Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0068Ausgegeben am 11.08.2026
Eing. Dat. 10.08.2026
Hitzevorsorge in Offenbach
Antrag B´90/Die Grünen vom 06.08.2026
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
- niedrigschwellige, öffentlich zugängliche Abkühlungsangebote für die Offenbacher Innenstadt umzusetzen. Dazu gehören unter anderem mobile Wassernebeltore, temporäre Verschattung sowie begrünte Kühlmodule mit Wasserspeicher und Sitzgelegenheit;
- geeignete Standorte für solche Abkühlungsangebote zu identifizieren;
- zu prüfen, wie darüber hinaus private Eigentümer stärker aktiviert werden können, zusätzliche Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen umzusetzen, damit auch möglichst viele private Flächen zur Hitzereduktion beitragen. Hierzu gehört ebenfalls die Prüfung zur Vermeidung weiterer Versiegelungen auf privaten Grundstücken (u.a. Schottervorgärten);
4. die Durchführung einer Kampagne zur Bekanntmachung der „Kühlen Orte“ gemäß Hitzeaktionsplan zu planen und durchzuführen.
Begründung:
Offenbach gehört zu den am stärksten hitzebelasteten Städten Deutschlands, laut des Hitzebetroffenheitsindex der Deutschen Umwelthilfe. Der bestehende Hitzeaktionsplan enthält wichtige gesundheitsorientierte und kommunikative Maßnahmen. Mit der neuen Karte der „Kühlen Orte“ liegt erstmals eine Übersicht über hitzeentlastende Bereiche in Offenbach vor. Diese zeigt jedoch deutlich, dass die Zahl solcher Orte sehr gering ist und es in der Innenstadt nur wenige wirksame Abkühlungsmöglichkeiten gibt. Für eine wirksame Hitzevorsorge müssen in der stark überhitzten Innenstadt jedoch mehr Orte und Abkühlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, auf die in den Kommunikationsmaßnahmen des Hitzeaktionsplans aktiv hingewiesen werden kann. Durch eine Kampagne mit gezielten Kommunikationsmaßnahmen soll die Bekanntheit der Kühlen Orte gesteigert werden.
Andere Städte setzen bereits erfolgreich mobile Wassernebeltore, temporäre Verschattung und begrünte Kühlmodule ein. Bei Letzteren handelt es sich um mobile, bepflanzte Elemente mit Sitzgelegenheit, die durch Verdunstungskühlung und Verschattung die Umgebungstemperatur spürbar senken. Sie benötigen wenig Platz, können flexibel aufgestellt werden und verbessern gleichzeitig die Aufenthaltsqualität. Sie eignen sich als kleiner, kühlender Aufenthaltsort für stark versiegelte Innenstadtbereiche.
Aufgrund des Stadtverordnetenbeschlusses „Nebelbrunnen – Coole City“ vom 11.02.2021, 2016-21/DS-I(A)0920, prüfte und berichtete der Magistrat 2021-26/DS-II(A)0030 schon einmal vor vier Jahren zu den Möglichkeiten von Abkühlungsangeboten wie mobilen Wassernebeltoren und temporären Verschattungen. Schon damals wurde in der abschließenden Betrachtung die Errichtung einer Pilotanlage vorgeschlagen, um daraus Informationen für den weiteren Betrieb zu erhalten. Dies wurde leider bis jetzt nicht umgesetzt. Zwischenzeitlich ist aufgrund der zunehmenden Klimapassungsstrategien in den meisten deutschen Kommunen, wie z.B. in Frankfurt, Wiesbaden oder Cottbus eine breitere Basis an Erkenntnissen vorhanden, auf die man jetzt zurück greifen kann.
Darüber hinaus ist es notwendig, private Eigentümer stärker einzubinden, damit auch private Flächen zur Hitzereduktion beitragen. Hitze macht nicht an Grundstücksgrenzen halt – wir müssen alle verfügbaren Flächen hitzereduzieren, damit die Gesamtwirkung im Stadtraum steigt und alle davon profitieren. Entsiegelung und Begrünung im privaten Bereich ergänzen die öffentlichen Maßnahmen und verstärken die kühlende Wirkung im gesamten Quartier. Damit zukünftig nicht unnötigerweise weitere private Flächen versiegelt werden, sollen geeignete Mittel geprüft werden. Außerdem ist die Überprüfung von Versiegelungsgrade (Einhaltung GRZ 2) bei bestehenden Bebauungsplänen eine mögliche Maßnahme der Versiegelung von privaten Flächen entgegenzuwirken.
Die vorgeschlagenen Schritte unterfüttern den bestehenden Hitzeaktionsplan, indem sie dessen gesundheitsorientierte und kommunikative Maßnahmen um Abkühlungsangebote im öffentlichen Raum ergänzen.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
