Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0090Ausgegeben am 09.09.2026
Eing. Dat. 09.09.2026
Belebung des Empfangsgebäudes des Offenbacher Hauptbahnhofs sowie Entwicklung des Busbahnhofs und der Freiflächen des Hauptbahnhofs
hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2026-254 (Dez. II, Amt 60) vom 09.09.2026
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Unterzeichnung eines Letter of Intent (LOI) mit der DB InfraGO AG zur Entwicklung des Empfangsgebäudes und Bahnhofsumfelds des Offenbacher Hauptbahnhofs (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Der zukünftigen Entwicklung auf Basis der Ergebnisse des Werkstattverfahrens „Mobilitätshub am Hauptbahnhof“ (Anlage 2) wird zugestimmt. Die beiden prämierten Siegerentwürfe sollen dabei in ihren jeweiligen Stärken die Rahmenbedingungen für die weiteren Planungen zur Neugestaltung bieten.
3. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen Verhandlungen über den Flächenzugriff mit der Deutschen Bahn als großteiliger Grundstückseigentümerin anzustoßen sowie, sofern notwendig, einen neuen Nutzungsvertrag über den Busbahnhof zu verhandeln und den Beschlussgremien vorzulegen.
4. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Bedingungen auf dem östlichen Abschnitt des Busbahnhofs als erstem Schritt zur Umsetzung der Werkstattergebnisse eine für Fahrräder und PKW kombinierte Quartiersgarage errichtet werden kann. Die Ergebnisse werden den Beschlussgremien zur Entscheidung erneut vorgelegt.
Begründung:
Zu 1.: Die Stadt Offenbach befindet sich seit einigen Jahren in Gesprächen mit der Deutschen Bahn über die Zukunft des Empfangsgebäudes des Offenbacher Hauptbahnhofs. Dieses hat seit Eröffnung der S-Bahn-Strecke 1995 und mit dem Bedeutungsverlust des Bahnhofs nach und nach seine Nutzungen verloren und ist heute bis auf eine Wohnung im 2. OG leergezogen. Für den derzeitig stattfindenden und von der DB prognostizierten zukünftigen Bahnbetrieb wird es in seinem jetzigen Umfang nicht mehr benötigt.
Seitens der Stadt wird eine adäquate Nachnutzung des sanierungsbedürftigen Gebäudes angestrebt und unter anderem im Masterplan Offenbach 2030 als zentrale Maßnahme definiert.
Die Rahmenbedingungen für den Austausch mit der Deutschen Bahn wurden in mehreren Beschlüssen festgelegt:
· Beschluss über das Integrierte Entwicklungskonzept des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt südliche Innenstadt / Senefelderquartier“ (2016-21/DS-I(A)0033 vom 07.07.2016)
· Grundsatzbeschluss über die Gesprächsaufnahme mit der Deutschen Bahn zum barrierefreien Umbau (016-21/DS-I(A)0163 vom 02.03.2017)
· Erweiterter Grundsatzbeschluss zur Belebung des Empfangsgebäudes (2021-26/DS-I(A)0449 vom 02.02.2023)
Drittgenannter beauftragt im Tenorpunkt 2 den Magistrat, in Alternative zum Erwerb Anmietung oder Pacht zu verhandeln und etwaige Rahmenbedingungen in einem Letter of Intent (LOI) festzulegen.
Da die Deutsche Bahn seit Sommer 2022 ihre Immobilien grundsätzlich nicht mehr veräußert und dies somit auch für den Offenbacher Hauptbahnhof keine Option darstellt, wurden die Gespräche hinsichtlich einer Pacht oder Mietlösung intensiviert. Das verhandelte, der künftigen Sanierung zugrunde zu legende Nutzungskonzept sieht eine gemeinwohlorientiere Nutzung unter Anmietung und Steuerung durch die Stadt Offenbach vor, während in sonstigen Gebäudeteilen durch die DB auch gewerbliche Nutzungen angesiedelt werden sollen.
Der nun zur Unterzeichnung vorliegende LOI wurde in enger Abstimmung zwischen der Stadt sowie der Bahngesellschaft DB InfraGO AG erarbeitet und soll die Basis für eine weitere konstruktive Zusammenarbeit auf dem Weg zur Sanierung und Belebung des Gebäudes darstellen. Unterzeichnet werden soll er durch den hauptamtlichen Magistrat sowie seitens der DB InfraGO AG durch den Leiter des Regionalbereichs Mitte sowie die Leiterin des für den Offenbacher Hauptbahnhof zuständigen Bahnhofsmanagements Frankfurt.
