Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0089Ausgegeben am 09.09.2026

Eing. Dat. 09.09.2026

 

 

 

 

 

Aufhebung des Erbbaurechts an dem Grundstück Maximilian-Kolbe-Straße 15, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-248 (Dez. I, Amt 80) vom 09.09.2026

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Erbbaurechtsvergabe des Grundstücks Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 371/1 (414 m²), an den in der Anlage genannten Erbbauberechtigten, wurde von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 19.05.2022 (Antrag Magistratsvorlage-Nr. 2022-105 (Dez. I, Amt 80) vom 06.04.2022, 2021-26/DS-I(A)0254) beschlossen.

 

2.     Das Erbbaurecht wurde zur Errichtung eines Wohnhauses bestellt und endet mit Ablauf des 31.12.2120. Es soll mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

 

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt 4.761,00 EUR (11,50 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

 

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Maximilian-Kolbe-Straße 15 wurde mit der Vorgabe zur Errichtung eines Wohnhauses vergeben. Die Beurkundung des Erbbauvertrages erfolgte am 30.06.2022. Das Erbbaurecht ist inzwischen im Grundbuch eingetragen.

 

Zum Zeitpunkt der Zuteilung des Grundstücks, Anfang 2022, konnte eine solide Finanzierung der Baumaßnahme von dem Bewerber nachgewiesen werden und eine Vergabe des Erbbaurechts wurde den Entscheidungsgremien empfohlen.

 

Bedingt durch die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten und die damit einhergehenden Veränderungen im Finanz- und Energiebereich sowie der sehr stark gestiegenen Baukosten, haben sich die Bedingungen für alle Bauwilligen extrem erschwert. Der Neubau eines Wohnhauses lässt sich für den Erbbauberechtigten nun wirtschaftlich nicht mehr darstellen. Aus diesen Gründen hat der Erbbauberechtigte um die Aufhebung des Erbbaurechts mit sofortiger Wirkung gebeten.

 

Das Grundstück steht künftig für einen anderen Interessenten zur Verfügung.

Anlagen:

Lageplan

Klimarelevanzprüfung

Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.