Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0054Ausgegeben am 11.06.2026

Eing. Dat. 11.06.2026

 

 

 

 

 

Einsatz von Mitteln der Fehlbelegungsabgabe – Ottersfuhrstraße / Am Kandel

hier: Änderung Grundsatzbeschlüsse

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-180 (Dez. IV, Amt 60) vom 10.06.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem Einsatz von Mitteln aus der Fehlbelegungsabgabe (FeBe) zur Verbesserung des Wohnumfelds auf den Grundstücken Gemarkung Bieber, Flur 13, Flurstücke 618 und 129/1 in Bieber Waldhof, wird zugestimmt.

 

2.     Die im Grundsatzbeschluss 2021-26/DS-I(A)0436 zum Einsatz von Mitteln der FeBe im Bereich Kleewasem / Ottersfuhrstraße für den zweiten Bauabschnitt vorgesehenen Restmittel aus dem ersten Bauabschnitt (325.000,00 € von 1.200.000,00 €) werden aufgrund der zwischenzeitlich geänderten städtebaulichen Rahmenbedingungen für den ursprünglichen Quartiersplatz nicht weiter im ehemaligen Projektzuschnitt verwendet.

 

3.     Die im Grundsatzbeschluss 2021-26/DS-I(A)0437 bereitgestellten Mittel der FeBe in Höhe1.939.062,50 € für Maßnahmen im Bereich Markwaldstraße / Ottersfuhrstraße / Am Kandel, reduzieren sich auf das für die öffentlichen Grünflächen vorgesehene Budget von 914.000,00 €.

 

4.     Die unter Ziffer 2 und 3 genannten Mittel werden zusammengeführt, belaufen sich damit auf 1.239.000,00 € und werden für eine qualitative Weiterentwicklung des Grünzugs inklusive der Sanierung des Spiel- und Bolzplatzes Am Kandel verwendet.

 

5.     Die Mittelbereitstellung für die Maßnahmen erfolgt über das Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung sozialen Wohnungsbaus Fehlbelegungsabgabe“, Investitionsnummer 1002031000601201.

 

6.     Für die Umsetzung der neu gebündelten Maßnahmen wird im Zuge des Bearbeitungsfortschritts ein Projektbeschluss vorbereitet und den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Die hierfür noch erforderlichen Mittel werden entsprechend in den Haushaltsplanungen der nächsten Jahre angemeldet.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss 2021-26/DS-I(A)0436 wurden insgesamt 1.200.000,00 € aus Mitteln der Fehlbelegungsabgabe (FeBe) zur Verbesserung des Wohnumfeldes im Bereich Kleewasem / Ottersfuhrstraße bereitgestellt.

 

Für den ersten, bereits umgesetzten Bauabschnitt (Sanierung Spielplatz Kleewasem und Teilabschnitt Grünzug) wurde mit Magistratsvorlage Nr. 2024-096 ein Projektbeschluss über 875.000,00 € gefasst. Die Maßnahme ist baulich umgesetzt. Der Kostenrahmen konnte eingehalten werden.

Die verbleibenden 325.000,00 € waren für einen zweiten Bauabschnitt vorgesehen, insbesondere zur Aufwertung des Quartiersplatzes „Kleewasem“, dem kleinen Zentrum Waldhofs, an der Rückseite des Nahversorgers.

 

Zwischenzeitlich ist diese Fläche Bestandteil einer geplanten Neuordnung des Grundstücks Ottersfuhrstraße 22–26 (BG Odenwaldring). Eine Umsetzung des ursprünglich geplanten zweiten Bauabschnitts ist daher nicht mehr möglich.

 

Der Grundsatzbeschluss 2021-26/DS-I(A)0437 zum Einsatz der Mittel der FeBe für Maßnahmen im Bereich Markwaldstraße / Ottersfuhrstraße / Am Kandel sah neben der Entwicklung öffentlicher Grünflächen auch Maßnahmen auf Flächen der Baugesellschaften vor.

 

Die Baugesellschaften zogen den Förderantrag wieder zurück.

 

Die ursprünglich für öffentliche Grünflächen vorgesehenen Mittel von 914.000 € können daher nicht in der bisherigen Zusammenarbeit von Stadt und Baugesellschaften eingesetzt werden.

 

Zur Sicherung der zweckgebundenen Mittel der FeBe und zur Vermeidung einer Rückgabeverpflichtung an das Land sollen die verbleibenden Mittel beider Beschlüsse zusammengeführt werden. Eine ausschließlich auf öffentliche Flächen bezogene Aufwertung des Grünzugs mit einem Gesamtprojektbudget in Höhe von 1.239.000,00 € soll mit den gebündelten Mitteln umgesetzt werden.

 

Insbesondere sollen dabei folgende Ziele verfolgt werden:

 

·         umfassende Sanierung und Modernisierung des Spiel- und Bolzplatzes Ottersfuhrstraße / Am Kandel

·         qualitative Weiterentwicklung des angrenzenden Grünzugs

·         Entwicklung attraktiver Bewegungs-, Aufenthalts- und Begegnungsflächen für alle Altersgruppen im Grünzug

 

Der Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Angebote für Kinder und Jugendliche in einem stark durch sozialen Wohnungsbau geprägten Quartier mit hoher Wohndichte und teilweise beengten Wohnverhältnissen. Ein dringender Bedarf dahingehend hat sich im Beteiligungsverfahren der umgesetzten Maßnahme „Kleewasem“ nochmals deutlich gezeigt.

 

Die Maßnahme steht weiterhin im Einklang mit § 9 Hessisches Wohnungsfördergesetz (HWoFG), wonach Mittel der Fehlbelegungsabgabe auch für Maßnahmen im Wohnumfeld bestehender Förderwohnungen eingesetzt werden können.

 

Städtebauliche und soziale Zielsetzung:

Das Quartier Waldhof ist geprägt durch einen sehr hohen Anteil geförderter Wohnungen. Attraktive, sichere und barrierefrei erreichbare Freiräume tragen wesentlich zur sozialen Stabilisierung, Gesundheitsförderung und Integration bei.

 

Die geplanten Maßnahmen

 

·         erhöhen die Aufenthaltsqualität,

·         stärken die soziale Infrastruktur,

·         schaffen niedrigschwellige Bewegungsangebote,

·         fördern Begegnung und Nachbarschaft und

·         verbessern die Zugänglichkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

 

Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts:

Quartiers- und Stadtteilentwicklung.

 

Eine Stellungnahme vom Amt für Umwelt und Klima (Amt 33) ist aus dessen Sicht zum derzeitigen Stand des Beschlusses nicht erforderlich. Amt 33 wird im Rahmen der weiteren Planung eingebunden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtvolumen der neu gebündelten Maßnahme:
1.239.000,00 €

 

Zusammensetzung:

 

·         Restmittel Bauabschnitt 2 Kleewasem: 325.000,00 €

·         Mittelanteil öffentliche Grünflächen Markwaldstraße / Ottersfuhrstraße / Am Kandel: 914.000,00 €

 

Die Finanzierung erfolgt weiterhin aus Mitteln der Fehlbelegungsabgabe und Darlehensrückflüssen des geförderten Wohnungsbaus. Ein gesonderter Projektbeschluss mit detaillierter Kostenberechnung wird vorgelegt.

Anlage:

Lageplan

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.