Zu 2.: Neben dem Empfangsgebäude selbst soll auch das Bahnhofsumfeld aufgewertet werden. Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) ist im derzeitigen Umfang überdimensioniert und in einem baulich verbesserungswürdigen Zustand. Die weiteren Bahnhofsfreiflächen sind ungeordnet, ein attraktiver Bahnhofsvorplatz und damit adäquater Stadteingang existiert nicht. Seitens der Stadt wurde daher ein umfangreiches Werkstattverfahren unter dem Titel „Mobilitätshub am Hauptbahnhof“ durchgeführt, bei dem fünf Büros eingeladen wurden, ihre Zielsetzungen für eine zukunftsfähige Neugestaltung darzulegen (Projektbeschluss 2021-26/DS-I(A)0639 vom 01.02.2024).
Ein hochkarätig besetztes Bewertungsgremium aus externen sowie verwaltungsinternen Fachleuten sowie Vertreterinnen und Vertretern von Stadt und Deutscher Bahn hat in der Abschlusswerkstatt am 18.03.2026 zwei Entwürfe ausgewählt und prämiert, die in jeweils einzelnen Bereichen spezifische Stärken aufweisen und somit würdig sind, die Basis für die weitere Entwicklung des Bahnhofsumfelds darzustellen. Beide Entwürfe ermöglichen zudem optional die Führung einer Straßenbahnlinie entlang der Bismarckstraße, indem sie eine Haltestelle integrieren.
Die Entwicklung des Bahnhofsumfelds ist, ähnlich der des Empfangsgebäudes, ein gemeinsames Ziel von Stadt und Deutscher Bahn. Diese war als großteilige Grundstückseigentümerin eng in die Konzeption sowie Durchführung des Werkstattverfahrens eingebunden. Dessen Ergebnis findet dementsprechend auch Eingang in den nun vorliegenden LOI.
Zu 3.: Der derzeitige Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) wurde auf Grundstücken der DB durch die Stadt Offenbach gestaltet und wird durch diese unterhalten. Grundlage hierfür bietet ein Vertrag aus dem Jahr 1987, der funktional auf die bahnhofsdienliche Verkehrsverknüpfung abzielt. Mit sich nun verändernden Rahmenbedingungen wird bahnseitig geprüft, ob die anvisierte Neugestaltung durch diesen weiterhin gedeckt ist oder ob ein neues Vertragswerk zwischen Stadt und Deutscher Bahn abzuschließen ist.
Zu 4.: Einer der beiden Siegerentwürfe platziert an die Ostkante des Busbahnhofs als einziger Beitrag einen Baukörper, der als „Mobilityhub“ die notwendigen Bedarfe bündelt und so Gestaltungsfreiraum für die weiteren Flächen des Bahnhofsumfelds schafft. In der Entwurfskonzeption soll der Mobilityhub rund 200 Fahrräder und Lastenräder aufnehmen, Bike- und Car-Sharing anbieten sowie innerhalb der insgesamt rd. 60 PKW-Parkständen auch diejenigen Stellplätze darstellen, die im Rahmen der Nachnutzung des Empfangsgebäudes bauordnungsrechtlich als notwendige nachzuweisen sind. Ebenso soll Raum für ein integriertes „Repair-Café“ sowie Sport- und Freizeitangebote (Dachnutzung) geschaffen werden.
Das Bewertungsgremium sieht hier einen Zugewinn und lobt darüber hinaus die klare städtebauliche Fassung des entstehenden Platzes vor dem Stellwerk (vgl. Projektbeschluss 2021-26/DS-I(A)1026 vom 12.02.2026).
Der beschriebene Mobilityhub ist Startpunkt der sukzessiven Umsetzung der Werkstattergebnisse: er schafft Platz für die weiteren Bauabschnitte des Bahnhofsumfelds und die Baustellenlogistik für alle baulichen Maßnahmen im, am und um das Empfangsgebäude.
Ob und unter welchen Bedingungen der Bau sowie der dauerhafte Betrieb eines solchen Mobilityhubs tragfähig sind, soll vorab geprüft und mit der DB verhandelt werden.
Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts:
Aufwertung der Innenstadt.
Anlage 1 ist nicht öffentlich zu behandeln.
Anlagen:
Anlage 1: Letter of Intent zwischen Stadt und DB InfraGO AG (nicht öffentlich)
Anlage 2: Ergebnisse des Werkstattverfahrens „Mobilitätshub am Hauptbahnhof“
Anlage 3: Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.
