Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0072Ausgegeben am 13.08.2026
Eing. Dat. 13.08.2026
Wahl der Kommissionsmitglieder gemäß § 72 HGO für die Wahlperiode der Stadt-verordnetenversammlung vom 01.04.2026 bis 31.03.2031
hier: von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende sachkundige Einwohner und Einwohnerinnen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-217 (Dez. I, Amt 10.1) vom 12.08.2026
Die Stadtverordnetenversammlung wolle die mit den Anlagen beigefügten einheitlichen Wahlvorschläge gemäß § 55 Abs. 2 HGO zur Wahl der sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen in die in der Anlage aufgeführten Kommissionen beschließen.
Begründung:
Die sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen werden von der Stadtverordnetenver-sammlung gemäß § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Nach der zwingenden Vorschrift des § 72 Abs. 2 Satz 2 HGO müssen hierbei die Vorschläge der maßgeblichen Berufs- und sonstigen Vereinigungen berücksichtigt werden.
Wegen der bei diesem System auftretenden praktischen Schwierigkeiten wird in den einschlägigen Kommentaren zur HGO empfohlen, auf der Grundlage einheitlicher Wahlvorschläge gemäß § 55 Abs. 2 HGO die sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen zu wählen, da dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt werden. Die in der Anlage für die Kommissionen aufgestellten Wahlvorschläge sind als einheitlicher Wahlvorschlag im Sinne des § 55 Abs. 2 HGO konzipiert.
Bei Einigung aller anwesenden Stadtverordneten auf die einheitlichen Wahlvorschläge ist der einstimmige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Annahme der Wahlvorschläge ausreichend, wobei Stimmenthaltungen unberücksichtigt bleiben.
Die Beschlussfassung über die einheitlichen Wahlvorschläge kann in offener Abstimmung erfolgen.
Anlagen:
Anlage 1 – Wahlvorschlag Kulturkommission
Anlage 2 – Wahlvorschlag Sozialkommission
Anlage 3 – Wahlvorschlag Sportkommission
Anlage 4 – Wahlvorschlag Kommission für Umweltschutz
Anlage 5 – Wahlvorschlag Volkshochschulkommission
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
