Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0056Ausgegeben am 11.06.2026
Eing. Dat. 11.06.2026
Sozialer Zusammenhalt (ehem. HEGISS) – Südliche Innenstadt / Senefelder-Quartier: Nachnutzung des historischen Stellwerks
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-181 (Dez. IV, Amt 60) vom 10.06.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von gesamt 737.915,38 € für die denkmalgerechte Sanierung des Stellwerks wird zugestimmt.
Die OPG wurde im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2024 (2021-26/DS-I(A)0689) treuhänderisch mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) und der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.
Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG),
Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten Kostenberechnung von 680.000,00 € um 700.000,00 € auf nunmehr 1.380.000,00 €.
2. Dem Abbruch der Grenzmauer zu den Grundstücken Bismarckstraße 110 und Bismarckstraße 112 auf Grundlage der durch die Firma riemenschneider+ im Auftrag des Amts für Planen und Bauen aufgestellten Kostenberechnung in Höhe von 37.915,38 € (Anlage 2) wird zugestimmt. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt durch das Referat Freiraumplanung und Stadtgrün des Amts für Planen und Bauen.
3. Die zusätzlich erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 09010600.0951004460, „HEGISS 2, Innenstadt südlich der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203, PN 7024, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsjahr 2025 und früher: 351.000,00 €
Haushaltsjahr 2026: 386.915,38 €
Gesamt: 737.915,38 €
Die Refinanzierung erfolgt aus Mitteln des Städtebauförderprogramms HEGISS / Sozialer Zusammenhalt (Bund und Land) von rund 75 % über die Produktkonten 09010600.3601005560 „Zuwendung Land Räumliche Planung“ und 09010600.3600000060 „Sonderposten aus Zuwendungen vom Bund“.
Begründung:
Zu 1.:
Die Ermittlung der im Beschluss von 2024 beschlossenen 680.000,00 € für die Sanierung des Stellwerks fußte auf einer durch die OPG geprüften Maßnahmenübersicht mit Kostenschätzungen. Hierbei wurden zunächst Grobwerte angenommen, um das zügige Projektfortschreiten und den Einsatz fristgebundener Fördermittel nicht zu gefährden. Diverse Planungs- und Schnittstellenthemen (insbesondere zur Deutschen Bahn) wurden somit erst baubegleitend nachgezogen werden und waren zum Beschlusszeitpunkt noch nicht nachvollziehbar.
Die nun im Rahmen der treuhänderischen Abwicklung durch die OPG bzw. von ihr beauftragter Dritte erstellte und geprüfte Kostenberechnung kommt auf einen Mehrbedarf von 700.000,00 € (Anlage 1).
Dieser begründet sich im Detail durch folgende Faktoren:
· Die im ursprünglichen Beschluss vorgesehene kombinierte Entwicklung von Stellwerk und Neubau hat sich im Planungsprozess als nicht realisierbar dargestellt. Dadurch muss das Stellwerk eigenständige sanitäre Anlagen bekommen, die bisher nicht budgetiert waren
· Allgemeine Baukostensteigerungen aufgrund der derzeitig angespannten Marktlage / Die durch die OPG auf Basis des Beschlusses nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vergebenen Bauleistungen haben höhere Auftragssummen als prognostiziert aufgeworfen
· Erhöhte Auflagen insbesondere seitens der Deutschen Bahn im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens aufgrund der direkt angrenzenden Gleisanlagen, beispielsweise für die Beauftragung eines zertifizierten Bauüberwachers
· Deutlicher Zeitverzug aufgrund langwieriger Abstimmungsprozesse und geringer Rückmeldequote der Deutschen Bahn. Hierdurch resultieren Standzeitenverlängerungen für Baustelleneinrichtungen sowie Gerüstanlagen sowie Ruhezeiten einzelner Gewerke
· Erhöhte Anforderungen und Auflagen des Denkmalschutzes, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eingebracht wurden
· Bisher nicht budgetierte Kosten für eine intensive Reinigung der Fassade sowie einen zukünftigen Graffitischutz
· Mehraufwände für Abbruch- und Rohbauarbeiten aufgrund Unvorhergesehenem im Gebäudezustand
· Bisher nicht budgetierte Kosten für eine grundlegende Ausstattung des Innenbereichs (Beleuchtung, einfache Küchenzeile)
Zu 2.:
Die Mauer zu den Nachbargrundstücken Bismarckstraße 110 und Bismarckstraße 112 soll, entgegen der Planungen zum Grundsatzbeschluss, zurückgebaut werden. Ein Teilabbruch hat sich für die Erschließung des Stellwerks als notwendig herausgestellt, für den Rest kann die dauerhafte Standsicherheit nicht gewährleistet werden. Der Abbruch ist inhaltlich der Sanierung des Stellwerks zuzuordnen, soll aufgrund der direkt anschließenden Herstellung der Freianlagen (Stadtverordnetenbeschluss Nr. 2021-26/DS-I(A)1026) aber durch das Referat Freiraumplanung und Stadtgrün des Amts für Planen und Bauen durchgeführt werden. Die Kosten werden daher nicht treuhänderisch durch die OPG verwaltet und sind hier gesondert aufgeführt.
Zu 3.:
Die Sanierung des Stellwerks ist als Projekt im ISEK des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt Südliche Innenstadt / Senefelderquartier“ (Stadtverordnetenbeschlüsse Nr. 2016-21/DS-I(A)0033/1 und Nr. 2016-21/DS-I(A)0033) verankert und bisher im ursprünglichen Umfang zur Förderung angemeldet. Für die Mehrkosten stehen grundsätzlich ausreichend Fördermittel bereit, der Einsatz muss noch beim Fördermittelgeber beantragt werden. Es ist von einer mindestens 75%igen, wahrscheinlich 85 - 90%igen Förderquote auszugehen.
Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts:
Aufwertung der Innenstadt.
Anlagen:
1. Kostendaten im Vergleich OPG (nichtöffentlich)
2. Kostenberechnung Abbruch Mauer (nichtöffentlich)
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentlichen Anlagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.
