Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0074Ausgegeben am 13.08.2026
Eing. Dat. 13.08.2026
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 644 mit der Bezeichnung „Lebensmittelmarkt Buchhügelallee / Erlenbruchstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-221 (Dez. II, Amt 60) vom 12.08.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Für das Gebiet des Geltungsbereichs (Anlage 1) ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 644 aufzuheben.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) umfasste die Flurstücke Gemarkung Offenbach, Flur 20, Nr. 191/1, sowie einen Teil der Straßengrundstücke der Erlenbruchstraße (Nr. 382/2) und der Buchhügelallee (Flur 22 Nr. 625/4) und wurde zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses wie folgt umgrenzt:
· Im Norden: durch die Mitte der Buchhügelallee
· Im Osten: durch die östliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 191/1
· Im Süden: durch die südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 191/1
· Im Westen: durch eine Linie in der Erlenbruchstraße, so dass ca. das östliche Drittel der Straßenbreite im Geltungsbereich liegt
Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 644 sollte das Planungsrecht für den Abriss und vergrößerten Neubau eines bestehenden Lebensmittelmarkts mit darüberliegenden Wohneinheiten und einer Tiefgarage geschaffen werden.
Das Vorhaben soll auf Betreiben des Vorhabenträgers nicht mehr weiterverfolgt werden.
Begründung:
Anlass der Planung war der Wunsch der Firma KIZ Projekt GmbH, Hegelstraße 8, 63628 Bad Soden-Salmünster, den bestehenden Lebensmitteleinzelhandelsmarkt abzureißen und mit größerer Fläche neu zu errichten. Die Verkaufsfläche sollte von derzeit ca. 1.100 qm auf ca. 1.800 qm wachsen, die geplante Geschossfläche sollte bei ca. 2.600 qm liegen. Dabei sollte das Sortiment des Markts zwar auch geringfügig erweitert werden, hauptsächlich aber sollte der Markt nach Angaben des Vorhabenträgers insgesamt großzügiger und kundenfreundlicher gestaltet werden. Die PKW-Stellplätze waren vorrangig in einer Tiefgarage vorgesehen.
Oberhalb des Lebensmittelmarktes waren zwei weitere Geschosse mit Wohneinheiten geplant.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hatte bereits in ihrer Sitzung am 15.02.2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 644 beschlossen. Das beantragte Projekt wurde zunächst nicht weiterbetrieben und konnte in den folgenden Jahren grundlegend weiterentwickelt werden. Beim Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2018 war lediglich ein eingeschossiger Ersatzneubau für den Lebensmittelmarkt geplant. Nach der Weiterentwicklung der Planung sollte das Gebäude durch Wohnnutzung in den oberen Etagen ergänzt werden.
Durch den Vorhabenträger, die Firma KIZ Projekt GmbH, wurde dann mit Schreiben vom 10.06.2022 ein Antrag zur Einleitung eines Aufstellungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 BauGB eingereicht.
Für das Gebiet des Geltungsbereichs wurde durch die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB am 21.07.2022 der Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gefasst und am 06.09.2022 in der Offenbach Post ortsüblich bekanntgemacht.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden mehrere Gutachten, insbesondere Schallgutachten sowie ein Artenschutz- und Einzelhandelsgutachten erarbeitet.
Der Vorhabenträger beabsichtigt zwischenzeitlich, lediglich eine energetische Sanierung des Lebensmittelmarktes ohne Erweiterungs- oder Aufstockungsabsichten umzusetzen und hat dies mit Schreiben vom 08.09.2025 abschließend mitgeteilt.
Beim Bebauungsplan Nr. 644 ist die ursprüngliche planerische Intention des Vorhabenträgers überholt und die Regelung der städtebaulichen Ordnung nicht mehr notwendig. Damit entfällt die Notwendigkeit bzw. die Grundlage zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens.
Anlagen:
1: Übersichtsplan Anlage zum Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 644, Stand: 01.04.2022
2: Übersichtsplan Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplan
Nr. 644, Stand: 15.07.2026
3: Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
