Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0078Ausgegeben am 13.08.2026
Eing. Dat. 13.08.2026
Projekt Sanierung der Gebäude, Erweiterungsbau und Freiflächen auf der Sportanlage Rosenhöhe in Offenbach am Main
hier: Beauftragung der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) und weiterer notwendiger Planungsbüros zur Vorbereitung der Bauausführung und Durchführung der Baurealisierung Freiflächen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-232 (Dez. I, Amt 52) vom 12.08.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Sanierung und Erweiterung der Freiflächen am Sportzentrum Rosenhöhe in Offenbach am Main, mit einem Grobkostenansatz in Höhe von 9.100.000,00 €, auf Basis eines von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft (OPG) ermittelten Kostenrahmens, wird zugestimmt.
2. Die Sportanlage Rosenhöhe soll umfassend saniert und zukunftsfähig umgestaltet werden. Die Leichtathletikanlage samt Laufbahn wird zu einer zeitgemäßen wettkampffähigen Anlage umgebaut. Der Hartplatz wird zu einem für den Rugbysport geeigneten Kunstrasenplatz umgewandelt. Zudem soll ein neues Basketballfeld, ein Minispielfeld und eine multifunktionale Trendsportanlage entstehen.
Die Infrastruktur wird an die Bedürfnisse der Vereine angepasst.
3. Die OPG wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung der Freiflächen beauftragt.
Das Honorar der OPG ist in den 25% der Baunebenkosten enthalten, die in den Projektgesamtkosten ausgewiesen sind. Sie werden analog dem Projektmanagementvertrag des Infrastrukturgebäudes auf der Rosenhöhe ermittelt und wird durch diesen Beschluss beauftragt.
4. Aufgrund der Dringlichkeit des Projekts soll auf die Herbeiführung weiterer Stadtverordnetenbeschlüsse (inkl. eines Projekt- und Vergabebeschlusses zur Durchführung der Baurealisierung der Freiflächen) verzichtet werden. Stattdessen wird die OPG dem Magistrat der Stadt Offenbach einen quartalsweisen Projektstatusbericht zur Verfügung stellen und bei Bedarf halbjährlich im Ausschuss für Umwelt, Stadtplanung und Verkehr berichten.
Die fertige Planung der Freiflächen ist den Stadtverordneten vorzulegen und in einer KSS-Ausschusssitzung vorzustellen.
5. Die OPG wird beauftragt, stellvertretend alle erforderlichen Beteiligungsprozesse, Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bauleistungen zur Vorbereitung der Bauausführung und zur Durchführung der Baurealisierung im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koordination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen der Ingenieurbüros und Sonderfachleuten sowie der ausführenden Firmen erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach. Dafür wird wie bisher ein projektspezifisches Treuhandkonto geführt. Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Mittelabrufen dem Sportamt lediglich zur Begleichung vorzulegen, jeweils gebündelt zu Quartalsbeginn.
6. Seitens der zu beauftragenden Planungsbüros und Gutachter werden die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI erbracht. Die hierfür erforderlichen Mittel werden ebenfalls auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt. Die Leistungen der OPG werden ebenfalls aus diesen Mitteln vergütet.
7. Bei der Projektbetreuung sind für die OPG, für den Fall, dass die Stadt Offenbach a.M. Fördermittel für dieses Projekt erhalten sollte, die Förderrichtlinien sowie aller mitgeltenden Bestimmungen, Nebenabstimmungen, Gesetze, Richtlinien und sonstigen Regelungen, wie insbesondere Fristen, verpflichtend. Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von SKS – Sanierung Kommunaler Sportstätte (veröffentlicht am 16. Oktober 2025 durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)) ist gegebenenfalls zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Beachtung vergaberechtlicher Anforderungen, der Anforderungen an die baufachliche Prüfung zur Detailklärung der Förderfähigkeiten und der Genehmigungspflicht von Änderungen des Projekts sowie in Bezug auf die Dokumentationspflichten.
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung und Durchführung sind einzuhalten und in Form einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Variantenbetrachtung) mit dazugehörigen Folgekostenberechnungen zu dokumentieren.
8. Im Falle einer Förderung erfolgen der Kontakt zum Fördergeber und die Fördermittelabrufe durch das Sportamt. Die OPG erarbeitet eigenverantwortlich als Projektleitung die notwendigen Unterlagen für das Sportamt sowie für das Amt für Planen und Bauen. Die Zuarbeiten der OPG müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen (mind. einen Monat vor Abgabefrist beim Fördergeber) erfolgen und umfassen insbesondere die Bereitstellung der geprüften Rechnungen und einer dazugehörigen Rechnungsaufstellung, Mitteilungen über Änderungen am jährlichen Mittelabfluss, die Erstellung der jährlichen Zwischennachweise und des Schlussverwendungsnachweises gemäß den offiziellen Vorgaben und Vorlagen des Fördergebers, sowie Informationen über förderrelevante Änderungen im Projekt.
