Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2026 - 2031


2026-31/DS-I(A)0094Ausgegeben am 10.09.2026

Eing. Dat. 10.09.2026

 

 

 

 

 

Fördermittel mit Wirkung

Antrag FDP vom 09.09.2026

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, freiwillige städtische Förderprogramme in angemessenen Abständen auf Zielerreichung, tatsächliche Wirkung und Verwaltungsaufwand zu überprüfen. Umfang und Häufigkeit der Überprüfung sollen dabei in einem angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Fördervolumen und Verwaltungsaufwand stehen.

 

Dabei soll insbesondere betrachtet werden,

 

  1. welche Ziele mit dem jeweiligen Förderprogramm verfolgt werden,

 

  1. inwieweit diese Ziele erreicht werden,

 

  1. in welchem Verhältnis der finanzielle und administrative Aufwand zum erzielten Nutzen steht,

 

  1. ob sich Förderprogramme in ihren Zielsetzungen oder Empfängerkreisen überschneiden und durch eine Zusammenführung Synergien erzielt oder Verwaltungsaufwand reduziert werden kann,

 

  1. ob und in welcher Form das jeweilige Förderprogramm fortgeführt, angepasst, zusammengeführt oder beendet werden sollte.

 

Die wesentlichen Ergebnisse der Überprüfungen sollen der Stadtverordnetenversammlung in geeigneter Form zugänglich gemacht werden. Dabei sollen bestehende Berichts- und Controllingstrukturen soweit wie möglich genutzt und zusätzlicher Verwaltungsaufwand vermieden werden.

 

Förderprogramme, deren festgelegte Ziele nicht oder nicht ausreichend erreicht werden oder deren Verwaltungsaufwand außer Verhältnis zum erzielten Nutzen steht, sollen angepasst, zusammengeführt oder beendet werden.

 

Freiwerdende Mittel sollen vorrangig zur Haushaltskonsolidierung oder für prioritäre kommunale Aufgaben eingesetzt werden.

 

 

Begründung:

Die angespannte Haushaltslage der Stadt Offenbach macht eine klare Priorisierung der verfügbaren Mittel erforderlich. Gerade bevor Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch höhere Steuern oder Abgaben zusätzlich belastet werden, sollten bestehende freiwillige Ausgaben daraufhin betrachtet werden, ob sie ihre Ziele tatsächlich erreichen und die eingesetzten Mittel effizient verwendet werden.

In der Vergangenheit sind unterschiedliche städtische Förderprogramme aus jeweils nachvollziehbaren politischen und fachlichen Gründen entstanden. Daraus folgt jedoch nicht, dass jedes einmal eingerichtete Programm dauerhaft in unveränderter Form fortgeführt werden muss. Veränderte Rahmenbedingungen, neue Fördermöglichkeiten und Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung können dazu führen, dass Programme angepasst, gebündelt oder neu priorisiert werden sollten.

Gerade angesichts der aktuellen Haushaltslage gewinnt eine solche Überprüfung an Bedeutung. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, freiwillige Förderung pauschal infrage zu stellen oder neue aufwendige Verwaltungsstrukturen für deren Evaluation zu schaffen. Vielmehr sollen vorhandene Daten, Erfahrungen sowie bestehende Berichts- und Controllingstrukturen genutzt werden. Umfang und Tiefe einer Überprüfung müssen dabei in einem vernünftigen Verhältnis zur finanziellen Bedeutung des jeweiligen Programms stehen.

Erfolgreiche Programme, die ihre Ziele erreichen und einen erkennbaren Nutzen für die Stadt entfalten, werden durch eine solche Betrachtung bestätigt. Wo Ziele dagegen nicht ausreichend erreicht werden, Förderprogramme sich überschneiden oder ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entsteht, sollten Veränderungen möglich sein.

Freiwerdende Mittel können zur Haushaltskonsolidierung beitragen oder dort eingesetzt werden, wo sie für prioritäre kommunale Aufgaben dringender benötigt werden.

Der Koalitionsvertrag von SPD und CDU formuliert selbst den Anspruch, städtische Mittel effizient einzusetzen und Entscheidungs- und Kontrollprozesse zu verbessern. Eine angemessene Überprüfung freiwilliger Förderprogramme greift diesen Anspruch auf und trägt zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den begrenzten finanziellen Mitteln der Stadt bei.

Wer öffentliche Mittel einsetzt, sollte auch überprüfen, ob damit die angestrebte Wirkung erreicht wird. Dabei muss auch für die Kontrolle selbst gelten: Aufwand und Nutzen müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.