Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0052Ausgegeben am 11.06.2026

Eing. Dat. 11.06.2026

 

 

 

 

 

Jahresabschluss des ESO Eigenbetriebs zum 31.12.2025, Ergebnisverwendungsvorschlag und Entlastung der Betriebsleitung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-176 (Dez. III, ESO) vom 10.06.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen zum 31.12.2025 (Anlage) wird festgestellt.

 

2.    Die Betriebsleitung schlägt vor, den Gewinn des Geschäftsjahres in Höhe von
2.818.894,48 € wie folgt zu verwenden:

 

A)   Die erwirtschaftete Verzinsung des eingesetzten Kapitals der hoheitlichen Bereiche in Höhe von 436.687,60 € zuzüglich einer Entnahme aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD" in Höhe von 73.312,40 €, somit in Summe 510.000 €, auszuschütten.

 

B)   Aus dem Gewinn des „BGA Krematorium“ 410.000,00 € (nach Steuern) für
den Gebührenbereich „Friedhöfe" zu entnehmen.

 

C)   Der darüber hinaus gehende Gewinn des Jahres in Höhe von 1.898.894,48 € wird nach Ausgleich der noch anfallenden Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auf die Gewinne der Sparten „DSD" und „Krematorium" der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt.

 

3.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

Begründung:

 

Anmerkung: Die Magistratsbeschlussfassung möge vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung durch die ESO Betriebskommission erfolgen, da die Sitzung der ESO Betriebskommission am 10.06.2026 erst nach der Sitzung des Magistrats stattfindet und die Vorlage dringlich in der Juni-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden möge, um schnellstmöglich dem RP eine umfassende Beschlusslage aufzuzeigen. Die Anmerkung entfällt im weiteren Gremienlauf, sobald eine Zustimmung durch die ESO Betriebskommission vorliegt.

 

Zu 1.:
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss 2025 erstellt. Dieser wurde von der Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Würzburg geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Zu 2.
A) Die Betriebsleitung schlägt vor, die erwirtschaftete Verzinsung des eingesetzten Kapitals des hoheitlichen Bereichs, wie auch in der Vergangenheit, mit 4% bezogen auf das Stammkapital (10.917.189,80 €), somit in Höhe von 436.687,60 €, festzusetzen. Mit der Stadt Offenbach ist vereinbart, dass aus dem ESO Eigenbetrieb in Summe 510.000 €/a im städtischen Haushalt zu berücksichtigen sind. Somit wird vorgeschlagen, über die 436.687,60 € aus der Eigenkapitalverzinsung hinaus, zusätzlich 73.312,40 € aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD“ auszuschütten.

 

B) Das Ergebnis der Sparte Krematorium ist aufgrund der hohen Nachfrage an Einäscherungen und einem wirtschaftlichen Betrieb sehr gut. Im Gegenzug dazu ist das Ergebnis der gebührenrelevanten Sparte des Friedhofs negativ. Perspektivisch ist zu berücksichtigen, dass die Sanierung der Trauerhalle des Neuen Friedhofs im Geschäftsjahr 2027 abgeschlossen sein und die erhöhte Abschreibung infolge des Umbaus die gebührenrelevante Sparte des Friedhofs zusätzlich belasten wird. Damit weiterhin eine Trauerhallennutzung gegeben ist, ist es notwendig, dass die derzeitige Gebühr i.H.v. 250 € je Nutzung nur moderat steigt. Um dies zu erreichen, wird vorgeschlagen, den Gebührenbereich „Friedhöfe" durch Gewinne aus dem Bereich des „BGA Krematoriums“ zu unterstützen. Zusätzlich zu den erhöhten Abschreibungen ab dem Geschäftsjahr 2027 fallen bereits im laufenden Geschäftsjahr 2026 gebührenrelevante Kosten, z.B. durch die Interimsleichtbauhalle an, die die Gebührenposition Trauerhalle belasten. Um diese Kosten frühzeitig auszugleichen, wird vorgeschlagen 410.000 € des Gewinns (nach Steuern) des Krematoriums zu verwenden.

 

C) Der Jahresgewinn 2025 des ESO Eigenbetriebs wird vom Wirtschaftsprüfer Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Würzburg mit 2.818.894,48 € ausgewiesen. Berücksichtigt sind hierbei die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, sowie der diesbezügliche Solidaritätszuschlag. Da die Kapitalertragsteuern aus den Betrieben gewerblicher Art „DSD“ und „Krematorium“ erst nachgelagert festgesetzt und fällig werden, sind diese Steuern in Höhe von zusammen < 150 T€ noch nicht enthalten und daher bei Fälligkeit noch abzuziehen.

 

Zu 3.
Unter Bezug auf die §§ 112 - 114 HGO wird der Betriebsleitung aufgrund des geprüften Jahresabschlusses Entlastung erteilt.

Anlagen:

Jahresabschluss

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.