Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2026 - 2031
2026-31/DS-I(A)0093Ausgegeben am 10.09.2026
Eing. Dat. 10.09.2026
Sanieren mit Plan – transparentes Sanierungsprogramm für Straßen und Gehwege
Antrag FDP vom 09.09.2026
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, ein öffentlich einsehbares, mehrjähriges und jährlich fortzuschreibendes Sanierungsprogramm für die Straßen und Gehwege der Stadt Offenbach zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Das Sanierungsprogramm soll insbesondere
1. den Zustand der Straßen und Gehwege anhand nachvollziehbarer Kriterien erfassen und bewerten,
2. die für die kommenden Jahre vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen in einer Prioritätenliste darstellen,
3. für die einzelnen Maßnahmen den voraussichtlichen Umsetzungszeitraum und den geschätzten Finanzbedarf ausweisen,
4. die Priorisierung insbesondere anhand von Zustand, Verkehrssicherheit, Dringlichkeit, Verkehrsbelastung und Wirtschaftlichkeit nachvollziehbar begründen,
5. aufzeigen, wo durch frühzeitige Instandsetzungsmaßnahmen größere Schäden und kostenintensive Grundsanierungen vermieden werden können.
Das Sanierungsprogramm ist jährlich zu aktualisieren. Wesentliche Veränderungen gegenüber der bisherigen Priorisierung sind nachvollziehbar darzustellen und zu begründen.
Die Ergebnisse sollen in geeigneter Form auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden, sodass Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, welche Straßen und Gehwege aus welchen Gründen zu welchem Zeitpunkt zur Sanierung vorgesehen sind.
Begründung:
Straßen, Geh- und Radwege gehören zur grundlegenden Infrastruktur unserer Stadt. Schäden beeinträchtigen nicht nur Verkehrssicherheit und Stadtbild, sondern können bei zu später Instandsetzung erheblich höhere Folgekosten verursachen.
Der Koalitionsvertrag von SPD und CDU kündigt an, die „Sanierung von Straßen, Geh- und Radwegen entschlossen weiter vorantreiben“ zu wollen. Bereits im Zusammenhang mit dem Haushalt 2026 hat der Magistrat zudem auf den erheblichen Sanierungsbedarf bei Straßen und Gehwegen hingewiesen und erklärt, dass Schäden und Hindernisse nach Priorität beseitigt werden müssten.
Es ist davon auszugehen, dass auch bisher innerhalb der Verwaltung eine fachliche Bewertung des Straßenzustands und eine Reihenfolge anstehender Maßnahmen vorgenommen wurde. Bislang fehlt jedoch ein öffentlich einsehbares, mehrjähriges und regelmäßig fortgeschriebenes Sanierungsprogramm mit einer nachvollziehbaren Prioritätenliste, aus der hervorgeht, welche Straßen, Geh- und Radwege wann und nach welchen Kriterien saniert werden sollen.
Gerade angesichts des inzwischen erheblichen Sanierungsbedarfs und der gleichzeitig angespannten Haushaltslage gewinnt eine solche Priorisierung an Bedeutung. Wo nicht alle notwendigen Maßnahmen gleichzeitig finanziert und umgesetzt werden können, muss umso nachvollziehbarer entschieden werden, welche Maßnahmen zuerst erfolgen. Gleichzeitig gilt es, rechtzeitig dort einzugreifen, wo mit vergleichsweise überschaubarem Mitteleinsatz größere Schäden und damit spätere, erheblich teurere Grundsanierungen vermieden werden können.
Hinzu kommt, dass SPD und CDU für die neue Wahlperiode ausdrücklich eine verstärkte Sanierung von Straßen, Geh- und Radwegen angekündigt haben. Mit diesem Anspruch wächst auch die Notwendigkeit, die vorgesehenen Maßnahmen über mehrere Jahre zu planen, nach einheitlichen Kriterien zu priorisieren und gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit transparent zu machen. Eine bislang vor allem verwaltungsintern vorgenommene Priorisierung sollte deshalb zu einem verbindlichen, jährlich fortzuschreibenden Sanierungsprogramm weiterentwickelt werden.
Eine systematische und vorausschauende Planung ermöglicht es, die begrenzten Haushaltsmittel dort einzusetzen, wo der Handlungsbedarf am größten und ein frühzeitiges Eingreifen wirtschaftlich besonders sinnvoll ist. Sie erhöht zugleich die Planbarkeit für Verwaltung, Politik sowie Bürgerinnen und Bürger.
Der Koalitionsvertrag selbst formuliert für städtische Investitionen das Ziel transparenter Entscheidungsprozesse, klarer Verfahren zur Kostenermittlung und Finanzkontrolle sowie einer effizienteren Verwendung der Investitionsmittel. Mit einem mehrjährigen Sanierungsprogramm wird dieser Anspruch für die Straßen-, Geh- und Radwegeinfrastruktur konkret umgesetzt.
Eine veröffentlichte Prioritätenliste schafft darüber hinaus Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Stadtverordnetenversammlung. Sie macht nachvollziehbar, warum bestimmte Maßnahmen Vorrang haben und wann mit der Sanierung einzelner Straßen und Wege gerechnet werden kann.
Planbare Sanierung ist wirtschaftlicher als ein dauerhaftes Reparieren nach Schadenseintritt. Offenbach braucht deshalb nicht nur mehr Sanierung, sondern eine nachvollziehbare Strategie dafür, was wann und warum saniert wird.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
