Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0067Ausgegeben am 10.08.2026
Eing. Dat. 07.08.2026
Naturnahe Bildung im Naturerfahrungsraum
Antrag B´90/DIE GRÜNEN vom 07.08.2026
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat möge über das kfw-Programm 444 Fördermittel beantragen, um in Zusammenarbeit mit geeigneten Akteuren einen Naturerfahrungsraum für Offenbach zu schaffen.
Begründung:
Naturerfahrungsräume sind naturnah gestaltete Flächen, auf denen Kinder die Natur selbstbestimmt entdecken, erforschen und erleben können. Im Gegensatz zu klassischen Spielplätzen stehen dort natürliche Materialien und Landschaftselemente im Mittelpunkt. Sie fördern die motorische, soziale und kognitive Entwicklung, stärken Kreativität und Selbstständigkeit und vermitteln spielerisch Wissen über Artenvielfalt, Ökosysteme sowie Umwelt- und Klimaschutz. Gleichzeitig schaffen sie wohnortnahe Orte für Begegnung, Erholung und Naturerleben.
Gerade in einer dicht bebauten Stadt wie Offenbach sind Naturerfahrungsräume ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltbildung und Chancengerechtigkeit. Sie bieten Kindern unabhängig vom familiären Hintergrund niedrigschwellige Möglichkeiten, Natur unmittelbar zu erfahren. Zugleich können sie als außerschulischer Lernort für pädagogische Angebote von Kitas, Schulen und Bildungsträgern genutzt werden.
Der Bedarf ist in Offenbach zweifellos gegeben und es gibt bereits positive Erfahrungen mit einem informell entstandenen Naturerfahrungsraum im Bereich der Waldschule Tempelsee, der insbesondere durch das Engagement einer Lehrkraft aufgebaut und betreut wird. Mit dem Nabu gibt es in Offenbach mindestens eine Institution, die Interesse an der Etablierung eines weiteren Naturerfahrungsraums hat und mit der sich eine Zusammenarbeit nahe der Buchhügelhütte anbieten könnte. Allerdings braucht jeder Akteur (egal ob Nabu oder eine andere geeignete Institution), der einen Naturerfahrungsraum schaffen möchte personelle Ressourcen, sowie Mittel für die Umsetzung.
Das KfW-Programm 444 bietet hierfür eine gute Möglichkeit, da sowohl investive Maßnahmen als auch Personal- und Projektkosten gefördert werden können. Konditionen von Förderprogrammen können grundsätzlich Änderungen unterliegen. Die Stadt sollte daher die aktuell bestehenden Fördermöglichkeiten nutzen und gemeinsam mit geeigneten Partnern zeitnah einen Förderantrag vorbereiten. So kann mit überschaubarem Eigenmitteleinsatz ein dauerhaftes Angebot für Naturbildung und Umweltpädagogik in Offenbach geschaffen werden.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
