionen“ bereitgestellt. Im Haushaltsjahr 2026 erfolgt die Finanzierung der Lizenzen über den Deckungskreis 0548 vom Produktkonto 14010100.6771000133 „Maßnahmen im Klimaschutz“. Die Umsetzung der Maßnahmen ist erst nach Genehmigung des Haushalts 2026 vorgesehen.

 

3.    Innerhalb von fünf Jahren, spätestens bis zum 31.12.2031 soll der Wärmeplan fortgeschrieben werden und um das Thema Kälteplanung ergänzt werden.

 

 

Begründung:

 

Durch das Hessische Energiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene ist die Stadt Offenbach am Main verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Mit dem vorliegenden Wärmeplan (siehe Auslage) kommt die Stadt dieser Vorgabe nach. Der Wärmeplan stellt dabei ein unverbindliches Planungsinstrument dar, welches aufzeigt, wie eine Transformation der Wärmeversorgung bis 2045 in Offenbach aussehen könnte. Der Aufbau des Wärmeplans entspricht den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes und enthält die folgenden Abschnitte: Bestands- und Potenzialanalyse sowie das Zielszenario inklusive der Ausweisung der Wärmeversorgungsgebiete und die Umsetzungsstrategie. Die aufgeführten Abschnitte waren jeweils mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt und es bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen dazu abzugeben. Nach Beschluss wird der Wärmeplan auf der Webseite der Stadt Offenbach am Main sowie über die vom Land Hessen vorgesehene Plattform veröffentlicht.

 

Die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (§ 20) umfassen die Erstellung einer Umsetzungsstrategie mit von ihr unmittelbar selbst zu realisierenden Umsetzungsmaßnahmen, mit denen das Ziel der Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis zum Zieljahr 2045 erreicht werden kann. Da die Umsetzung der Wärmewende insbesondere in der Verantwortung von Dritten steht, liegt der Fokus bei der Maßnahmenauswahl auf Unterstützungs- und Informationsangeboten. Hierfür sollen aus dem Produktkonto „Maßnahmen für den Klimaschutz“ 150.000 Euro jährlich an Mitteln genutzt werden. Der geschätzte Mittelbedarf setzt sich folgendermaßen zusammen: Energieberatung (ca. 15.000 Euro), Konzeption und Durchführung von Informationsangeboten insbesondere Informationsveranstaltungen (ca. 10.000 Euro) Machbarkeitsstudien (ca. 100.000 Euro), Software-Lizenzen für den digitalen Zwilling (ca. 17.000 Euro), Mustersteckbriefe (ca. 15.000 Euro). Dafür sollen die bereits bestehenden Mittel zur Umsetzung des Klimakonzeptes 2035 genutzt werden und nicht zusätzlich das Budget erhöht werden.

 

Das Wärmeplanungsgesetz sieht eine Fortschreibung innerhalb von fünf Jahren vor. Die geplante Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes sieht eine Frist bis 31.12.2031 vor. Zudem soll die Kälteplanung für Großstädte verpflichtend sein. Deshalb sollte bereits frühzeitig mit der Erstellung der Kälteplanung sowie kontinuierlich an der Fortschreibung gearbeitet werden, damit für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Aussagen des Wärmeplans weiter ausgearbeitet und rechtzeitig an Veränderungen angepasst werden können. Hierzu ist die weitere Nutzung des bestehenden digitalen Zwillings für die kommunale Wärmeplanung erforderlich. Der digitale Zwilling bildet die Stadt Offenbach mit den wesentlichen energiespezifischen Daten ab und wird für die Berechnung von Potenzialen und Szenarien verwendet.

 

Der Wärmeplan für die Stadt Offenbach am Main liegt im Sekretariat der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Auslage:

Wärmeplan der Stadt Offenbach am Main

 

Hinweis: Der Antrag, die Anlage sowie die Auslage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.