9. Die für die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Mittel werden der OPG wie bisher auf dem projektspezifischen Treuhandkonto zur Verfügung gestellt
Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 08020100.0533000052 „Erneuerungen Sportanlagen“, Investitionsnummer 0802010500521901, wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsmittel 2026 und früher: 7.013.843,12 €
Haushaltsmittel 2027: 0,00 €
Haushaltsmittel 2028: 2.086.156,88 €
Gesamt: 9.100.000,00 €
Der Abfluss der Mittel erfolgt über ein noch anzulegendes Produktkonto für Anlagen im Bau über den Deckungskreis der Investitionsmaßnahme 0802010500521901. Die Anpassung der Haushaltsmittel erfolgt im Zuge der Haushaltsplanung 2027 durch Amt 52.
Bei einer etwaigen Budgetüberschreitung im Rahmen der vertiefenden Planung oder der Ausschreibungsergebnisse ist darüber von der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Ergänzungsvorlage zu entscheiden.
Begründung:
Die Stadt Offenbach am Main verzeichnete Ende 2024 über 145.000 Einwohner – ein deutlicher Zuwachs, der sich unmittelbar auf die städtische Infrastruktur auswirkt. Mit der wachsenden Bevölkerung steigen auch die Anforderungen an öffentliche Freiflächen, wohnortnahe Bewegungsangebote und Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Sport- und Bewegungsförderung sind dabei zentrale Bausteine einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie tragen nicht nur zur körperlichen und mentalen Gesunderhaltung bei, sondern fördern auch den sozialen Zusammenhalt und die Integration in einer vielfältigen Stadtgesellschaft. Bisher hat die wachsende Stadt Offenbach zwar Schulen und Kindertagesstätten saniert und neu gebaut, aber die Sportinfrastruktur ist nur teilweise gewachsen. An neuen Schulen wurden und werden Sporthallen gebaut. Dennoch sind diese ein knappes Gut, der Bedarf an weiteren Hallenkapazitäten steigt stetig, auch der Bedarf an Freiluftsportanlagen steigt stetig. Die Bedarfe aus dem Sportstättenentwicklungsplan sind im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Schritt für Schritt abzuarbeiten. Der Sportstättenentwicklungsplan arbeitet – wie bei anderen Themen in der Stadt auch – maßgeblich mit dem Ziel der verdichteten und intensiveren – damit letztlich optimierten – Nutzung vorhandener Flächen. Ein Mittel hierfür ist die so genannte Rochade, die an den Sportanlagen Rosenhöhe und Eichwaldweg geplant ist. Diese Maßnahme beinhaltet eine umfassende Umstrukturierung und Ertüchtigung der Sportanlage Rosenhöhe.
Die Sportanlage Rosenhöhe ist eine etablierte Trainings- und Wettkampfstätte für Offenbacher Sportvereine. Die Fläche bietet Entwicklungspotenzial, das im Sinne des Vereinswachstums gezielt ausgeschöpft werden soll. Die Bestandsgebäude weisen erheblichen Sanierungsbedarf auf – altersbedingt und aufgrund von schadstoffbelasteten Materialien. Die Umkleide- und Sanitärbereiche sind nicht ausreichend dimensioniert und müssen an die tatsächlichen Bedarfe der Vereine angepasst werden. Aufgrund der steigenden Nachfrage und der fehlenden Kapazitäten wird daher der Bestand um einen Neubau ergänzt. Die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben und die bestehende Infrastruktur sowie die Erschließung der Anlage sind in einem maroden Zustand. Die Maßnahme umfasst die Modernisierung der Leichtathletikanlage sowie die Umwandlung des Hartplatzes in ein Rugbyfeld, das auch für den Fußball genutzt werden kann. Des Weiteren werden zusätzliche multifunktionale Sportflächen geschaffen, und es sind neue Zuschauerbereiche sowie eine moderne Flutlichtanlage geplant. Die geplante Sanierung verfolgt das Ziel, eine moderne, klimaangepasste und sozial inklusive Sportstätte zu schaffen. Sie soll den Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit gerecht werden und gleichzeitig die sportliche Infrastruktur für den Vereins-, Schul- und Breitensport zukunftsfähig ausrichten. Damit leistet die Stadt Offenbach einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Grobkostenschätzung Sanierung Sportanlage:
Die Kostenaufstellung basiert auf einer Kostenschätzung des für die Machbarkeitsstudie beauftragten Landschaftsarchitekturbüros. Diese beruht auf einer Bestandsanalyse mit Erfassung des Zustands der Anlage sowie der Bedarfe der Vereine. In dieser Schätzung sind die Kosten für alle erforderlichen Sanierungsarbeiten sowie Neubau enthalten. Für die bedarfsgerechte Umgestaltung der bestehenden Außensportanlage werden Kosten in Höhe von 9.100.000,00 € angesetzt. In der Grobkostenschätzung sind pauschale Ansätze für unvorhergesehene Entwicklungen und mögliche Kostenerhöhungen enthalten, um schon in der Anfangsphase der Planungen eine höhere Kostensicherheit zu gewährleisten.
Die Einbringung der Magistratsvorlage * (in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, da zur regulären Abgabefrist noch Abstimmungsbedarf bestand.
* redaktionell geändert
Anlagen:
Anlage 1 - Lageplan
Anlage 2 - Grobkostenschätzung OPG
Anlage 3 - Klimarelevanzprüfung
Anlage 4 - Kostenschätzung Planungsbüro
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
